Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 1 (1922)
- Issue
- 17 (31.8.1922)
- Date
- 1922-08-31
- Page
- Seite 213 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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21 o „... wie bish e r die ohne Unterjchieiö der Konfession vereinigte n S ch u 'lu n d S e mtna r a n sta lten nur dazu gedient h aben, .i n erfr -eulicher We i-se das Band der Liebe und E i n t r a ch t u n t e r d e n B e - •f e n n ern des verschied e ne n G l a u b e n s b e s s e r zu kn ü pfe n , Toleranz u n d gegenseitiges Vertrauen z u b e l eben und di e s e h e i l f a m e n F r üchte der Er - Ziehung spater in das bürgerliche Leben über- , t v a g e n 3 u seh en." J Es gibt sehr viele sehr orthodoxe Männer und Frauen, die christliche Schulen besucht haben, ohne daß! ihre Glaubenstreue im 'mindesten gelitten hat. Auch Zentrumsangehörige in Nassau, Baden unb Hessen, und zwar solche *irt führender Stellung, haben sich für Ansrechterhaltnng der dort schon seit langem bestehenden Gemeinschaftsschnlen erklärt. Erforderlich ist, daß die jüdischen Kinder in ihrer Religion den gehörigen Unterricht erhalten. Darauf habe ich viele Jahre hindurch im Abgeordnetenhanse ttnd nicht erfolglos gedrungen, und es wird allmählich auch gelingen, daß überall Stadt und Gemeinden die erforderlichen Gelder bewilligen, und auch an Orten, wo Juden nur vereinzelt leben, das Ziel der religiösen Unterweisung erreicht wird. Ueberdies -können jüdische Schulen schon aus äußeren Gründel! nur in größeren Gemeinden errichtet werden. In den zahlreichen Orten, in denen in früheren Zeiten jüdische Schulen vorhanden waren, haben sie bereits durch Abwanderung ihr Ende gefunden oder werden ihr Ende finden müssen. In Schwerin a. d. Warthe, einer einst großen Gemeinde, in der mein Vater Rabbiner war, bestand eine jüdische sehr gute Schule von vier Klassen. Jetzt sind hn ganzen in einer Klasse nur noch sechs Schüler vorhanden. Selbstverständlich muß für die jüdischen Lehrer gesorgt werden und müssen ihnen ihre Rechte erhalten bleiben. Das wird aber viel eher erreicht -werden durch Anstellung jüdischer Lehrer an den Gemeinschaftsschulen als ans anderem Wege. Hierfür habe ich jahrzehntelang in der städtischen Schuldeputation von Berlin, bei den Staatsbehörden und im Abgeordneteuhanse nicht erfolglos gewirkt. Nach Beseitigung des Schulunterhaltungsgesetzes wird der Erfolg ein viel größerer sein und' die jüdischen Kinder werden den Gememschaftsschulen weniger entzogen werden. Ich bestreite keineswegs den Glaubensgenossen, die anders denken als ich, sofern sie zum Vaterlande halten — und das haben sie im Krieg und im Frieden bewiesen — ihre deutsche Gesinnung. F e st d u x ch d r u n g e u bin ich crb e r von >d e r U e b e r - z e l! g u n g / d a ß die Ll trenn n n g v o n der G e m ein* } clj ü f t % i ch it l c d e m d e n t f ch e n I tt d e n t u m die g r o ß t e n Nachteile b e r eiten nt u tz. Zu diesem Thema wird von anderen Gesichtspunkten ausgehend — sin unserer nächsten Nummer Herr Direktor Dr. Earlebcich (Hamburg)-das Wort ergreifen. (Die Schriftteitnng.) Seachlenswrrte Ausführungen in einer Entfcheiöung -es Gberverwaktungsgeeichts. D x c Ansprache „I u d e" eine Amtsübe r sch reit u tt g. Ein Holzhändler Ostpreußens erhob gegen einen