Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 1 (1922)
- Issue
- 17 (31.8.1922)
- Date
- 1922-08-31
- Page
- Seite 211 (sequence 3)
- Language
- German
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211 Das Zentrum und die Völkischen. E in Brief des SenaLspräsidenLen Marx. Wir wandten, uns an den ersten Vorsitzenden der deutschen Aentrumspartei, Senatspräsidenten Marx, mit der Bitte, die Stellung seiner Partei der deutschvölkischen und antisemitischen Bewegung gegenüber kennzeichnen zu wollen. Diese Bitte erfüllt der Herr Senatspräsident Marx in dankenswerter Weise mit dem nachstehenden Schreiben: Sehr verehrte Herren! Sie haben mir die Frage vorgelegt, wie nach meiner Meinung die deutschen Katholiken die Tatsache beurteilen, daß von deutschvölkischer Seite in den letzten Monaten in ganz besonderer Weise sowohl gegen das Judentum als Religion wie auch gegen das Christentum Sturm gelaufen wird. Die Tatsache an sich kann nicht geleugnet werden. Es ist eine vielfach beobachtete Erscheinung, daß der Antisemitt i^s m u s sich fast immer auch als eine Gegner- >s ch a f t ge g e n das C h r i st e n t u m. speziell gegen die katholische Konfession, entwickelt. Daß die starke Betonung des deutschen Volkstums in ihrer Anlehnung an den altdeutschen Götterkult immer mehr als eine antichristliche Bewegung hervortritt, kann ernstlich nicht mehr geleugnet werden. Wenn die „Brandenburg! sche Wacht" in ihrer Nummer vom 15. Juli d. I. meine Ausführungen im Reichstag, bei denen ich die von deutschvölkischer Seite angeregten Sonnen wendfeiern als a n t i ch r i st l ich bezeichnet^ glaubt damit widerlegen zu können, daß eine beiGelegenheit einerSonnenwendfeier in Berlin-Lichterfelde gehaltene Rede einwandfrei sein mag, so kann das natürlich nichts beweisen. Wenn kein Geringerer als Herr- Abgeordneter Dr. Düringer bk vom politischen Antisemitismus getriebene Politik des Hasses und der Leidenschaft als mit den Grundsätzen des Christentums und der Humanität völlig unvereinbar bezeichnet, so sagt das wohl genug, paßt aber nicht weniger auch auf die Betätigung der deutschvölkischen Bestrebungen im allgemeinen. D i e Katholiken lehnen jedenfalls den Antisemitismus als solchen grundsätzlich und bewußt ab. Lue halten sich kraft ihrer religiösen lieber - zeugung für verpflichtet, den Haß gegen Mitmenschen, mögen sie auch anderer Uebrrzcugung sein wie sie selbst, mit aller Entschiedenheit abzuweisen. Bei aller Betonung des Deutschtums und der Eigenart der deutschen Volksstämme lehnen sie die durchaus verkehrte und zur Zersplitterung des Volksganzen führenden Bestrebungen der deutschvölkischen Bewegung ab. Die stattgehabte Untersuchung wegen der Ermordung Rathenairs hat nach meiner Meinung nach den bis jetzt durch die Presse bekanntgewordenen Ergebnissen den Beweis erbracht, daß dieser Mord in e n g stom Z u - sammenhang mit den b e u t f d) 51 f i} et) c n V e - st r e b u n g e n u n d der antisemitische n H c tz e steht. Der Mord beweist m. E. klar, daß eine mit derartig demagogischen Mitteln betriebene Volksaufhetzuna, wie die antisemitische Bewegung, schließlich auch überspannte Köpfe zu Mordgedankeu und Mordtaten anregt. Man sollte glauben, daß der Abgrund, den die stattgehabten polizeilichen und gerichtlichen Ermittlungen gezeigt haben, für alle vernünftig denkenden Deutschen hinreichend Veranlassung gebe, die Bestrebungen des Antisemitismus als für das deutsche Volk geradezu verderblich zll erkennen. Ich glaube nicht, daß zu befürchten ist, daß weitere kathölische Krerse der antisemitischen Agitation Folge geben werden. Sie würden damit m. E. dem Grundgebote des Christentums, wenigstens durch die Tat, entgegen!)andeln. Die vaterländisch gesinnten Juden dürfen im Kampfe gegen die antisemitische Hetze ausdie Unterstützung des katholischen Volkes und auch der Zenirnmspartei rechnen. Mit vorzüglicher Hochachtung gez.: Marx Senatspräsident, M. d. R. 1. Vorsitzender der Deutschen Zentrumspartei. ttn^ meiste v. Juöenfthrcheelaß 6er bayerischen Negierung. Das bayerisch-.' Staatsministerium dos Innern hat an die „Negierungen, Kanunern des Innern rechts des RlleinsF unter ,Betreff: Antisemitische Propaganda" folgendes erlassen': „Die antisemitische Propaganda hat in letzter Zeit in verschiedenen Teilen des Landes, auch auf dem Lande, Formen angenommen, die einer friedlichen Entwicklung nicht zuträglich sind, vielmehr unter Umständen?.n Bedenken für die Aufrecht'orhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit Anlaß