Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 47.1930
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 77)
- Language
- German
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nachdem die Priester ihren Anteil erhielten. Das Gemeinsame beider Ansichten könnte höchstens darin bestehen, daß sie den Vers rutyitf ms nx ibltttn ntr^nn nicht auf die Frucht des fünften, sondern auf die des vierten Jahres beziehen. 227) Ygl. I. Makk. 1, 13—14 und Singer, Das Buch der Jubiläen, S. 82. 228) Jebamot 63 b; vgl. noch Sifre Deut. 320 und auch Sabbat 118 b. 229) Jeruschahni Moed Katan III, 82 c, vgl. auch Gen. r. 100, 7 (S. 1288). 230) Ketubot 103 a, vgl. auch Mekhilta de R. Simon, S. 110. 231) Ygl. Tosefta Aboda Zara VIII (IX), 4f und Talmud Sanhedrin 56af, wo diese aufgezählt sind. In der Ausgabe Zuckermandel ist der Text der Tosefta lückenhaft. In den gewöhnlichen Ausgaben fehlt am Anfang Dt^n T\h^p, wird aber dann richtig angegeben und erklärt. Die Angaben Finkelsteins S. 60 f, wie seine Ausführungen sind unrichtig, vgl. Gen. r. 16, 6, S. 149, Parallelen und Kommentar. Abwegig ist auch die Bemerkung Schürers III4, S. 179, daß diese sieben Gebote „keine alten und festen Theorien" seien, da im Buche der Jubiläen 7, 20 „sich eine ganz andere Aufzählung von Geboten findet, welche Noah seinen Nachkommen gegeben habe". Für unser Buch sind „noachidische" Gebote ein unbekannter Begriff, da die Offenbarung nur das zur allgemeinen Kenntnis brachte, was früher „nicht vollkommen allen offenbart" war, vgl. 33, 16, oder was inzwischen vergessen wurde, 6, 19. 232) keine Ungerechtigkeit zu verüben, in Vers 23. 23s) Die Gebote 1, 2, 5 und 6 kehren in den letzten Reden Isaaks (36, 3—8) wieder. a34) Vgl. Schürer III*, S. 347. Siehe noch das slav. Henochbuch 66, 6 und Josephus, Contra Ap. II. 29. 235) Vgl. Sabbat 31 a und auch Gen. r. 24, 7, S. 236 f -und Kommentar. 236) Es sei hier bemerkt, daß ich nur diejenigen Stellen behandelte, in denen unser Verfasser klar seine Absicht bekundet, halachische Vorschriften für die Praxis zu geben. Manches, das sich nur nebenbei aus seiner Erzählung folgern ließe, habe ich oben unberücksichtigt gelassen. So läßt Verfasser Jakob ein Jahr um Joseph trauern (34, 17). Dies geschieht anscheinend, um die Sitte des Trauerjahres zu begründen; vgl. Moed Katan 22b und Singer, Das Buch der Jubiläen, S. 79. Anders Gen. r. 84, 20 (S. 1026); vgl. auch Jub. 4, 7. Ebensowenig habe ich eine Ausdeutung seiner Worte für angebracht gehalten. Der Satz über die Beschneidung> am achten Tage: Und es gibt keine Übertretung eines Tages von den acht Tagen (15, 25), scheint Beer (Das Buch der Jubiläen, S. 45) „gegen die tradierte Vorschrift gerichtet zu sein, wonach in Erkrankungsfällen oder wenn das Kind in der Abenddämmerung geboren ward, die Beschneidung aufzuschieben ist (Sabb. XIX, 5)". Dieser Satz „gründet sich auf die Lesart der LXX in Gen. 17, 14 tr; v)f*ipä tvj welche auch die Samaritaner annehmen [ebenso ausdrücklich im Jubiläenbuch 15, 14] 59