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Central-Verein-Zeitung · 1922-09-07 · 18 (7.9.1922) · p. Seite 224

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
1 (1922)
Issue
18 (7.9.1922)
Date
1922-09-07
Page
Seite 224 (sequence 4)
Language
German
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224 Judenhaß und Hochschule. Von Prof. Dr. Paul Hilde br and L. Das Ueberhandnehmen des Antisemitismus auf allen unseren Schulen ist eine der ernstesten Nachkriegserscheinungen. Alles, was sich „völkisch", „national", „deutschstämnüg" nennt, meint im Grunde ein und dasselbe: antisemitisch. Am schlimmsten gebärdet sich der zum „Hochschulring deutscher Art gehörende Student, weil er un Banne der deutschnationalen Mentalität, aber selbstverständlich „durchaus unpolitisch" ein nationalistisches Zerrbild Deutschlands im besten Glauben verherrlicht, das mit dem Lande der Dichter und Denker, dem Lande Schillers und Goethes, Humboldts und Fichtes nicht das geringste gemein hat. Unter diesem Gesichtspunkt ist es interessant, daß im Verfolg eines Artikels Prof. Hellpachs in der „Vossischen Zeitung" Geh. Regierungsrat Holde von der Technischen Hochschule in Charlottenburg einige Streiflichter auf das Treiben der antisemitischen Studenten fallen ließ, die zwar für den Eingeweihten nichts Unbekanntes enthielten, Lei der diesen Dingen ferner stehenden Oeffentlichkeit aber doch erhebliches Aufsehen machten. Er erzählte da von einer unter den Studenten des Schiffbaus bestehenden Vereinigung „Latte", die systematisch jüdischen Studierenden ihr Studium fast unmöglich macht; dann berichtete er die allerdings fast unglaublich erscheinende Tatsache, daß sowohl einer seiner Kollegen, wie auch der Generaldirektor eines der bedeutendsten deutschen Werke sich ihm gegenüber im Gespräch zur Begründung der antisemitischen Treibereien rn der Studentenschaft aus die -Protokolle der „W eisen von Zio n" beriefen, die sie als durchaus echt ansahen. Was aber die Einstellung der Studenten anbetrifft, so erzählt Holde von einem Angehörigen des „Hochschulringes deutscher Art", der getreu den Lehren seines Verbandes alles Heil nur von Kindern germanischer Ettern erwarte. Er habe ihm versichert, der Studententag in Honnef sei durch „jüdisches Geld" so stark mit nichtgermanischen Vertretern beschickt gewesen, daß er keineswegs als deutscher Studententag habe gelten können. Erst die Marburger Tagung — sie hat inzwischen als ein von der deutschen Studentenschaft überhaupt nicht anerkanntes Rumpfparlament in Würzburg stattgefunden — werde die endliche Klärung und also den Sieg des „völkischen" Prinzips bringen. In diesem Tone geht es weiter. Selbstverständlich treffen die Ausführungen Herrn Geheimrats Holde durchaus ins Schwarze. An fast sämtlichen Hochschulen Norddeutschlands herrscht ein wilder Antisemitismus, und es berührt daher einigermaßen komisch, wenn einer der in Holdes Artikel angegriffenen Studenten sich in der „Kreuzzeitung" zur Wehr setzt und den Vorwurf antisemitischer Verhetzung aus der Studentenschaft nicht sitzen lassen will. Er erklärt frischweg: „Es ist eine unwahre Behauptung, wenn man der Studentenschaft „antisemitische Verrohung" vorwirst" — aber er erklärt einige Zeilen später: „Jawohl, die Studentenschaft ist in ihrer absoluten Mehrheit völkisch, sie muß es sein, weil sie dem deutschen Volk entstammt." Nun aber behauptet er, nur böse Leute könnten dies Wort mit „antisemitisch" übersetzen. Sie „sind sich gleichzeitig dessen nicht bewußt, daß sie zwei Begriffe in einem Atemzug nennen, die tatsächlich nichts miteinander zu tun haben, denn „antisemitisch" ist die Verneinung eines bestimmten Volkstums, „völkisch" dagegen ist die Bejahung des eigenen Volkstums." Als ob es einen klareren Beweis dafür gäbe, daß eben deshalb „völkisch" mit „antisemitisch" übersetzt werden muß. Unddiese Logik eines schlechten Obersekundaners druckt die „Kreuzzeitung" als Leitartikel ab! Was bedeutet dieser Feststellung gegenüber, daß die Satzungen der Studentenschaft Fragen des Glaubensbekenntnisses