Regierungsrat, der gleichzeitig stellvertretender Landrat war, Privntklage.wegen Beleidigung. Der Holzhändler hatte mit erneut anderen jüdischen Kaufmann zusammen einen Wald Zur Abholzung - gekauft. Durch den Demobilmachnngsausschuß wurde die Abholzung dieses Waldes gewissen Beschränkungen unterworfen. Gegenstand der Privatklage sind nun zwei Aeußerungen, die der Regierungsrat bei den. über die Freigabe entstehenden Verhandlungen zu dem Holzhündler getan haben soll, nämlich erstens: „Ich kenne Euch schon, für Euch ist die Hauptsache das Geschäft" und Zweitens: „Ich werde nt i ch doch i n tit eine m Z i tu titer von eine m Jude u n icht z ii,r Rede ft e l l e tt lasse u." Bezüglich dieser zweiten Aenßerung hat das Oberverwaltungsgericht eine Ueberfchr eitu ng der' Amtsbefugnisse "gesehen. Die Regierung batte in der Konfliktsbegründnng ausgeführt, es sei nicht dargetart, daß der Beschtildigte den Ausdruck „Jude", in einem verächtlichen Sinne gebraucht habe. Der Ausdruck „Jude" habe offenbar in biefem Zusammenhang nur zur Bezeichnung der Persönlichkeit des Privatklägers dienen sollen. Eine Absicht der Beleidigung sei aus dem Allsdruck „Jude" allein nicht zn entnehmen. I m G e g e n s a tz h i e rz u hat das Oberverwaltungsgericht her vor gehoben, daß der Beschuldigte der Eigenschaft des P r i v a t k l ä g e r s als Jude für sein Verhalte it eine Bedeutung beigelegt h a t, die mit seiner Objektivität als B e a m t er nicht im Einklänge stand. Hierbei habe er seine Amtsbefugnisse übersch ri ttett. Ein Beamter habe die Pflicht, sein Amt im Rahmen der ihm durch ' die Gesetze gegebenen Befugnisse ohne Ansehen der Persott jedem gegenüber, mit denk er dienstlich zu hin hat, gleichmäßig auszuüben und sich hierbei nur durch rechtliche Erwägungen leiten . zu lassen. Er verstößt demnach gegen seine Amtspflicht, wenn er sich, in seinem amtlichen Verhalten gegenüber Dritten durch irgendwelche Rücksichten auf deren Rasse oder G l a u b e n s b e k e n n t n i s bestimmen läßt oder zum Ausdruck bringt, daß solche Umstände für sein Verhalten von Bedeutung feien. tut a Rednerkrrrse. Im Sitzungssaale der israelitischen Knltnsgemeinde Würzburg fand in der Zeit vom 3. bis 27. Juli ein . Rednerkurs it s statt, dem etwa fünfzig Herren, vorwiegend Lehrer, einige Kausleute, je ein Arzt, Rabbiner, Studienlehrer und verschiedene Parteisekretäre beiwohnten. Der Syndikus unseres Landesverbandes in Bayern, Rechtsanwalt Levin ger (München), der den Kursus leitete, gab einleitend einen Ueberblick über die Art und Weise der antisemitischen Kampfmethoden sowie über die wirksamste Art ihrer Bekämpfung. Dazu gehöre vor. allem völlige Beherrschung des Stoffes und voltstüntliche, auf das Niveau der Hörer eingestellte Redeweise. Sehr wichtig sei eine gute Vorbereitung der Rede, um frei, ohne Inanspruchnahme eines KonZeptes, sprechen zu können. Dieses gebe dem Redner die Sicherheit gegen die Gefahr der Ablenkung dttrch Zwischenrufe. Nun ging Rechtsanwalt Levinger zur Behandlung folgender Themata über: „Geschichte und Wurzel des Antisemitismus", „Jnnerjüdische Richtungen", „Antisemitische Führer", „Die Nassensrage", Talmud und Beschuldigungen wider den Talmud", „Das Verhalten der Juden im Kriege", „Juden in der Revolution", „Die Geheimnisse der Weisen von Zion" und „Brechung der Zinsknechtschaft". Dr. M