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Central-Verein-Zeitung · 1922-08-31 · 17 (31.8.1922) · p. Seite 215

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
1 (1922)
Issue
17 (31.8.1922)
Date
1922-08-31
Page
Seite 215 (sequence 7)
Language
German
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215 Japaner bie Kenntnis der ihnen bisher fremden D ,i -s z i p l r n e n s ch ö p s e n. Eine weitere Quelle, -aus der die Propaganda für den Antisemitismus unter den Japanern stammt, ist das zaristische Rußland. Die japanischen Offiziere, die bei militärischen Unternehmungen in Sibirien mit den Weißgardisten in freundliche Berührung gekommen sind, haben von ihnen den Begriff des Pogroms kenn engelernt. Unter den ^emcnow-Leuten war Parole, daß mir mit der Ausrottung der Juden die Sowjetidee und der Bolschewismus vernichtet werden können. Diese Schlagwörter sind von den in Sibirien stationierten Japanern nach Japan kolportiert worden. Der Antisemitismus ist also keine Japan eigentümliche Bewegung und ist in diesem Lande nicht bodenständig. Rassenhaß liegt dem japanischen Antisemitisinus nicht zugrunde. Auch die anderen mannigfaltigen Motive, die in Deutschland und anderen Ländern Europas der Entwicklung der antisemitischen Bewegung Vorschub geleistet haben, sind den Japanern fremd. Die anrisemitische Bewegung in Japan ist keine judenfeindliche Bewegung, es ist eine antiradikale Bewegung, es ist die an tib o lsch c wi sti s ch e Bewegung. Aus einem Briese Hermann Hess es. Dagegen ch Ihnen bei diesem Anlaß gern, wie sehr ich den heutigen Antisemitismus, zumal bei der studierenden deutschen Jugend, in sei nenn Fanatismus und seiner blöden Geistlosigkeit bedauere und hasse. In einer Glosse für „Vivos voco“ habe ich erst dimer Tage einiae Worte darüber gesagt. Ein merkwürdiges Urteil. Wegen -Flusroizuug zum Klasseukarupf", .insbesondere zum zbampf gegen das Judentum. hatte sich der Geschäftsführer der „Deutschen Erneiierungsgesellschast", Verlagsbuchhändler Walter Kramer aus Leipzig, der wegen ähnlicher Delikte bereits wiederholt dort» e st r a s t ist, vor dein Schösseugericht zu verantworten. Die Anklage bezog sich auf Flugblätter-., die Kramer her:aus!ge-gBrn, häkle. Tie Schiuild am Unglück Deutschlands wurde darin einzig 'und allein den Juden in die Schuhe geschoben. Sie feienes gewesen, die die Parteien Deutschlands auseinanoergehetzt hätten. Sch hätten Deutschlands Söhne'zu Mördern ihrer Väter abgerichtet. Engländer und Franzosen seien Deutschlands äußere Feinde, aber tausendmal schlimmer sei ' der Jude, der, innere Feind, der im geheimen gegen Deutschland arbeite. So und in ähnlicher Art ging es leiten lang fort. Zum Schlüsse forderte da s Fl u gbl a t t zu m Kainp s ge gen da s I u den t u ur aus, i \x w c I ch er Ge st a l t e s a u ch et ustret c. In diesen Auslassungen hatte die Staatsanwaltschaft eine Aufreizung zum Klnsseukampf gesehen und daraufhin die Anklage erhoben. Der Staatsanwalt stellte irr der Anklageschrist die jüdische Bevölkerung als eine besondere Klasse hin und führte aus, daß der Ton des Flugblattes dazu geeignet sei, in jüdischen Kreisen Befürchtungen für, Leib und Leben hervorzurusen, was bei der augenblicklichen politischen Einstellung eines großen Teils der deutschen Bevölkerung auchgberechtigt sei. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Melzer, suchte die Schriften Kramers als h armlos und berechtigt hinzustellen. Er schloß seine Ausführungen mit den Worten: „Wenn in Deutschland die Wahrheit nicht mehr gesprochen werden darf, dann verurteilen Sie den Angeklagten, aber nur dann, denn Kramer hat die Wah r he i t'ge sag t, die lauterste Wahrheit." Der Vorsitzende r ü g t e d i e s e A r t d e r V e r t e i d i g it n g, die entschieden zu weit gehe und aus dem Rahmen der Objektivität: heraus falle. Rach längerer Beratung kam der Gerichtshof zur FreisPrechu n g des Angeklagten. 