Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 1 (1922)
- Issue
- 17 (31.8.1922)
- Date
- 1922-08-31
- Page
- Seite 214 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2277379-2277380-2277397--00232-2279338- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
214 wm, jiiMTtlmtXcb Wiederholung der antijüdischerr Exzesse in PoLnisch-Ober- MLesieu. Nach hier eingetroffenen Meldungen haben in den letzten Lagen in verschiedenen -Ltädten des polnischen Teiles Oberschlesrens p o g r o in artige a n t i j ü d i s ch e Ausschreitungen stattgefunden, die jene vor einigen Wochen vorgekommeuen Exzesse an Umfang weit übertrafen. Bezeichnend ist, daß diesmal sogar die große Industriestadt Kattowitz den Schauplatz wildester Judenverfolgungen und Plünderungen jüdischen Eigentums abgegeben hat. Eingeleitet wurden die Exzesse überall durch Zusammenrottungen von Teuerungsdeuwnstranten,' hierauf veranstalteten Trupps junger Leute regelrechte Hetzjagden auf jüdische Straßenpassanten, von denen mehrere blutig mißhandelt wurden. Im Anschluß daran überfiel ein gemischtes Gesindel die jüdischen Geschäftslokale und Schankwirtschaften, plünderte und zerstörte, was ihm in die Hände kam, und mißhandelte die Besitzer und die anwesenden Kunden. Die Tumulte dauerten die ganze Nacht vom 21. zum 22. August an, am 22. August setzte sich die S-traßenhetzjagd aus jüdische Passanten fort. Die Hetze, die sich anfangs vornehmlich gegen die aus Polen und Galizien"eingewanderten Juden richtete, artet nun in eine allgemeine Judenverfolgung aus, unter der auch die angestammte jüdische Bevölkerung Oberschlesiens schwer zu leiden hat. Nach später eingetrosfenen Meldungen dauerten die amijüdischen Exzesse in Kattowitz auch am Mittwoch noch fort, und ein Ende läßt sich noch nicht absehen. Die mit Karabinern statt mit Pistolen ausgerüstete Woiwodschaftspolizei konnte der Lage noch mcht Herr werden, da die Exzedenten und Plünderer, wenn sie an einem Punkte zerstreut werden, sich an anderen Punkten gleich wieder au sammeln. In der Teichstraße drang gegen 12 Uhr mittags ein Trupp junger Burschen in das Kellergeschäft eines jüdischen Händlers ein und bedrohte den Inhaber derartig, daß er aus Schreck einen Herzschlag erlitt und sofort starb. Für den Abend und die Nacht werden weitere Terrorakte befürchtet. Die Lage kann aber auch jeden Augenblick sehr kritisch werden. In Wirt'schaftskr-eisen Polnisch-Oberschlesiens befürchtet man als Erfolg der Pogrome eine scharfe Spannung im gesamten Wirtschaftsleben des Landes, indem die Händler aus Furcht vor Plünderungen mit Warenkaufeu zurückhalten werden. Auch am 23 d. M. wurden zahlreiche Juden aus den Straßen angefallen und mit Stöcken und Gunnniknüppeln blutig geschlagen; einzelnen wurden die Bärte abgeschnitten. Auch zahlreiche Plünderungen und Eigentumsbeschädigungen kamen vor. Eine französische TaLmuvverLerrrrrdrrng. Der „Deutschmeister" (Dresden) bringt folgende Notiz: Der „P e t i t M a x o c a i n" aus Casablanc a meldete die Verhastuua eines Juden wegen Verbrechens gegen die Natur an der Person einer vierjährigen Marokkanerin'. Gegen das Einschreiten des Gerichts protestiert nun, der Jude Jalkuch, Simeoni. mit folgenden Worten: „Sind die französischen Truppen nicht wach Marokko aekvmmen. um dem auserwählten Volke den freien Gebrauch seiner. Neligion zu sichern? Der Tahitid ge st>a> t t e t ausdrücklich, v om Alter von d x e i Jahren und ein e m Tage an die Handlungen, die Sie den Israeliten verb-ieten wollen. Das ist ein Anschlag auf unsere Gewissens- und Religionsfreiheit, gegen die die Alliance Jsraelite Universelle und die Liga für Mannesrechte einen kräftigen Einspruch erheben lverden („Der Talmud", Warschauer Ausgabe 1864. Traktcck Nedarin, Folio 20 b, und Traktat Nidda. Folio 47 b„ liefern tatsächlich den Text hierfür. Das ist so entsetzlich, daß man nur noch von der Religion des Teufels reden kann.) Abgesehen von der gemeldeten Verhaftung, deren Wahrheit wir nicht nachprüsen können, ist der ganze Bericht vom Anfang bis zum Ende in jedem Wort eine böswillige Erfindung, in welcher sich krasse Unwissenheit, freche Verlogenheit und unglaubliche Niedertracht vereinigen. Jalkuch Simeoni, der protestiert haben soll, ist weder ein Name noch überhaupt ein hebräisches Wort. Der famose Gewährsmann des „Petit Marocain" har vielleicht einmal