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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1930-01-01 · 47.1930 · page 46

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
47.1930
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 46)
Language
German
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IRI
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mitten von ganz Israel, weil er von seinem Samen dem Moloch gegeben und die Sünde begangen bat, es zu verunreinigen. 11. Du aber, Mose, gebiete den Kindern Israel und bezeuge ihnen, daß sie von ihren Töchtern nicht den Heiden geben und selbst (oder: ihren Söhnen) nicht von den Töchtern der Heiden [Weiber] nehmen; denn verworfen ist dies vor Gott." Zunächst soll bemerkt werden, daß in V. 7 nicht der bloße Wunsch, die Tochter einem Heiden zur Frau zu geben, mit dem Tode bestraft werden soll, sondern gemeint ist, wie auch die Fortsetzung lehrt, daß der Wunsch vom Vater oder Bruder auch in die Tat umgesetzt wurde. Ferner ist aus diesem Wortlaut nicht zu folgern, daß dem Bruder etwa ein Recht auf die Verheiratung seiner Schwester zustehe190). Dieses Recht genießt nur der Vater, solange die Tochter minderjährig ist191). Es wird hier nur vom gewöhnlichen Fall gesprochen, daß der Vater oder Bruder sich um die Heirat und Versorgung des Mädchens kümmern. Ähnlich drückt sich auch Josephus aus192). Die Quelle für die zudiktierte Todesstrafe gibt hier Verfasser selbst in V. 10 an. In der Vorschrift Lev. 20, 2: „Wer . . . von seinen Nachkommen dem Moloch hingeben wird, soll getötet werden; das Volle des Landes -soll ihn mit Steinen zu Tode werfen" versteht er unter „Moloch" die Heiden. Ähnlich erklärte R. Ismael, daß in diesem Schriftvers von demjenigen gesprochen wird, der Kinder von einer Heidin zeugt, die dann Feinde Gottes werden193). Ebenso wird das Verbot Lev. 18, 21: „Und von deinen Nachkommen sollst du nicht hingeben, dem Moloch hinüberzuführen" von Pseudo-Jonatan und Peschito im Sinne der Erklärung R. Ismaels übersetzt; bei der Festsetzung der Todesstrafe in Kap. 20, 2 weichen sie dagegen von R. Ismael ab und halten sich an den Wortlaut der Thora. Unser Verfasser geht aber über die Deutung des R. Ismael weit hinaus und setzt die Todesstrafe durch Steinigung fest für einen Mann, der seine Tochter oder Schwester an einen Heiden verheiratet. Diese Umdeutung des Textes wird sonst nirgends bezeugt und ist auch halachisch unmöglich. Ebensowenig läßt sich der Feuertod für „ein Weib", das einen Heiden heiratet, aus der Thora belegen und halachisch rechtfertigen. Das Verbot Deut. 7, 3: „Und du sollst dich mit ihnen (den Heiden) nicht verschwägern, deine Tochter sollst du nicht seinem Sohne geben, und seine Tochter sollst du nicht deinem Sohne nehmen", worauf unser Verfasser in V. 11 hinweist194), bezieht sich nach den 28

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