und der Parteipolitik „von der Behandlung" ausschlietzt! War nicht im alten preußischen Staat der Jude gleichberechtigt und wer kannte denn damals jüdische Offiziere? Und was bedeutet es, wenn der Kreuzzeitungsartikel erklärt, Parteipolitik sei aus der Studentenschaft ausgeschlossen? Wird nicht fortwährend von antisemitischer Seite erklärt, Judenhaß gehöre nicht zur Parteipolitik, aber jeder „völkisch" empfindende Deutsche müsse Antisemit sein? Wozu eine Mohrenwäsche, wenn die Mohren sich offen zu ihrer Farbe bekennen? Selbstverständlich sind nicht alle Studenten Antisemiten: Es findet vielmehr ein erbitterter Kampf zwischen den beiden großen Gruppen statt, von denen die eine „völkisch", die andere „kulturell" eingestellt ist, aber noch hat die erstere die Mehrheit; nur in Freiburg sind bei den letzten Wahlen die „Kulturellen" durchgedrungen. Solange diese Zustände währen, werden die Verhältnisse auf unseren Universitäten Gegenstand ernstester Sorge der Behörden, aber auch der Parlamente sein. Denn eines ist klar: Gerade die Frage der Juden ist eine parteipolitische. Alle Argumente der Rasse wie der Religion umhüllen nur sehr durchsichtig parteipolitische Motive. Und gerade die Parteipolitik nmß aus einer so wichtrgen Gemeinschaft, wie sie die deutsche Hochschuljugend ist, fernbleiben. Parteipolitik ist, um ein vielgenanntes Wort zu variieren, Privatsache? Scholl die Schule muß unserer Jugend klarmachen, daß Parteipolitik nur trennend wirken kann. Sie erlebt das ja auch selbst: Ueberall da, wo der gesunde Instinkt des Zusammenhaltens zwischen Volksgenossen durch parteipolitische Dogmen, namentlich durch das „völkische", geschwächt und in sein Gegenteil gekehrt wird, da tritt eben automatisch Trennung, Irreführung der Masse und damit Sprengung des Volkes ein. Es darf nur eins geben, was den Deutschen vom Deutschen trennt: unanständige Gesinnung. Und da dürfte es wohl zu Tage treten, daß in diesem Punkte alle Konfessionen ihre vortrefflichen und ihre weniger güten Menschen haben. Ich bin überzellgt, daß ein Grund für den bei der Heranwachsenden Jugend herrschenden Antisemitismus unsere geringe politisch e S ch u! u n g ist: Alle Völker, die hierin weiter halten, besitzen keine gegen die Juden als solche gerichtete Bewegung von Bedeutung. Darum ist letzten Endes die Frage des Antisemitismus eineFrage der politischen E r z i e h u n g. Hier muß die Besserung einsetzen. Ein beachtenswertes Urteil. Vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte fand am 30. August die Verhandlung gegen den Arzt Dr. Max K r y n wegen A u f r e v z n n g. und v f s e n t l ich e r Beleidigung statt. Wie erinnerlich, hatte Krhn im März dieses Jahres bei Gelegenheit einer antisemitischen Demonstration unter den Linden mehrere Passanten angepöbelt und laut in die Menge geschrien: „Schlagt die Juden alle tot!" Wir verzeichneten seinerzeit auch den merkwürdigen Bescheid des Oberstaatsanwaltes v. C l a u s e w i tz, der — obwohl hier ein Schulbeispiel öffentlicher Aufreizung vorlag — die Einstellung des Verfahrens mit der Begründung verfügte, daß Kryns Aeußerungen nichts!) als öffentliche Ruhestörung anzusehen seien. Erst auf eine Beschwerde hin erhob die Staatsanwaltschaft gegen Kryn öffentliche Anklage. Bei der Verhandlung versuchte der Angeklagte, sich damit zu verteidigen, daß er nur ausländische Juden gemeint habe, verwickelte sich aber dauernd in Widersprüche und wurde von sämtlichen Zeugenaussagen so belastet, daß er schließlich zu 1500 Mark Geld st rase oder 15 Tagen Gefängnis verurteilt wurde. Bemerkenswerter als dieses recht milde Urteil ist 'dessen Begrün d u n g , in der es u. a. heißt: Das Gericht hält es für sestnestellt. daß antisemitische Ruse aus dem Zuge ertönt seien. Es hat den Zeugen Loebenstein und Hirschfeld in dieser Hinsicht Glauben geschenkt. Das sei nicht allem geschahen, weil die Zeugen ihre Aussagen beeidint, sondern vor allem deshglb. weil die Angaben der Zeugen zu dem ganzen Milieu 'gestimmt haben. Es sei von keiner Seite bestritten worden, daß