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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1930-01-01 · 47.1930 · page 49

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
47.1930
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 49)
Language
German
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IRI
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ist, daß sein Name auf ihm wohne ... 11. Diese Ordnung ist aufgeschrieben, daß sie Jahr für Jahr erfüllt werde: den ,zweiten'211) Zehnten vor Gott an dem Orte zu essen, der erwählt ist; und man darf nichts von ihm von diesem Jahr aufs folgende Jahr übriglassen. 12. Sondern in seinem Jahre soll der Same gegessen werden während der Tage der Einsammlung des Samens dieses Jahres ... 13. Und alles, was von ihm übrigbleibt, und was alt wird, werde [als] befleckt [angesehen]; es verbrenne im Feuer... 14. Und so sollen sie es gemeinsam im heiligen Hause essen und sollen es nicht alt werden lassen." Der Passus in V. 9: „so zehntete er wiederum" . . . kann sich nicht auf Levi beziehen, wie fälschlich angenommen wird, daß nämlich Levi vom erhaltenen Zehnten den zehnten Teil, nach Num. 18, 26f., heiligte212). Denn dieser „Zehnte vom Zehnten" ist nach der Vorschrift der Thora vom Leviten dem Priester abzuliefern, was hier nicht möglich war, da Levi Priester und Levite in einem war. Der Verfasser könnte dann auch nicht sagen, daß „deswegen" angeordnet wurde, einen zweiten Zehnten abzusondern, da der zweite Zehnte, den die Israeliten zu bestimmen hatten (Deut. 14, 22), vom Zehnten des Zehnten der Leviten ganz verschieden ist. Es kann also nur gemeint sein, daß Jakob wiederum (außer dem ersten Zehnten, den er Levi gab) einen zweiten Zehnten zehntete, den er selbst als heilig verzehrte. Verfasser schreibt dann vor, den zweiten Zehnten nwy») „Jahr für Jahr" im heiligen Hause (Tempel) zu essen, und nicht von ihm auf das folgende Jahr übrigzulassen. Dieses folgerte er aus Deut. 14, 22—23, wo gesagt wird, daß „Jahr für Jahr" OW rutf) der Ertrag der Saat zu vierzehnten und an dem Orte, der von Gott erwählt ist, zu verzehren sei. Verfasser bezieht dieses Gebot hier, wie beim Peßachopfer (oben S. 13 f.), auf den Tempel und schließt daraus, daß der zweite Zehnt nur im Tempel gegessen werden darf. Dies ist auch die Ansicht des Karäers Anan213). Nach der Tradition ist aber hier wie beim Peßachopfer die ganze Stadt Jerusalem der Ort, den Gott erwählt hat. So wird auch von Josephus die Vorschrift wiedergegeben214). Ebensowenig kennt die Tradition die Bestimmung, den zweiten Zehnten nicht über das Jahr hinaus übrigzulassen, da sie den Ausdruck „Jahr für Jahr" anders deutet215). Aus dem Satz in V. 11: „Diese Ordnung ist aufgeschrieben, daft sie Jahr für Jahr erfüllt werde", ist weiter zu entnehmen, 4* 31

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