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Central-Verein-Zeitung · 1922-08-31 · 17 (31.8.1922) · p. Seite 212

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
1 (1922)
Issue
17 (31.8.1922)
Date
1922-08-31
Page
Seite 212 (sequence 4)
Language
German
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212 deutschen Rechtspflege mit derartigen Urteilen aufs empfindlichste schädigen. . Der Preußische Richterverein druckte in seinen „Mitteilungen - Nr. 7 vom 15. Juli 1922 erfreulicherweise diesen Artikel des Rechtsanwalts Eyck wörtlich ab und bemerkte dazu in einer redaktionellen Schlußbemerkung, daß dieser warmherzige Appell an die Richter nicht ungehört verhallen möge. Gerechtigkeit her Auswahl der Schöffen und Geschworenen! Obwohl Artikel 109 unserer Reichsversassung rmt hinreichender Deutlichkeit die Gleichheit aller Deutschen vor dem Gesetze ausspricht, hört man immer wieder Klagen, daß bei der Auswahl der Schöffen und Geschworenen zwei Bevölkerungsklassen keine oder nur ungenügende Berücksichtigung finden: D i e Arbeiter und die Juden. Besonders in kleinen Städten ist es bis zum'heutigen Tage üblich gewesen, daß die Kommission, welche die Auswahl unter den in die Schössen- und GeschworeneulisLe einzusetzenden Bürgern zusammenstellt, ohne viel Erörterungen aus alter Tradition die beiden erwähnten- BevölterungZschichten „von Rechtswegen" Zurücksetzt. Dies geschieht, obwohl nach Paragraph 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes der Aussichtsrichter des Amtsgerichts den Borsitz in dem Wahlausschuß inne hat. Er und der gleichfalls beteiligte Landrat sind als verantwortlich für den Uebelstand anzusprechen. Denn die übrigen Mitglieder des Ausschusses haben neben ihnen nicht viel Zu bedeuten. Dieses Vorgehen bedeutet einen groben Verstoß gegen die Verfassung. Der Prozeß gegen die Ratherrau-Verschwörer. Der Stantsgerichtshos hat entschieden, daß die Hauptverhandlung gegen den an -der Ermordung Rathenaus beteiligten Mechow sowie gegen die übrigen, in die Mordverschwörung verwickelten Personen noch im Lause des Monats September in Leipzig stattsinden soll. Als Berhandlungsraum wurde der große Saal des Reichsgerichts bestimmt. Die im Untersuchungsgesänguis zu Berlin-Moabit sitzenden Angeklagten werden Anfang September nach Leipzig übergeführt werden. VersarninLttrrgsverboL für de» DerrLschnaLioualrm Jrrgeudbirnd. Der preußische Minister des Innern hat auf Grund der §§ 14 und 17 des Gesetzes Zum Schutze der Republik alle Versammlungen des Deutschnationalen Jugendbundes und seiner Landes-, Kreis- und Ortsgruppen bis aus weiteres verboten. Luderrdorff der Deutsche. Ein Leser schreibt uns: Als die Häscher den Spuren der Rathenau-Mörder nachgingen, fanden sie in der deutschvölkischen Höhle einen Fahnenspruch, den Ludendorss einer hatenkreuzlerischen Vereinigung gewidmet hatte: „Diese Fahne wehte über Helden. Deutsche Jugend werdet solche." Deutsche Jugend werdet solche! Dieser Mann, der das Deutschtum in Pacht zu haben behauptet (was sagen Rassensanatiker zu seinem typischen Rundschädel?), schreibt ein Deutsch, dessen sich ein Portokassenjüngling schämen müßte. Soll die deutsche I u g e n d nun eine Fahne werden? Oder Helden? Und ist Jugend ein Wort, das hier den Pluralis duldet s Will man erkennen, wie liederlich solch ein Satz (ebenso wie jede Seite der Ludendorffschen Bücher) aussieht, wie bar aller sprachlichen Ursprünglichkeit, wie unklar der Kopf ist, der ihn prägte, so vergleiche man Briese und Aussprüche etwa Blüchers oder des alten Wrangel. Nein, von Bismarck muß hier geschwiegen werden; es wäre Felonie, mit ihm zu vergleichen. Oh, sie schrieben vielleicht orthographisch nicht