geben können. Man scheut bei dieser Propaganda selbst davor nicht Zurück, in mehr oder weniger verblümter Weise Zu Gewalttätigkeitm gegen die Juden aufzusvrdern. Namentlich in kleinen Orten und auf dem Lande kann diese Aufhetzung gefährlich werden. Wenn anch^ die Staatsregierung Zu dem Antisemitismus als solchem keine Stellung Zn nehmen hat, so ist sie doch verpflichtet, seine Auswüchse Zu bekämpfen, soweit sie eine Gefahr für die öffentliche Ruhe und Sicherheit bedeuten. Es ergeht daher die Anordnung, dieser! Vorkommnissen besonderes Augenmerk Zu schenken!?ud^ soweit veranlaßt, auch die Bezirkspolizeibehörden mit Weisungen Zn versehen. Die einschlägigen Flugblätter und Plakate sind Zn beobachten, die Versammlungen geeignet Zu überwachen. Soweit veranlaßt, ist auf Grund allgemeiner polizeilicher Be° sinnmuugeu gegen Ausschreitungen vorZugehen. Wenn an-zuuehmen ist. dast solche Versammlungen' Zum Zwecke strafbarer Aufhetzung dienen sollen, ist schon gemäß § 1, Abs. I, des Reichsvereinsgesetzes in Verbindung mit Art. 102 Auss.-Ges. z. StPO, das Verbot derselben Zulässig. Ob im einzelnen Fall ein Verbot veranlaßt und Zulässig ist. kann nur nach Maßgabe der Lage und Stimmung an Ort und Stelle, namentlich auch an der Hand etwa früher schon am gleichen Orte oder in der Nahe insbesondere auch bei den gleichen Rednern gernachten Erfahrungen beurteilt werden. Wenn in den Versammlungen strafrechtlich bedenkliche Aeußerungen festgestellt werden, ist die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten, damit diese über die Möglichkeit der Straseinschreitung entscheiden kann. Für die Ansrechterhaltung des inneren Friedens ist es weiter sehr erwünscht, daß den Auswüchsen der Propaganda auch durch Aufklärung entgegengetreten wird. Aufklärung in der Kirche und Schule und durch die besonnene Presse tut namentlich an Orten not, wo durch die Hetzreden -einzelner Agitatoren schon Teile der Bevölkerung irregelerlet worden sind. In dieser Hinsicht wird das Staatsmmisterünn für Unterricht und Kultus um seine Mitwirkung ersucht werden. Die Amtsvorstände müssen es sich aber auch ihrerseits angelegen sein lassen, an Orten, wo sich infolge der antisemitischen Propagandatätigkeit etwa Gefahr für die Ruhe und Sicherheit zeigt, solche Gegenwirkung von sich aus durch die Inanspruchnahme einsichtiger Persönlichkeiten Zur Erhaltung des inneren Friedens einzuleiten. * 1 Gez. Dr. Schweyer." Dieser Erlaß kommt reichlich spät und läßt durchaus jene Entschlossenheit und Energie vermissen, die zur wirksamen Bekämpfung eines Antisemitismus? wie des bayerischen, nötig wäre, der dort geradezu Zur Massenpsychose geworden, und dessen Roheiten das Land rasch in jeneu Ruf brachten, den die enttäuschten Sommerwirte nun vergebens beklagen. Die Lauheit und Flauheit der Gesinnung, die hinter diesem Erlaß steht, kommt am deutlichsten in dem Satze zum Ausdruck: „Wenn auch die S t a a t s r e g i e r u n g Zu dem Antisemitismus als solchem keine Stellung zu nehmen hat ... Das stimmt keineswegs! Im Gegenteil: Wenn sie wirklich eine „Staatsregierung" ist, so hat sie als solche die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, gegen eine Bewegung Stellung Zn nehmen, die mehr als 60 000 bayerischen Staatsbürgern schwere Ehren-kränknngerl und oft genug noch Aer.geres Zufügt. * mn Appell an die deutschen Richter. In Nr. 309 der „Vossischen Zeitung" veröffentlicht Herr Rechtsanwalt Dr. Eyck einen Artikel über „Ausnahmeverordnung und^ Richter" und betrachtet in diesenn Artikel die Verordnungen Zum Schutze der Repubnk als eine Kundgebung kiesen Mißtrauens gegen die heutige deutsche Rechtspflege. In weiterem erwähnt der Verfasser einige besonders krasse Fälle, die zu heftigen Kritiken an der Rechtsprechung Veranlassung'gegeben haben. Dabei wird auch der von uns vielfach erwähnte Fall erörtert, in dem die Glogauer Strafkammer den Lehrer K nobel sreigesprochen hat, der die von ihm geführten Schüler in d-"r Rühe eines jüdischen Friedhofes aufforderte auszuspucken. Rechtsanwalt Eyck schreibt mit Recht: „Auf Richter, wie diejenigen, die in jenem Glogauer Fall mit gewirkt haben, muß im ganzen deutschen Richter tum mit Fingern hingewiesen werden." Er richtet an die Richtervereine den Appell, in ihren eigenen Reihen gegen den Mißbrauch des Rechts und ihres Richteramtes zu parteipolitischen Zwecken nachdrücklicher als bisher Kritik zu üben und Richtern, die an derartigen Urteilen Mitwirken, tn ungeschminkten Worten zu sagen, daß sie die höchsten Interessen der