von einen: Jal k u t Simeoni gehört, der aber kein M a n n, sondern ein Buch ist, das vor einigen Jahrhunderten verfaßt wurde und in welchem weder von einer solchen Sache noch viel weniger von französischen Truppen in Marokko die Rede sein kann. Der Jude Jalkuch Simeoni ist also eine freie Ers i n b u n g. Eine g l eiche E r f i n d u u g ist die ,,L i g a f ü r Mannesrecht e", die nur in der un sauberen Ph an t asi e des „Petit Marocain" existiert. Der Gipfel der Lüge aber ist die ungeheuerliche Behauptung, daß der Talmud den unzüchtigen Verkehr mit minderjährigen, nichtjüdischen Kindern gestattet. Es werden als Beweisstellen zitiert Nedarin 20 b und Nidda 47 b. Ir: beiden Srellen steht kein Wort von einer solchen Erlau b n i s. Nedarin 20 b spricht von ehelichem Geschlechtsverkehr Erwachsener und enthalt Anschauungen, die von höchster Sittlichkeit zeugen. In Nidda 47 b ist von G e s ch l e ch t s - verkehr überhaupt nicht die N e d e, sondern nur von den Zeichen der Pubertät. Dagegen gibt es, um den Talmudgelehrten des „Petit Marocain" zu belehren, allerdings andere Talmudstellen, welche über die Geschlechtsreife von Mädchen vom 3. bis zum 12. Lebensjahre vom juristischen Standpunkte Bestimmungen enthalten, nämlich: Nidda 44 b, Kidduschim 10 a, Jebamot 57 b. Sanhedrin 55 b und 69 b. An allen diesen Stellen aber handelt es sich lediglich tun ein jüdisches Mädchen, um ehelichen Verkehr, um die Rechtsfähigkeit zur Eheschließung, um die Pflicht zur Leviratsehe, um die weiblichen R e i n h e i t s g e s e tz e , um aktive und passive Rechtsfähigkeit in diesem Alter und um Todesstrafe für ihren Vergewaltiger, falls sie die Ehe schon geschlossen. — Hingegen ist der Geschlechtsverkehr mit einem nichtjüdischen M ädche n von drei Jahre n auswärts im Talmud ausdrücklich verboten, wie der mit einer erwachsenen Nichtjüdin (als vielfache Sünde), und zwar unter Prügelstrafe und der göttlichen Strafe der Ausrottung. Die Behauptung, daß die Vergewaltigung eines nichtjüdischen Mädchens von drei Jahren auswärts gestattet sei, ist demnach eine böswillige Verleumdung der jüdischen Religion, und wer sie verbreitet, ein Lügner und Verleumder. Antisemitismus in Japan. Vor dem Kriege war der Antisemitismus in Japan wenig bekannt, jedenfalls zeigte man keinerlei Interesse dafür, und seine Ziele und Zwecke waren unverständlich. Es gab und gibt in.Jap an keineStaatsbürger jüdischer Abstammung oder jüdischer Religion. Eine Abneigung gegen die in Japan ansässigen Juden fremder Staatsangehörigkeit ist hierzulande nie beobachtet worden. Wenn die Japaner überhaupt einen Unterschied zwischen Juden und Nichtjuden gemacht haben, so mag er eher zugunsten der Juden ausgefallen sein, da die Juden mit dunklen Augen und dunklen Haaren dem Schönheitsideal der Japaner näher kommen als die Germanen, Angelsachsen und Skandinavier, deren blaue Augen und blonde Haare das Tertium eomparationis für den unfreundlichen Vergleich der Fremden „mit rothaarigen und grünüugigen Barbaren" geliefert haben. Während des Krieges, insonderheit nach dem Wassenstillstand und dem Abschluß des Friedens, hat man in Japan angefangen, sich mit dem Problem des Antisemitismus zu beschäftigen. Die Japaner lieben es neuerdings, das Gespräch aus die Judenfrage zu bringen, und lesen eifrig antisemitische Broschüren. Mir wurde erzählt, daß ein japanischer Professor, der nach Deutschland reisen wollte, sich eifrig um Empfehlungen an deutsche Fachmänner des Antisemitismus bemüht habe. Deutschland ist eine der Quellen, aus der die lernbegierigen Alleinige Anzeigen-Annalime Rudolf Mosse, Anzoigen-Annahme für säxntl. Zeitungen Deutschlands und des Auslands Berlin SW 19, Jerusalemer Straße 46-49 / Breslau / Chemnitz ✓ Cöln a. Rh. / Dresden / Düsseldorf / Erfurt ✓ Frankfurt a. M. / Lalle (Saale) Lamburg / Lannover / Leipzig , Magdeburg / Mannheim / München / Nürnberg / Stuttgart / Prag / Wien ✓ Warschau / Basel / Zürich Zur Hautpflege* Körperpflege'Schönheitspflege Zur Babypflege * für Mafßge1 furSportsleute, ■ ■ I II I» Zur Baby pflege * für hlafßge1 furSportsleute, MW L Rosenwald, Köln, Gürzenichstraße 49 g MT Großhandlung in Tuchen «nd Futterstoffen. "Mst > 01070001020002000102020153532302530200484800010202230202484853235323484853530001020002230248000223230200010200535353480102010002020200010201200202020000000102020200