einwandfrei, sprachen auch einmal derben Dialekt: aber sie waren sie selbst, voll Ursprünglichkeit und unbewußt natürlichem Gefühl für ihre Sprache, die nicht beeinflußt wurde von schlechten Hetzpapieren und papierenen Heldenkärnjpfen. Allerdings hatten sie nicht das geheime Bewußtsein" von Niederlagen und das Gefühl der inneren Unsicherheit. Ach, dieser Mann! Wie glaubten wir an ihn, als wir in der Hölle des Chemin des Dames Trost brauchten und in Wolhynien fast vor die Hunde gingen oder in gehobener Stimmung in Riga einmarschierten. Wie erledigt er sich selbst Tag für Tag! Zur Ostjndensrage. Verschiedene deutsche Blätter brachten jüngst die Meldung, daß künftighin zur Einschränkung der Einwanderung der Paßlose Grenzübertritt mit schweren Gefängnisstrafen und Abschiebung belegt werden würde, da die bisherigen Geldstrafen bis zu 1000 Mark keinen genügenden schütz boten. Hierzu bemerkt die „Essener Arbeiterzeitung" vom 10. August d. I.: „Mit den Maßnahmen gegen ostjüdische Spekulanten und Wucherer sind auch wir einverstanden. Anders dagegen wollen wir o st j ü d i s ch e Arbeiter behaub e l t wisse n. Wir dürfen übrigens annehmen, daß in diesem unserem Sinn verfahren wird. Der antisemitische Oberreaierungsrat Trema nn, über dessen Verhalten in der Behandlung olljüdrscher Arbeiterfragen Genosse Limbertz im Landtag Beschwerde führte, ist mittlerweile aus der Regierung an das Vcrstcherunasamt versetzt worden." * 'r r #; -? / Der „Berliner Lokalanzeiger" und zahlreiche in seinen Spuren wandelnde Blätter regen sich darüber auf, daß Berlin nachgerade zu einem europäischen „Getto" werde, da monatlich sechstausend Ostjuden einw änderten. Wie leichtfertig diese Behauptung ist, zeigt ein Blick auf die amtlichen Mitteilungen der Zentralstelle für Fremdenverkehr, denen zufolge im Juli von 32 403 Ausländern 3669 auf Polen, Rußland und dessen Randstaaten entfallen, unter denen natürlich diejenigen jüdischen Bekenntnisses wieder nur einen Bruchteil ausmachen. Die konfessionelle Mische Schule. ij,’ Vom Geheimen Justizrat Oscar Cassel. Während meines ganzen Lebens bin ich, der Sohn eines liberalen Rabbiners, ein liberaler Jude gewesen, ohne jedoch, bis auf einen Punkt, gegen Anschauungen der Orthodoxie zu polemisieren. Darüber, was der einzelne als religiöses Gebot seines Glaubens empfindet, läßt sich schwer rechten und streiten. Ich habe dies um so mehr vermieden, als man einem wahrhaft gläubigen Orthodoxen, der in seiner religiösen Anschauung innere Zufriedenheit findet, diese durch Erregung von Zweifeln nicht ersetzen kann. Der eine wichtige Punkt aber, in dem sich meine Wege von vielen Orthodoxen — nicht von allen — trennen und auf dem ich ihnen oft entgegentreten mußte, ist das Gebiet der S ch u l e. 1 t1 Es ist erklärlich, daß in früheren Zeiten jüdische Schulen errichtet wurden, weil der Besuch der öffentlichen christlichen Volksschulen häufig große Schwierigkeiten bot. Zwar war die öffentliche Schule des preußischen allgemeinen Landrechts regelmäßig gesetzlich keine konfessionelle. Konfessionell war der Religionsunterricht für die Schüler. Im übrigen sollten die Wissenschaften nicht konfessionell gelehrt werden, nur ausnahmsweise waren konfessionelle Schulen gestattet. So waren im Anfang des achtzehnten Jahrhunderts vielfach Gemeinschaftsschulen vorhanden, in denen Kinder nicht bloß christlicher, sondern auch jüdischer Konfession unterrichtet wurden, zumal kein Kind seines Bekenntnisses wegen von der öffentlichen Volksschule zurückg-ewiesen und nicht gezwungen werden durste, an dem Religionsunterricht einer anderen Konfession teilzunehmen. Das preußische Landrecht hatte eben die Bestimmungen der Reichsverfassung im wesentlichen