Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 51.1938
- Date
- 1938-01-01
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2273546-2273647--2575-2276381- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
gewalt, die kraft ihrer Verfassung und Machtmittel Gesetze bringen, abändern und aufheben kann. Für den Talmud gibt es streng genommen nur eine feste, abgeschlossene und als Erbschaft überkommene Quelle, das auf Wort und Buchstaben festgelegte Schriftwort. Hierzu kommt allerdings noch ein ansehnliches Maß von Traditionsstoff; hierüber wollen wir im weiteren ausführlicher sprechen. Doch sei schon hier betont, daß auch dieser Stoff mit zum ererbten Gut gehört. Tradition ist ja ihrem Wesen nach immer etwas Gegebenes, Überkommenes, etwas, das nicht aus der sichtbaren Gegenwart herauswächst. Alle gesetzbestimmenden Faktoren, Synhedrion, Hochschulen, Verwaltungsbehörden und einzelne maßgebende Autoritäten mußten stets auf das Überlieferte zurückgreifen und als Interpreten des Tradierten auftreten, selbst dort, wo sie Neues zu schaffen hatten. Das Neue hatte sich aus dem Alten zu rechtfertigen. Welche Folgen dieser Umstand allein für die Entwicklung der Dezisionstätigkeit hatte, soll in dieser Abhandlung im einzelnen gezeigt werden. Ein weiterer Unterschied zwischen der hier verfolgten halachischen Dezision und der rein juristischen liegt noch tiefer. Für die talmudsiche Dezision ist eine Erscheinung bedeutsam, die auf dem Gebiete rein juristischer Dezisionen, soweit sie sich innerhalb eines geschlossenen Rechtssystems bewegen, kaum denkbar ist. Innerhalb der talmudischen Gesetzesbestimmung setzt die Entscheidungsarbeit an verschiedenen, zeitlich und z. T. auch örtlich weit auseinanderliegenden Punkten ein. Die erstmalige Dezisionsarbeit, das erste Feststellen von Normen liegt weit zurück. Deutlichere Spuren sind bis in die Zeit der Sopherim verfolgbar. Die (verhältnismäßig) stille Innenarbeit reicht bis zur dualistischen Entfaltung der Schulen Hillels und Schammais. Von da ab wird die Normierung der Gesetze immer verwickelter. Das Aufhören staatlicher Selbständigkeit hat den religiös-geistigen Zusammenschluß immer mehr erschwert. Es bildeten sich unabhängige Schulen. Die babylonische Diaspora erfuhr eine ungeahnte Blüte und gewann dem Stammland gegenüber immer größere Selbständigkeit. Dem religiösen Ein- 5