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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1932-01-01 · 49.1932 · page 60

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
49.1932
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 60)
Language
German
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IRI
…/2273546-2273643--2467-2276271
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des Menschen enthalten. Zu ausdrücklicher Durchführung kommt es nach der sittlichen Seite hin in Ezechiels Lehre von der Selbstverantwortung der Einzelsccle, die von Gott nach ihrem eigenen Tun allein gerichtet wird. Entsprechend sieht die Frömmigkeit eines großen Teiles der Psalmen das höchste religiöse Gut in der Gotlesnähe, in der der Einzelne sich der Gemeinschaft mit seinem Gottc bewußt wird. Diese verschiedenen Motive verdichten sich in der nachbihlischeu Zeit zu dem Unsterblichkeitsglaubcn, der dem einzelnen Menschen eine ewige Bestimmung und damit eine unendliche Bedeutung zuspricht. In dem Zusammenhang dieser Gedanken spricht sich ein religiöser Individualismus innerlichster Art aus, ist der Einzelne zum Träger einer eigenen Beziehung zu seinem Gottc geworden. Allem diese neue Konzeption verdrängt die alte nicht, sondern gliedert sich ihr ein. Die Einzclscelc wird nicht zur einsamen Seele, sondern ist ursprünglich und von Hause aus der religiösen Gemeinschaft zugehörig, und diese selbst ergibt sich nicht als ein nachtragliches Produkt aus dem Bedürfnis der Einzelnen zu religiösem Zusammenschluß, sondern bleibt der ursprünglich von Gott gesetzte Xräger der religiösen Werte und Forderungen, die durch sie erst dem Einzelnen zufließen. Wenn auch ein allgemein menschliches Verhältnis zu Gott, wie bei den „Frommen der anderen Völker" von dem Gemeinschaftsbezug unabhängig ist. so ist doch auch das individuellste und persönlichste religiöse Leben des Juden als Juden ganz gemeinschaftsbedingt. Seine religiöse Verpflichtung erwächst ihm aus dem Bunde Gottes mit Israel, er steht, wie es der Talmud ausdrückt, unter dem Schwüre vom Sinai her, und ebenso ist sein religiöses Heil an die Hcilsvcrheißung der Gemeinschaft geknüpft. Es ist der Gott seiner Väter, dem er sich in persönlicher Unmittelbarkeit verbunden fühlt. Die Gemeinschaft aber vermittelt nicht nur dem Einzelnen seine religiöse Bestimmung, sondern es verbleibt ihr als solcher ihre eigene Bestimmung und Verbundenheit mit Gott. Das wird besonders deutlich an dem Gedanken der Gesamtverantwortung und des Gesamtschicksals der Gemeinschaft. Der Gedanke der persönlichen Verantwortung des Individuums hebt den der Gesamtverantwortung nicht auf, sondern jede Tat wird unter diesem doppelten Aspekt gesehen. Sie gehört als Tat des Einzelnen zugleich dem sittlichen Gesamtleben der Gemeinde an, für das wieder ihre Glieder mit verantwortlich sind. Wie der Einzelne unter dem persönlichen Gericht Gottes steht, so das Volksganze unter seinem geschichtlichen Gericht, und wie dem Einzelnen 60

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