Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 48.1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 58)
- Language
- German
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Bei ihm ist indessen die Tendenz dieser Konstruktion eine gänzlich andere als bei Mendelssohn. Daß in Israel der Staat auch die religiösen Verhältnisse regelt, ist für ihn keine Anomalie, sondern steht mit seinem Prinzip von dem Recht des Staates in religiösen Dingen in vollem Einklang. Wenn er darauf Wert legt, daß Gott nur in seiner Eigenschaft als Staatsoberhaupt die mosaischen Gesetze erlassen hat, so will er damit den Bestand einer eigenen kirchlichen Gesetzgebung bestreiten und auch für Israel dem Staat die religiöse Gesetzgebung vindizieren. Ja, indem er das Königtum Gottes als ein bloß ideelles ansieht und als den tatsächlichen Herrscher Mose, der die Gebote Gottes verkündete, und in abgeschwächter Form auch seine Nachfolger betrachtet wissen will, kann er den. israelitischen Staat als Beleg für seine Grundthese anführen78). Eine solche Übertragung der israelitischen Verhältnisse auf andere Staaten will Mendelssohn gerade verhindern. Für ihn ist die biblische Gesetzgebung etwas absolut Einzigartiges. Nur wenn Gott der Regent des Volkes ist, können religiöse Gesetze auch Staatsgesetze sein, und selbst hier hat sich der Staat nur von ihrer staatlichen Seite aus um sie zu bekümmern. In ähnlicher Weise halte schon Locke sein Toleranzprinzip, gegenüber der in der alttestamentlichen Gesetzgebung liegenden Gegeninstanz gerechtfertigt70), und vielleicht darf auch bei ihm eine Verwendung der Konstruktion Spinozas zugunsten des eigenen Standpunktes angenommen werden. Daß es sich hier nur um einen Notausglcich handelt, braucht freilich nicht gesagt zu werden. Es liegt auf der Hand, daß die Anerkennung Gottes als Staatsoberhaupt die metaphysische Überzeugung von seiner Existenz voraussetzt, und daß von Glaubensfreiheit nicht mehr die Rede sein kann, wenn den Staatsbürgern metaphysische Überzeugungen zugemutet werden. Aber es lag in der Tat eine Not vor, in der Mendelssohn, so gut es ging, einen Ausgleich suchen mußte. Das moderne Prinzip der Glaubensfreiheit ist der überlieferten autoritativen Religion gegenüber etwas grundsätzlich Neues. Bis dahin, ist im Judentum nicht anders als in den anderen Religionen Loslösung von dem Glauben der Gemeinschaft strafwürdiger Abfall von Gott und seinem Gebot. Nirgends ist der Wandel des religiösen Bewußtseins auch bei den Strenggläubigen, welche die Autorität der religiösen Überlieferung unbedingt anerkennen, so deutlich wie an dieser Stelle, und es ist ohne Zwang und Gewaltsamkeit nicht möglich, den damit gegebenen Konflikt zu lösen. Im Judentum der Neuzeit hat Mendelssohn seine Schärfe 60