Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 47.1930
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 40)
- Language
- German
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Wein beim Opfer gesagt wird, daß er in das Feuer auf dem Altare zu sprengen sei. Diese Ansicht vertritt der Arnoräer Samuel bezüglich des Weines, der freiwillig gespendet wurde143). Der Wein aber, der den Opfern beigegeben wurde, mußte in die Schalen des Altars gegossen werden144). Josephus berichtet, daß man den Wein „um den Altar herum" ausgoß145). Verfasser läßt Adam beim Verlassen des Gartens Eden ein Räucherwerk opfern, das aus vier Spezereiarten bestand (3, 27). Abraham aber räucherte am Morgen und Abend des Laubhiittenfestes ein Räucherwerk aus sieben Spezereien (16, 24). In der Thora (Ex. 30, 34) werden nur vier Arten genannt, die Rabbinen fügen aber noch sieben andere dazu, so daß sie von elf wohlriechenden Stoffen sprechen146). So berichtet auch Josephus147) von 13 Arten, weil er wahrscheinlich einiges mitrechnet, das die Rabbinen nicht rechneten. Kap. 21 erteilt Abraham seinem Sohne Isaak manche Lehren über den Opferkultus. Die Verse 7—10 sind zum Teile unrichtig übersetzt. Es kann sich aber hier nur um Friedensopfer — oder Heilsopfer — handeln148). Von ihnen wird nun gesagt, daß ihr Blut auf den Altar auszugießen ist (7). Nach Lev. 3, 2f. ist das Blut um den Altar — nach der Halacha149) auf die nordöstliche und südwestliche Ecke des Altares — zu s p r e n g e n. Im aramäischen Geniza- Fragment150) des Testament Levi heißt es, daß das Blut auf die Wände des Altars gesprengt werden muß. Dagegen stimmt unser Verfasser mit der Überlieferung überein, wenn er in Vers 10 lehrt: Und sein Fleisch (des Friedensopfers) iß an diesem Tage und am zweiten Tage, un d die Sonne soll nicht dar über untergehen am zweiten Tage, bis es gegessen wird, und nichts soll übrigbleiben für den dritten Tag ... In Lev. 7, 16—17, wo diese Bestimmung anzutreffen ist, steht nicht ausdrücklich, daß man das Fleisch nicht zum dritten Tage übriglassen darf. Die Rabbinen setzen aber dies voraus, wie auch die Thora beim Dankopfer ausdrücklich das Übriglassen des Fleisches über die vorgeschriebene Zeit hinaus verbietet151). Ebenso wird dies von Philo152) angenommen. Dasselbe gilt von dem Verbot, das Übriggelassene am zweiten Abend zu verzehren. In der angegebenen Stelle in Lev. ist dies nicht ausdrücklich gesagt, es wird aber von den Rabbinen gefolgert und auch vom Karäer Aron gebilligt153), von Ps. Jonatan z. St. dagegen verworfen. Die Fortsetzung in unserem Buohe: „Denn er nimmt es nicht an, weil es nicht angenehm ist, und du sollst es nicht mehr essen, und alle, die es essen, laden Sünde auf sich", ist eine Wieder- 22