Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 47.1930
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 47)
- Language
- German
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meisten Tannaiten nur auf die sieben das. V. 2 genannten kanaanitischen Völker. R. Simon dehnt es auf alle Heidenvölker aus. Ebenso Philo und Josephus195). Das Übertreten dieses Verbotes kann aber nach den Rabbinen keine Todesstrafe, sondern nur eine Geißelstrafe nach sich ziehen. Es soll noch bemerkt werden, daß nach der Mischna die Verbrennungsstrafe nicht das Verbrennen des Körpers herbeiführen durfte. Die Sadduzäer scheinen dagegen auch hier die Verbrennung wörtlich gefaßt zu haben196). In unserem Buche 41, 25 heißt es ebenso: Den soll man mit Feuer verbrennen, daß er darin verbrenne; vgl. auch oben S. 27. Bei der Versündigung Rubens mit Bilha nimmt Verfasser die Gelegenheit wahr, einiges darüber vorzuschreiben. Danach hat der Verkehr mit der Frau des Vaters für beide Teile die Steinigungsstrafe zur Folge (33, 13, 17). Dies ist auch die Ansicht der Halacha. Aus 33, 15 ist aber zu folgern, daß der Verkehr nach dem Tode des Vaters nicht mit dem Tode zu büßen sei. Diese Annahme steht im Widerspruche mit der Halacha, die die Todesstrafe auch dann vorschreibt, wenn die Sünde nach dem Tode des Vaters begangen wurde197). Endlich berichtet Verfasser, daß Jakob der Bilha nicht mehr nahte, „weil Rüben sie verunreinigt hatte" (33, 9). Dasselbe wird von David nach der Versündigung des Absalom mit seinen Frauen berichtet (II. Sam. 20,3). Aus der Darstellung, die Verfasser in V. 3—7 der Tat Rubens gibt, folgt aber, daß Bilha vergewaltigt wurde. In diesem Falle ist nach den Rabbinen die Frau für ihren Mann nicht verboten198). Die Karäer dagegen teilen auch hier die Ansicht unseres Verfassers und beweisen dies u. a. aus dem Vorgehen Davids199). Die Amoräer erklären wiederum die Abstinenz Davids entweder als eine Handlung, zu der er gesetzlich nicht verpflichtet wäre, oder mit dem Verbote für einen König, eine geschändete Frau zu behalten200). In der Praxis, meint allerdings der Vater Samuels201), sei auch eine vergewaltigte Frau ihrem Manne verboten, wenn der andauernde Zwang nicht nachgewiesen werden kann. Ps. Jonatan schreibt dem Bräutigam eines vergewaltigten Mädchens vor, sich von ihm scheiden zu lassen202). Will man nicht die gezwungene Erklärung annehmen, daß er mit der Ansicht von Samuels Vater übereinstimmt, so folgt daraus, daß er die Ansicht der Karäer, wie sie auch in unserem Buche zum Ausdrucke kommt, teilt. 4 29