'Das Urteil wurde damit begründet, daß die Voraussetzungen des Paragraphen 130 des Reichsstrafgesetzbuches nicht gegeben seien. 8 130 lautet: „Wer verschiedene Klassen der Bevölkerung gegeneinander ainreizt, wird . . . bestraft." In dem Flugblatt s e h i e d i e % u s f o x b e r u u g z u G ewalttätigt e i t e n. it usso r d e r u n g e n z u m Ä it g riss a u f e i n z eine P e r s o n e u , io i e e s i n d e m F l ugblatt g e - s ch e h e rt« i st, v e r st i e tz e n nicht gegen di e B e st i in m u n - g e n d e 8 a n g. e z o g e n e n P ü x a g r a p h e n. Außerdem feien die Juden in Deutschland keine besondere Klasse, sondern laut Versassugg xmfo Gesetz don> Teuk-sch:en' gleich zu,, achten?. — Diche Urkeillsbegründung verdient niederer gehängt zu werden. Ein nachahmenswertes Beispiel. Aus Essen schreibt man uns: Ein Lehrer einer hiesigen höheren Schule wollte mit Schülern einer Klasse eine dreiwöchige Wanderung unternehmen. Dazu meldete sich auch einjüdischer Knabe, der aber hinterher zurücktreten wollte, weil, wie er einem seiner christlichen Kameraden erklärte, er doch behindert sein würde, sein tägliches Morgerigebet in gewohnter Weise, also mit Anlegung der Gebetriemen, zu verrichten, und weil er auch am Labbat keine anstrengenden Fußtouren machen dürfte. Der christliche Mitschüler bedauerte nicht nur das Fernbleiben seines Freundes von der Partie, sondern wandte sich selbst niit einen: entsprechenden Anliegen an den betreffenden Lehrer. Dieser ließ den jüdischen Knaben kommen, versicherte ihm, daß^er für Gelegenheit zur Ausübung der religiösen Pflichten des Schülers sorgen würde, und daß auch auf der Wanderung beide Tage, Samstag und Sonntag, als Ruhetage und lediglich zur Besichtigung von großen Städten -- die Tour ging über Bremen, Hamburg, Lübeck — benutzt werden sollten. — Gegenüber den häufigen Belästigungen und "Verhetzungenjüdischer Schüler durch Lehrer und Mitschüler nehmen wir von dem Verständnis- und taktvollen Verhalten, des betreffenden Lehrers und dem gegenseitigen freundschaftlichen Verhältnis seiner Schüler um so lieber 'Kenntnis. Und wenn es sich auch bei der unternommenen Wanderung nicht nur ein Schulunternehmen, sondern mehr um eine persönliche Initiative des betreffenden Lehrers handelt, so sind wir doch überzeugt, daß sein Beispiel zu dem so wünschenswerten Ausgleich konsessioneller Gegensätze und friedlichen Zusammenlebens beitragen wird. (Wir bedauern sehr, daß uns der Einsender den Na inen dieses Lehrers verschweigt.) Unter falscher Flagge. In den letzten Wochen versucht eine Dame für den „Zentralverband deutscher Kriegsbeschädigter und Kriegsteilnehmer" Beitrüge zu erheben, wobei sie mit Vorliebe jüdische Firmen aufsucht. Die Zahlkarten aber, die sie auf Verlangen aushändigt, lauten auf den „D e utschnationalen Jugendbund". Es wird also Juden für völkisch-antisemitische Zwecke Geld entlockt. Vorsicht! izr /z-ineri-urtxL' Leinen, Wäsche, Ausstattungen von der einfachsten Art bis zur vornehmsten PrunkausfUhruns Waschstoffe jeder Art für Kleider, Blusen, Röcke, Morgenröcke, Kinderkleider, Schürzen usw. Bitte Probesendung Nr. 7S mit Angabe des Zweckes zu verlangen Die Preisliste Nr. 72 K (mit zahlreichen Abbildungen) wird auf Wunsch zugesandt ffSo* __ _ vndrl*&$ch.0 Herrenmoden Alls Sieffannahme zur Anferiiaung von Herrenanzügen, Paletots und Alstern unter Garantie tadellosen Sitzes. 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