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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1931-01-01 · 48.1931 · page 34

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
48.1931
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 34)
Language
German
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IRI
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verwandter Ausgangspunkte durchaus verschieden. So steht Mendelssohn in den entscheidenden Grundfragen gegen Spinoza, und nur in den durch diesen Grundgegensatz bezeichneten Grenzen kann von einer Abhängigkeit seines Werks von dem Spinozas die Rede sein. Aber um so aufschlußreicher ist es zu sehen, wie eine Reihe wesentlicher Motive Spinozas bei ihm wiederkehren, um in ganz anderem Sinne verwertet zu werden. Indem wir diesen Zusammenhang verfolgen, gewinnon wir einen Hinblick in die Kontinuität der Problemstellung, welche die Behandlung des Begriffs der Religion in den verschiedenen Formen des modernen Rationalismus bei allen systematischen Gegensätzen verbindet, und indem wir die Gedanken Mendelssohns ihrem geschichtlichen Zusammenhang einordnen, werden auch die Züge verstandlich, die für sich gesehen paradox und befremdlich erscheinen müssen. I. Das Judentum als offenbarte Gesetzgebung. Die zentrale Lehre des Jerusalem ist zugleich die Steile, an der sein Zusammenhang mit Spinoza am leichtesten erkennbar ist. Die verschiedenen Gedankenreihen Mendelssohns laufen in dem Nachweis zusammen, daß das Judentum keine offenbarte Religion, sondern eine offenbarte Gesetzgebung ist/ Das berühmte Kapitel des theologischpolitischen Traktats von der Berufung der Hebräer kommt ebenfalls zu dem Resultat, daß dem jüdischen Volke durch Mose nicht eine Religion, sondern ein Gesetz offenbart worden ist. Auf den ersten Blick scheint es freilich, daß es sich hier mehr um eine Übereinstimmung dem Worte als der Sache nach handelt. Sachlich scheint sowohl der Sinn, den die These bei beiden Denkern hat. wie ihre Begründung gänzlich verschieden. Beide verstellen zunächst unter dem Begriff des Gesetzes hier etwas durchaus anderes. Wenn Mendelssohn das Judentum als offenbarte Gesetzgebung bezeichnet, so will er es als religiöse Gesetzgebung verstanden wissen. Für Spinoza ist die mosaische Gesetzgebung eine Gesetzgebung rein politischer Art. Die legislative Deutung der mosaischen Offenbarung zielt auf den Nachweis ab, daß die Juden nur zur Gründung eines besonderen Reichs und einer besonderen Gesellschaft von Gott berufen worden sind. Das ihnen gegebene Gesetz ist ein lediglich politisches Gesetz, das keine religiösen und sittlichen Absichten verfolgt, sondern sein dlleiniges Ziel in der äußeren gesellschaftlichen und 36

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