Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 48.1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 24)
- Language
- German
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gehoben hat, die ihn ausgezeichnet habe, so hat er damit einen Kernpunkt seines Wesens getroffen. Die geistige Freiheit, mit der Eduard Bancth seinem Stoffe gegenüberstand, resultierte jedoch nicht nur aus der meisterhaften Handhabung wissenschaftlicher Methodik, mit der er ihn gestaltete, sondern entsprang zutiefst einer bestimmten Denkrichtung, die ihn charakterisierte: jener Richtung des Denkens, die mit einer fast leidenschaftlichen Kraft über alles Dunkle und Nebelhafte zur Klarheit drängt. Es gibt zwei große Richtungen des Denkens: die rationale und die irrational-mystische. Beide haben im Judentum ihren Platz gefunden; in der Halacha überwiegt das rationale, in ihrer Schwester, der Hagada, das irrational-mystische Denken. Eduard Baneth, der Halachist. war seinem Wesen nach Rationalist. Er war ein Geradeaus- Denker. So gerade und aufrecht wie sein Charakter, so gerade war sein Denken. Eine angeborene wissenschaftliche Kraft, durch methodische Schulung gestärkt und geläutert, wohnte in ihm. Aus dieser Wesensanlage erflossen köstliche Interpretationen des lalmudischen Textes, die den Stempel objektiver Wahrheit trugen. So sehr Eduard Baneth indessen seinem Gegenstände mit geistiger Freiheit gegenüberstand, so war sein Verhältnis zur Halacha doch nicht das einer kühlen Objektivität, etwa wie das Verhältnis eines Anatomen zum toten Körper, den er seziert. Nein, diesem objektiven Denker war das Judentum etwas Lebendiges, und nicht nur die Ideen des Judentums hatten in ihm Leben empfangen, sondern er empfand das Judentum, die Thora und insbesondere ihr Kernstück, die Halacha, als eine lebendige Kraft: als die die jüdische Gemeinschaft zu einer einzigen Einheit zusammenschließende ideale Verfassung eines Volkes sowohl im Lande der Väter als auch in der Diaspora. Wie er selbst die gesetzlichen Vorschriften der „schriftlichen und der mündlichen Lehre" auf das Gewissenhafteste beobachtete, so forderte er die Verbindlichkeit des Gesetzes für alle Glieder unserer Gemeinschaft, denn er war von der Überzeugung getragen, daß das Gesetz das lebendige Bollwerk der jüdischen Gemeinschaft sei, die Lebensmacht, die allein unsere Erhaltung und Fortexistenz verbürgt, daß die Abkehr vom Gesetz mit Notwendigkeit zum Untergang, zur Selbstauflösung des über die ganze Erde zerstreuton und der Sammlung durch ein für alle Teile verbindliches Gesetz bedürftigen Judentums führen müsse. Der jüdische Gelehrte, den sein Schicksalsweg aus der ungarischen Jcschiwa in die westeuropäische Zivilisation und innerhalb ihrer in 26