Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 47.1930
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 76)
- Language
- German
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unser Buch bald die alte und bald die junge Halacha! Für die Behauptung, daß nur nach der älteren Praxis in jedem dritten Jahre statt des zweiten Zehnt der Armenzehnt gegeben wurde (Geiger a. a. 0. behauptet nämlich das Gegenteil!), verweist Schürer auf Bd. II, S. 307. Dort erklärt er nur, daß die Septuaginta die ältere Praxis widerspiegele, Josephus dagegen die spätere, und verweist wiederum auf Theol. Litztg. 1886, 122 f, wo er gezeigt habe, „daß Josephus und die Mischna übereinstimmen". Dort hat er aber nur nachzuweisen versucht, daß die Mischna nicht gegen Josephus erklärt werden müsse. Er hat übersehen, daß die Baraitot im Namen des R. Jehuda und R. El. ben Jakob (vgl. Anm. 216) gegen Josephus sind, daß man also nicht annehmen kann, daß Josephus die jüngere und die Tannaim, die den Zehnten aus der Praxis kannten, die ältere Halacha darstellen. Tatsächlich sehen wir, daß auch unser Buch mit Josephus im Einklang steht, so daß es sich nicht um alte und junge Halacha handeln kann, sondern lediglich um die Auffassung des Schriftwortes. 219) Besser: Baumfrüchten; denn dieses Gesetz gilt nur für Bäume. 22°) Die Fortsetzung ist lückenhaft, und es ist etwa zu ergänzen: Und im fünften Jahr „dürft ihr die Frucht essen und im siebenten Jahre". . .; vgl. weiter unten. 221) Ygl. Mischna Maaser Scheni V, 2, Sifre Num. 6. Josephus, Ant. IV, 8, 19. Geigers Ausführungen (Urschrift 182) sind .unbegründet. Er verschweigt, daß Josephus mit der Halacha übereinstimmt. Seine Erklärung des Jerusch. Sota VIII, 5 ist unmöglich; vgl. auch weiter Anm. 226. , , 222) Vgl. samarit. Josua 38, Aron in Hamibchar z. St. und Hadassi, Eschkol, S. 81 c. Jonatan z. St. sagt: KjrD p pisnD vgl. auch Ibn Esra. 223) De Virtut. 150 (M. 402). 224) Im Talmud ist eine Ansicht vertreten, daß dies Gebot nur bei Weinreben angeht, vgl. Berakhot 35a. 225) ygl. dagegen Rosch Haschana I, 1 über den Neujahrstag der Bäume. 226) Reifmann in der hebr. Zeitschrift Haschachar II, 62 vergleicht dies einfach mit der Ansicht der Halakhot Gedolot (Orla Ende, vgl. auch Maimuni Hfl. Makhalot Asurot X, 18 und Tos. Rosch Haschana 10a unter rfiYSl) u. a., wonach die Frucht des vierten Jahres, wenn sie ausgelöst ist, erst im fünften Jahre gegessen werden darf. Dies komme auch im Jeruschalmi Sota VIII, 5 vor, und zwar nach der (ganz unmöglichen) Erklärung des Pene Mosche (vgl. Korban Haeda). Er hat nicht beachtet, daß einerseits nach Verfasser die Früchte des vierten Jahres von den Priestern schon im selben Jahre verzehrt werden können, daß andererseits nach Halakhot Gedolot die Frucht, wenn sie nicht ausgelöst ist, auch im fünften Jahre verboten ist, da sie entweder ausgelöst oder selbst in Jerusalem gegessen werden muß. Nach unserem Verfasser ist es aber sehr fraglich, ob sie nicht vom Eigentümer ohne weiteres im fünften Jahre gegessen werden kann, 58