Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 49.1932
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 31)
- Language
- German
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Und so werden wir auch bei anderen prophetischen Reden, ob sie uns nun, wie das hie und da der Fall ist, in mehreren Ausgestaltungen erhalten sind, oder ob sie nur einmal, in einer einzigen Fassung vorliegen, uns nicht immer mit der Erklärung der gegebenen Schlußrezension begnügen dürfen, sondern die Möglichkeit einer Urfassung in Betracht ziehen müssen, die vielleicht hie und da erst den wirklichen Sinn der Rede erschließen läßt. Und das gleiche gilt endlich wohl auch für die in die Erzählungen der Bibel eingegliederten Gesetze. Wenn die Ausführungen zutreffen, die ich an anderer Stelle12) über „Das literarische Problem der Bibel" zu geben versucht habe, dann sind auch die Gesetze, wie sie ja nicht nur in die Geschichte von Mose und dem Wüstenzug, sondern schon in die Erzählung vom Paradies, von Noah und den Erzvätern und in das Buch vom Propheten Ezechiel da und dort eingebettet sind, literarische Einlagen zur Ausgestaltung der Goschichtserzählung, gleich den Sprüchen, Liedern und Reden darin. Und so werden wir wohl auch berechtigt sein, die verschiedenen Ausgestaltungen mehrfach vorkommender Gesetze und Gesetzesgruppen nicht, oder nicht nur, aus der sich ändernden Praxis, sondern vielmehr in starkem Maße aus der literanscucü Geschichte dieser Gesetze zu erklären, die von einer erhaltenen oder verlorenen Urform aus immer wieder neu geformt und — gedichtet wurden. Solche verschiedene Gestaltungen von Gesetzen sind in der Bibel nicht selten, und die Unterschiede etwa des Dekalogs in Ex. 20 gegenüber Dt. 5 haben zu allerlei Interpretationen und Deutungen Anlaß gegeben, ohne daß man doch folgerichtig dem wesentlich literarischen Prozeß nachgegangen wäre, der von einer Urform aus zu den verschiedenen Gesetzesformulierungen geführt haben mag. Die Möglichkeit, daß auch innerhalb der Gesetze im Verlaufe dieses Prozesses der ursprüngliche Sinn mißverständlich umgebogen sein könnte, sei daher wenigstens an einem Beispiel hier gezeigt. Ex. 23, 5 und Dt 22, 4 bringen das Gebot der Hilfeleistung für den Fall, daß jemand seines Nächsten Tier hingefallen sieht. Daß beide Stücke direkt oder indirekt literargeschichtlich zusammenhängen, geht auch daraus hervor, daß an beiden Stellen, Ex. 23, 4 und Dt 22,1—3, die Vorschrift der Rückstellung des verlaufenen Ochsen oder Esels vorangeht. ~ Dabei zeigt Ex. 23 in seiner Knappheit sicherlich ältero ZDMG 1931 a. a. O. 31