vorweggenommen. Allerdings hat nun reaktionäre Ministcrialwillkür, insbesondere seit dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms IV., widerrechtlich konfessionelle Schule zur Regel und Gemeinschaftsschulen zur Ausnahme gemacht. Jedoch existierten solche gemeinschaftlichen Volksschulen noch bis in die Zeiten der Reaktion der. fünfziger Jahre des vorigen Jahrhunderts. So habe ich selbst meinen ersten Unterricht in Flatow i. Westpr. in einer jüdisch - christlichen Volksschule erhalten. Gleichwohl erklärt sich aus der vorberegten Reaktion, aus der erst in neuerer Zeit erreichten rechtlichen Gleichstellung der Juden und dem früheren Fehlen einer solchen die Gründung jüdischer Schulen, worauf auch sicherlich orthodoxe Anschauungen sehr häufig bestimmend waren. Wenn nun auch noch heute das Schulunterhaltungsgesetz von 1906 besteht, welches im Gegensatz zum Preußischen Allgemeinen Landrecht die Gemeinschaftsschule nur als Ausnahme zülicß, so sind doch jetzt durch die Reichsverfassung, nach der das Reichs- und die Landesschulgesetze sich richten müssen, die Gemeinschaftsschulen als die regelmäßigen, konfessionelle sowie bekenntnisfreie und Weltanschauungsschülen nur auf Antrag von Erziehungsberechtigten und nur unter bestimmten Voraussetzungen Zulässig. Es wäre nun meines Erachtens ein sehr verhängnisvoller Fehler, wenn auch jüdisch-deutsche Volksgenossen von der Gemeinschaftsschule sich abwendeten und jüdische Schulen gründeten. Die Gemeinschaftsschule soll in den Kindern eines unb desselben Volkes ohne Unterschied des Glaubens die Gefühle der Duldung, der Eintracht, der Anhänglichkeit an das gemeinsame Vaterland zum späteren Zusammenarbeiten in den Werken des Lebens' erwecken. Den ersten vier Jahren der Volksschule sollen auch die Kinder angehören, die später in Mittel- und höhere Schulen übergehen. In diesen vier ersten Jahren umfaßt die Gemeinschaftsschule mithin Kinder ohne Unterschied des Glaubens und ohne die des Standes. Sie ist daher von größter sozialer Bedeutung für düs Verständnis- und rücksichtsvolle Zusammenleben der Volksgenossen. Es muß zu einer Absonderung führen, wenn deutsche Juden ihre Kinder von dieser Gemeinschaft in der Schule ablenken. Gerade wegen der verhältnismäßig geringen Zahl der Juden wird diese Absonderung auf sie viel emgreistn-der wirken als aus die Bekenner der großen christlichen Konfessionen. Nun wird eingewendet werden, daß in vielen Orten und Schulen der Antisemitismus die Herzen jüdischer Kinder beschweren würde. Daß diese Gefahr eine nicht so allgemeine ist, beweisen die vielen Tausende von jüdischen Kindern, die mit ihren christlichen Altersgenossen in Volks- und höheren Schulen -gemeinsam ihre Bildung erhalten. Nur in gewissen Städten, leider auch in Berlin, zeigen sich solche antisemitischen Kränkungen. Da muß es Aufgabe der Eltern sein, jeder antisemitischen Verhetzung maßvoll aber entschieden en-tgegenzutreten und, falls erforderlich, den Schutz der Schulbehörden anzurufen. Dabei gehe ich von der Voraussetzung aus, daß eine -solche Abwehr nur in wahrhaft ernsten Fällen und nicht leichthin ohne genaue Prüfung der Tatsachen erfolgt. Die Orthodoxie wird nun ihrerseits behaupten, so wie es orthodoxe Katholiken und Protestanten tun, die Treue und Anhänglichkeit an die Religion müßte unter der Gemeinschaftsschule leiden. Dem widersprechen die geschichtlichen Tatsachen. Preußische Staatsmänner sind es gewesen, die inr Anfang, des vorigen Jahrhunderts darauf hingewiesen haben, daß das Bekenntnis unter der Simul-tanschule durchaus nicht gelitten habe. Und -der Oberpräftdent v. Schön führte in einem Berichte aus:

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