Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 51.1938
- Date
- 1938-01-01
- Page
- – (sequence 35)
- Language
- German
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war. Sachlich betrachtet ist diese Dezision eine selbstverständliche, da R. Jehuda den Chachamim gegenübersteht, außerdem ist auch die Begründung der letzteren DTip Tin Tin irxtfl Tin eine bessere. Doch hat sich in der Praxis die Umkehrung der Gebete Mussaf und Mincha schwer durchsetzen können. Sie hat sich auch nicht vollständig durchsetzen können. Vgl. Maimonides Tefilla III, 11 um* xVp >is p ii3»X3 ppiy ym .map *a und Karo z. St., ferner ist die Ausführung des R. Nissim zu Alfassi Ber. S 98 zu beachten, der in der Gebetordnung des Versöhnungstages die Entscheidung des R. Jochanan unbeachtet findet. Die harmonisierende Ausdeutung bv VVsna ... xsn jnaxi *xai mVen w toBKb nsvw *aa xto ... irx «1010 bvt Wona 3*nxi nnu xVx nma Wsnn^ nsn irx dx tau nVvn nrua pt ysnva tb 'isi Vis*... njw inx nma ftonrft m:nDi iab «pia scheint, wie schon aus dw "»twx Win z. St. hervorgeht, etwas gezwungen. 5. In Ber. 40 a wird in einer Benediktionsfrage gleichfalls gegen R. Jehuda entschieden "13 robn px xss ia *jrn 'i tt'nm rw tx. Auch hier erfolgte die negative Dezision; wie ein Vergleich mit Jer. ebd. VI, 1 beweist, aus praktischen Gründen, um nämlich dem Brauch entgegenzutreten, der sich im Sinne des R. Jehuda durchgesetzt hat. 6. In Sab. 60b stellt der Talmud fest, daß die Dezision gegen R. Elcasar b. Simon überflüssig sei D>313 PBbn n^ail Tir xumo. Ihr Zweck besteht aber darin, daß ein Irrtum verhütet werde .b'n? pjw "ia itjrt>x 'n xajo xisnoa xa*»m ina 7. In B. B. 41a entscheidet Rab Nachman gegen die Tannaiten R. Jehuda und R. Ismael, die für die Ersitzungs-Chasaka die Regel aufstellen npm 'in inVxb v»a ^>3. Die Veranlassung für die negativ formulierte Dezision ging von einem Fall der Praxis aus '131 xpT3 bpv py 31. Eigentlich wäre hier eine Dezision überflüssig, weil doch grundsätzlich die Chachamim maßgebend sind. — Ähnlich liegt auch der Fall in Jeb. 104 a, wo Rab Nachman gegen R. Simon und R. Jochanan Hasandlar entscheidet aiin W1X3 nafrn px. Auch hier hat es ein Fall der Praxis notwendig gemacht, daß die negative Dezision ausgesprochen werde. Zur Ausdrucksweise Hin im*, vgl. Beza 17 a W1X3 natoi px .law VX 21