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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1932-01-01 · 49.1932 · page 71

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
49.1932
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 71)
Language
German
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IRI
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Anmerkungen 1) Gen. 38, 8 f. Vgl. Ramban z. St., der auch auf die Erzählung im Buch Ruth verweist, Ibn Esra zu Deut. 25, 5, Ritba und Meiri zu Jebamot 5b. 2) Rengstorf, Einl. zur Mischna Jebamot (Gießen 1929), S. 41; vgl. auch S. 30, wo auf Wellhausen verwiesen wird. 3) Mekhilta Bachodesch 7, Sifre Deut. 233. Die Angaben Rengstorfs S. 30 A. 5 und S. 40 sind unrichtig, da die angeführten Stellen mit dem angeblichen Widerspruch nichts zu tun haben; vgl. noch Anm. 8. *) Vgl. zuletzt Aptowitzer, Hebrew Union College Annual IV 232 ff., V 289 ff. Im übrigen versteht man unter Vcrwandtcnehe die Ehe zwischen Blutsverwandten, nicht aber eine solche mit der Schwägerin. *) Jos. Ant. IV 8, 23, Mat. 22, 24 und Parallelen. 6) Vgl. J. Klausner, Jeschu Hanozri, Jerusalem 1922, S. 252. 7) Mischna Jeb. 115 ist „ben" nur Zitat aus der Thora. Talmud b. Baba Batra 109a: „Da in bezug auf die Schwagcrehe Sohn und Tochter gleich sind." Im Halakhot Gedolot (ed. Warschau 110b, 119a, cd. Berlin 271, 28S) wird ein Derasch aus einer B a r a i t a für diese Gleichstellung angeführt; vgl. dazu Or Zarua I 612. Diese Baraita stand im Sifre und wird noch als solche von Mizrachi (16. Jahrb.) zu Deut. 25, 5 zitiert. Ebenso war sie im Sifre des Kommentators R. Soliman und des Verfassers des Midrasch Hagadol (Midr. Tannaim S. 165). Sie ist die Quelle des Lekach Tob und Raschi zu Deut. 25, 5 und Maimunis, Jibbuin I 3. Zu der Parallele in der Thora (Num 27, 8) wird sie auch im Talmud Baba Batra 115a. angeführt. 8) In Jeb. I 1 wird dieser Fall nicht erst gelehrt. Es ist hier vielmehr geineint, daß die Frau zuerst den Bruder mütterlicherseits und nach dessen Tode den Bruder des Schwagers vom gleichen Vater geheiratet hat. In diesem Falle befreit sie auch die Nebcnfrauen von dec Schwagerehe, obwohl diese nur mit dem Bruder väterlicherseits verheiratet waren. Wären aber die Frauen nur mit dem Bruder von der gleichen Mutter verheiratet, so könnte die Mischna nicht von Frauen und Nebenfrauen sprechen, da sie alle aus dem gleichen Grunde von der Schwagerehe befreit wären. Dies gegen Rengstorf z. St. (Anm. 13), nach dem übrigens die Mischna das Verbot Lev. 18, 16 „nur auf die Frau des Bruders mütterlicherseits" deute! Danach würde die Frau des Bruders vom gleichen Vater, auch wenn er Kinder hinterließ, erlaubt seinl 9) In den Testamenten der 12 Patriarchen, Zebuion 3, wird die Chaliza in Beziehung zum Verkauf Josefs gebracht. Dem ganzen liegt Arnos 2, 6 zugrunde, und die Deutung ist reinster Midrasch, wie wir ihn z. T. auch Tanchuma Wajescheb 2 und Pirke de R. Eliezer 38 finden. Daß das Gebot der Chaliza hier aus der Schrift Henochs zitiert wird, beweist nicht, „daß mit der Sitte längst keine praktische Verbindung mehr bestand"; vgl. zur Erklärung dieser Stelle meine Schrift Das Buch der Jubiläen und die Halaoha S. 5. Ebensowenig hat das Schweigen Philons über die Schwagerehe zu bedeuten, da er auch manche andere noch jetzt ge- 71

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