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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1932-01-01 · 49.1932 · page 67

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
49.1932
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 67)
Language
German
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IRI
…/2273546-2273643--2474-2276278
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nachweisbar ist. Die Hilfsmittel (Wörterbücher und Konkordanz) und Erwägungen, die auch in der Bibel Wissenschaft eine Rolle spielen, erweisen sich bei einer Übertragung auf die talmudischc Literatur allzu oft als irreführend. Dies gilt nicht nur von einzelnen Erklärungen und Deutungen — wie schon mehrfach nachgewiesen wurde, sondern auch von den angeblichen Entwicklungen und kulturlüstorischen Folgerungen. Aus der talmudischen Literatur, die uns das jüdische Leben in seiner Mannigfaltigkeit widerspiegelt, erhalten wir genügend Auskunft über die Entwicklung der jüdischen Lehren in talmudischer und naclitalmudischcr Zeit, so daß für Hypothesen über Sinn, Umfang und Ausgestaltung dieser Lehren nur wenig Spielraum vorhanden ist. Ein Beispiel aus neuester Literatur, das die Entwicklung der Schwagerehe betrifft, soll hier behandelt werden. Wenn Brüder zusammenwohnen und einer von ihnen stirbt, ohne einen Sohn („ben") zu hinterlassen, so soll die Frau des Verstorbenen nicht einen Fremden heiraten, sondern ihr Schwager soll sie sich zur Frau nehmen. Weigert er sich, diese Pflicht zu erfüllen, so ist der Akt der „Chaliza" vorzunehmen. Dieses Gebot der Schwagerehe beziehungsweise der Chaliza ist Deut. 25, 5 ff. kodifiziert. Bevor der Brauch der Schwagcrehc in der Thora Gesetzeskraft erhielt, wurde er vom Volke als feste Sitte beobachtet, wie die Erzählung von den Söhnen Judas beweist1). Trotzdem die Institution der Schwagcrehc auf ein hohes Alter zurückblickt, wird doch hier und da bezweifelt, ob sie zu Beginn unserer Zeilrechnung noch in Geltung gewesen sei. Neuerdings wird sogar mit größter Wahrscheinlichkeit angenommen, daß „diese Sitte infolge der Einwirkungen des Heiligkeitsgcselzcs (Lcv. 18, 16) und anderer Faktoren, die wir nicht mehr alle feststellen können, schon einmal verschwunden, nunmehr allein unter dem Gesichtspunkt der von Gott gegebenen „Mizwa" eine kurze Wiederbelebung erlebt, der aber bald ihre endgültige Beseitigung folgt"2). Diese Darstellung trifft in keiner Weise zu, wie im folgenden gezeigt werden soll. Für die talmudische und nachtalmudische Zeit, wo wir festen Boden unter den Füßen "haben, laßt sich der Vollzug der Schwagerehe nachweisen; noch aus dem 18. Jahrhundert ist uns ein Fall bezeugt, in dem sie vollzogen wurde. Aber auch für dio frühere Zeit ist dies sehr wahrscheinlich, insbesondere da die Gegenargumente, wie wir sehen werden, nicht stichhaltig sind. Daß Lev. 18, 16, wo der geschlechtliche Verkehr mit der Frau des Bruders Verboten wird, irgendeinen Einfluß auf die Übung der 67

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