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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1930-01-01 · 47.1930 · page 33

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
47.1930
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 33)
Language
German
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IRI
…/2273546-2273639--2295-2276097
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beigelegt. In der Damaskusschrift98) wird bestimmt, daß kein Zeuge (?) vor dem Richter aussage, daß daraufhin ein Todesurteil gefällt wird, wenn er nicht das Alter der Musterungspflichtigen (20 Jahre) erreicht habe. Auch in der Agada wird der Grundsatz aufgestellt, daß das himmlische Gericht über niemand unter 20 Jahren eine Strafe verhängt"). In der Halacha dagegen läßt sich, trotz gegenteiliger Behauptung100), kein sicherer Nachweis führen, daß ursprünglich das Alter von 20 Jahren die Anfangsgrenze der Großjährigkeit gewesen wäre. Nach den Amoräern in Baba Batra (155af.) kann ein Erbe die von seinem Vater geerbten Grundstück e101) erst im Alter von 20 Jahren verkaufen. Auch das Gesetzbuch des Karäers Anan setzt für manche Vorschriften das 20. Lebensjahr als Anfangsgrenze fest102). Über das Blut und Fett des Opfers äußert sich unser Verfasser in Vers 20 wie folgt: Und sie sollen sein Blut an die Schwelle des Altars bringen und sein Fett sollen sie über das Feuer legen, das auf dem Altar ist. Nach dej Halacha war das Blut an den Altar zu gießen (nach anderen: von ferne zu sprengen), und zwar an die Stelle, wo der Altar eine Grundlage mo*) hatte103). Daß das Fett des Peßachlammes auf dem Altar verbrannt wurde, wird II. Chr. 35, 14 erwähnt104). In der Baraita wird es auch aus der Thora abgehleitet105). — Bemerkenswert ist es, daß in unserem Buche Vers 6 erzählt wird, daß Israel in Ägypten das Peßachfleisch aß und Wein trank und lobte und pries, was offenbar den Ursprung der Sitte bezeichnen soll, am Peßachabend Wein zu trinken und Hallel zu sagen106). Dagegen wird hier der Pflicht, bittere Kräuter zu essen (Ex. 12,8), keine Erwähnung getan107). Das Wochenfest. In Kap. 6 wird der Bund Gottes mit Noah (Gen. 9, 9 f.) in Beziehung gebracht zum Sinaibund (Ex. 24, 8). Beide Bünde fanden im dritten Monat statt (10—11). „Deswegen ist angeordnet und aufgeschrieben in den himmlischen Tafeln, daß sie in diesem Monat das Wochenfest begehen sollten einmal des Jahres, zur Erneuerung des Bundes in jedem einzelnen Jahre (17). Und dieses ganze Fest wurde im Himmel begangen vom Tage der Schöpfung an bis zu den Tagen Noahs . . . und Noah und seine Kinder beobachteten es . . . (18). Abraham . . . und Isaak und Jakob und seine Kinder beobachteten es bis zu deinen (Moses) Tagen, und in deinen Tagen haben es die Kinder Israel vergessen, bis ich es ihnen bei diesem Berg erneuert habe (19). 3* 15

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