Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 48.1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 57)
- Language
- German
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zu Hilfe rufen, bei Spinoza nimmt der Staat das höchste Recht in religiösen Angelegenheiten für sich in Anspruch, um den sittlichen Einfluß der Religion unter seine Kontrolle zu bringen. So oder so wird die Religion zum Mittel für die eigenen sittlichen Ziele des Staates. Näher und unmittelbarer rücken beide noch einmal aneinander, wenn sie ihre Theorien über das Verhältnis >on Staat und Religion auf das Judentum anwenden. Für Mendelssohn lag hier eine außerordentliche Schwierigkeit vor. Mit seiner Verwerfung jedes Zwanges in religiösen Angelegenheiten schien er sich zu der biblischen Gesetzgebung in strikten Gegensatz zu stellen, welche die Übertretung rein religiöser Gebote mit den härtesten Strafen bedroht. Dieser Widerspruch war ihm nachdrücklich vorgehalten worden, als er in seiner Einleitung zu der deutschen Übersetzung von Manasse ben Israels ..Rettung der Juden" seine Anschauung zum erstenmal dargelegt hatte. Im Jerusalem setzt er sich mit diesem „ans Herz dringenden" Einwand auseinander74). Nach der ursprünglichen Verfassung des Judentums sind Staat und Religion nicht nur vereinigt, sondern eins, und Gott der König und Verweser der Nation. Alle bürgerlichen Gesetze waren zugleich religiöse Gesetze, aber umgekehrt auch der religiöse Inhalt des offenbarten Gesetzes zugleich Staatsgesetz. Jeder Frevel gegen Gott als den Gesetzgeber der Nation „war ein Verbrechen wider die Majestät und also ein Staatsverbrechen", und nicht der Unglaube und die Irrlehre, sondern die Auflehnung gegen die Majestät des Gesetzgebers und die Grundgesetze des Staates wurde bestraft75). Das hat mit ..Kirchenrecht und Kirchenmacht" oder staatlicher Verfolgung von Irrglauben nichts gemein,, und wenn sich in nachbiblischer Zeit in der Banngcwalt der Gemeinden etwas Derartiges findet, so ist das späterer Mißbrauch. In der Sache lehrt Spinoza ganz dasselbe, so sehr auch seine feindselige Deutung der Motive der biblischen Gesetzgebung von Mendelssohn absticht. Die Israeliten haben nach dem Auszug aus Ägypten ihr Recht auf Gott übertragen und ihn zu ihrem König gemacht. Darum ist in ihrem Staat bürgerliches Recht und Religion eins und dasselbe, die Dogmen der Religion sind nicht Lehren, sondem Rechtssätze und Befehle, Gottlosigkeit ist Ungerechtigkeit, und wer sich von der Religion lossagt, hört auf, ein Bürger zu sein76). Auch er exemplifiziert, wie Mendelssohn auf den Sabbat, der ein Staatsgesetz war und dessen Verletzung darum von Staats wegen bestraft wurde"). 59