dem deutschvölkischen Zuge eine schwarZweißroto Fahne vorangetragen worden fei. Die schwarz weißrote Fahne aber sei das Wahrzeichen des früheren Staates, des Kaisertums, der Monarchie. Die Farben der deutschen Republik sind: schwarz, rot. gold. Das Mitführen einer .schwarzweißroten Fahne ist heute bas Zeichen. für eine a n t i r e p u b l i ka n i s ch e Gesinnung. In denr Zuge sind von den Zeugen Loebenstein und Hirschfeld auch Hakenkreuze beobachtet worden. Es fei dem Gericht bekannt, baß rn o n a. r ch i ft i s ch e und antisemitische Demo n ft ra - tion e n Hand in Hand zu gehe up f l e g e n. Das Tragen der schwarzweißroten Fahne sei eine Provokativ n der, Republikaner. Nun sei die monarchistische Gesinnung zwar nicht strafbar. Das Gericht hält es aber auch für erwiesen, daß der Angeklagte sich antike rn i t i s ch betätigt und' die von den Zeugen Loebenstein und Hirschfeld gehörten Aeußcrungen getan hat. Der Angeklagte mache aus seiner Judenfeindlichkeit keinen Hehl, er betrachte die Juden als die Ursache der jetzigen ungünstigen Verhältnisse. So ist der ganze Vorgang erklärlich. Sicherlich hätte sich für das Gericht -ein deutlicheres Bild der Vorgänge ergeben, wenn der Zeitpunkt der Verhandlung denr des Ereignisses näher gelegen, hätte. Es wäre daher Vesser ge - w e s e n . w e n n die Staats a n w alts ch a f t die Sache b e - i ch l e u n i ft t hätte, statt sie einzustellen. Es hätte im Interesse des Staates gelegen, wenn der Gerreralstaatsanwalk beim Landgericht aus Aufklärung gedrungen hätte. Nach allem halte das Gericht den Angeklagten beider Handlungen für schuldig. Das Strafmaß anlangend, so sei dasselbe außerordentlich milde. Allerdings hätte das Gericht ein in a n nhasteres Verhalten des -Angeklagten erwartet. Die allein richtige Verteidigung wäre gewesen, den Vorfall bedauernd Zuzugeben. Für ganz so harmlos, das müsse das Gericht betonen, wie der Angeklagte die Sache dargestellthabe, halte das Gericht sein Auftreten keineswegs. Der Ausruf: „Schlagt die Juden tot" sei an und für sich ungefährlich, wenn man ihn innerhalb der vier Wände oder im engsten Familienkreise ausstoßa Er sei sehr gefährlich, wenn die Worte in die btint mun-rt der Volksmengen fallen, die ein D e m o n st r a 1 i o n s z u a hinter lassen m ü s s e. Aus Grund solcher Aeußerungen könne es leicht zu einer Schlägerei kommen-, wie auch die schweren Mißhandlungen von Passanten am Kurfürstendamm -beweisen. Aus diesem Grunde sind solche Worte sehr gefährlich: sie können zu unliebsamen Ereignissen führen, zu Körperverletzungen und Totschlag. Der Angeklagte wollte gegen eine bestimmte Bevölkerungsschicht des Deutschen Reiches, nicht gegen Ausländer Hetzen. Wenn man das berücksichtigt, fei die Strafe außerordentlich milde. Das Gericht hält dem Angeklagten letzten Endes nur zugute', daß es zufolge seiner Worte zu keinen Unruhen gekommen ist. daß weder die Zeugennoch jüdische Passanten verletzt worden sind Ein Unbelehrbarer. Der Universitätsprofessor Dr. Preyer in Königsberg hielt kürzlich im Rahmen eines staatswissenschaftlichen Kolleas einen Vortragüber die Deutschnationale Partei- und behauptete dabei, daß die- Regierungen Deutschlands z u d r e i v i -e r t e l Teilen von Juden besetzt seien und daß die Inden nach wie vor niemals Vater ländisch-national, sondern stets i n te r na t i o n a l gesinnt seien. Von berufener Seite wurde Professor Preyer darüber aufgeklärt, daß in der Reichs regierung ein, in Anhalt ebenfalls ein. in Hamburg zwei jüdische Minister säßen, und daß es endlich in Mecklenburg-iSchwerin zwei Minister jüdischer Abstammung gäbe. Es wurde ihm ferner die bekannte Schrift von Segall über die Rolle der jüdischen Soldaten t*m Weltkrieg zngvsandt, aus rvelcher er sich über die patriotische Gesinnung der jüdischen Deutschen belehren konnte. Professor Preyer aber ist unbelehrbar, und obwohl er für seine aufreizenden, durch seine Stellung als Universitäts- Professor und Landtagsabgeordneter l^esonders schwer wiegenden

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