n r x-(Frankfurt n. M.), der Syndikus des Landesverbandes Hessen-Nassau und Hessen, referierte über Zionismus, Verband nationäldeutscher Juden, Ostjndett . ttnd SchtllnnLisemitismus. An jedes dieser Kapitel schloß sich eine Diskussion, an der sich der größte Teil der Zuhörer und ganz besonders die anwesenden Parteisekretäre beteiligten, die Rechtsanwalt, Levinger ihren Dank für das Gebotene aussprachen. Die Pflicht sofortigen Einschreitens. Vor einiger Zeit beobachteten einige Glaubensgenossen auf dem Bahnhof in Breslau eine Anzahl jüngerer Leute mit schwarzweißroten Fahnen und stellten fest/ daß diese unter stillschweigender Duldung der umstehenden Eisenbahnbeamten sich in r e g i e r u n g s f e i n d l i ch e n und schließlich auch in a n t i s e m i t i sch e n Aeußerungen ergingen. Ans eine Eingabe unserer Ortsgruppe Breslau erwiderte die Eisenbahndirektion in Breslau, die Beamten hätten.eine derartige Kundgebung nicht bemerkt. sonst wären sie, ihren Angaben nach, dagegen eingeschritten. Die Eisenbahndirettion weist mit Recht darauf hin, daß eschess er gewesen wäre, wenn sich die betreffenden Glaubensgenossen sofort an einen auf dem Bahnsteig diensttuenden Beamten gewandt hätten, um die Fortsetzung der betreffenden Kundgebung zit unterbinden und.den Tatbestand festzustellen. Da dies nicht geschehen sei, hätte keinem der in Frage kommenden Beamten ein dienstwidriges Verhalten nachgewiesen werden können. -— Anläßlich dieses Einzelfalles möchten wir darauf Hinweisen, daß es in der Tat nicht richtig erscheint, derartige Vorfälle erst später zum Gegenstand von Beschwerden und Erörterungen zu machen, ohne daß der Sachverhalt sofort sestgestellt worden ist und die Natnen der beteiligten Beschuldigten und Zeugen ermittelt worden sind. Es darf von jedem Glaubensgenossen erwartet werden, daher bei unliebsamen Vorfällen, die Anlaß zu Beschwerden oder Strafanzeigen geben können, sich so so r t selbst au die maßgebende amtliche Stelle wendet ttnd ein Einschreiten und Feststellung des Sachverhaltes verlangt. Die Scheu, als Zeuge persönlich hervorzutreten, muß in derartigen Fällen im allgemeinen Interesse zu rückgestellt werden. Die studentische Ortsgruppe Bonn des Eentral-Bereius hat im Laufe des Juni zwei Vortragsabende abgehalten. Aut 20. Juni sprach cand. jur. Richard Le vy über „Heine", am 27. Juni cand. jur. Erich D a v i d s über Teilhabers „Untergang der deutschen Juden?". Zur Besprechung des zweiten Themas fand am 11. Juli ein eigener Diskussionsabend statt. — Wir haltett diese Form der Auswertung von Borträgen über bedeutende Themata für sehr nachahntenswert. Die Versa mmlungstätigkeit unserer Ortsgruppen setzt bereits lebhaft ein. An Orten, an denen keine Vollversammlungen stattsiuden, werden Borstandssitzungen einberufen, um den Plan der diesjährigen Winterlätigkeit zu entwerfen. Zeigt es sich hierbei, daß ortsansässige Redner nicht in Betracht kommen, so bitten wir die Ortsgruppen dringend, sich, schon jetzt mit den Herren Syndizi der Landesverbände in Verbindung zu setzen, damit diese einen Ueberblick über das voratrssichtliche Bedürfnis an rednerischen Kräften gehnnnen und die entsprechenden Vorkehrungen rechtzeitig treffen können. Werden Berliner Herren gewünscht, so sind diese Wünsche stets an den zuständigen Landesverband zu richten.