Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 49.1932
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 57)
- Language
- German
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sondern um eine gottgesetzte Aufgabe, die mit Bewußtsein als solche zu übernehmen und zu verwirklichen ist Religionsgemeinschaft und Volksgemeinschaft fallen damit nicht einfach tatsächlich zusammen, diu Volksgemeinschaft wird Religionsgemeinschaft, wird religiöse Volksgemeinde. Es ist für die Würdigung dieser Konzeption wichtig, daß sie bereits der vorexilischen Zeit entstammt. Noch zur Zeil der nationalen Selbständigkeit Israels wird sein Dasein in diesem Sinne gedeutet. Die Zerstörung seines politischen Eigenlebens ändert an seiner religiösen Idee nichts. Nur wird jetzt die Religion auch tatsächlich die Kraft, auf der das Leben der Gemeinschaft lieruhl. wird das Lebensziel zum Lebensgrunde der Gemeinschaft. Man hat wohl von einer Verwandlung des Volkes in eine Kirche gesprochen, aber diese Bezeichnung verwischt die Eigenart des geschichtlichen Tatbeslandes. Von den ersten Anfängen Israels an ist die Gemeinschaft mit Gott primär weder an das Land Israel noch an irgendeine Organisationsforin seines Lebens gebunden. Gott ist weder der Gott des Landes noch des Staates, er ist der Gott der Menschengemeinschaft, mit der er seinen Bund eingeht. Das gilt entsprechend, nachdem das Volk zur religiösen Gemeinschaft geworden ist. Ihr religiöser Charakter prägt sich nicht in der Stiftung einer religiösen Anstalt aus, das Volk wird nicht zur Kirche, sondern zum Gottesvolk, und die Konsequenzen dieser Tatsache werden sich uns weiterhin ergeben. Die Beziehung zwischen Gott und Volk tritt uns in ihrer Unmittelbarkeit immer wieder entgegen. Die Erwählung Israels wird als ein Bundesschluß zwischen Gott und dem Volke dargestellt, dem dann erst die Einsetzung seiner Kultformen und seiner Priesterschaft folgt. Solche Bundesschließungen kehren als Wiederaufrichtung der durch den Abfall des Volkes gestörten Gemeinschaft mehrfach wieder, und immer ist es das Volk selbst, das die Bundcserncucrung vollzieht, unter Josia wie in der für das nachexilischc Judentum grundlegenden Bundesschließung unter Nchemia. Die Idee des Gottesvolkes hat zur unmittelbaren Konsequenz, daß das Gesamtlcben Israels seiner göttlichen Bestimmung untergeordnet wird. Die Gemeinschaft mit Gott, die den Daseinssinn des Volkes ausmacht, muß sich im Ganzen seines Lebens bewähren. Diese Auffassung durchdringt ebenso das Wirken der Propheten und ist die Grundlage der Kritik, die sie an den politischen Verhältnissen Israels üben, wie sie der Gesetzgebung der Tora zugrunde liegt, die sich ebenso auf Recht und Wirtschaft erstreckt, wie sie den Kult regelt und ihre sittlichen Forderungen an den Einzelnen richtet. Die Reh- 57