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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1930-01-01 · 47.1930 · page 32

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
47.1930
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 32)
Language
German
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IRI
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geschrieben und verordnet, daß sie es im Heiligtume Gottes essen sollen... 20. Und sie sollen . . . sein Fleisch, am Feuer gebraten, im Hofe des Heiligtumsim Namen Gottes essen". Auch hier gewinnt man den Eindruck, daß Verfasser eine anders lautende Lehre — und man darf wohl auch sagen, eine andere Praxis — bekämpfen will, indem er nachdrücklich auf Deut. 16, 7 hinweist: du sollst es gar machen und essen an dem Ort, den der Ewige, dein Gott, erwählen wird. Gestützt auf den Wortlaut in Deut stimmen hier, wie gesagt, die Karäer mit unserem Verfasser überein88). Nach der Halacha aber mußte das Peßachopf er nicht im Heiligtume selbst, sondern es konnte in der ganzen Stadt Jerusalem gegessen werden89). Zweifellos war dies auch stets die Praxis. Denn, wenn man auch die Zeit des Essens, die unser Verfasser fordert, der Berechnung zugrunde legen würde, so wäre es doch ausgeschlossen, daß Millionen Menschen90) in der Zeit von 6 Uhr nachmittag bis 2 Uhr morgens, in 8 Stunden also, im Hofe des Tempels das Peßachmahl abhalten könnten. Sie mußten sich unbedingt auf die ganze Stadt verteilen. Die Forderung in unserem Buche konnte demnach zu keiner Zeit geltende Halacha gewesen sein. Sie blieb graue Theorie eines Sektierers. Die weitere Bestimmung, daß man erst vom 20. Jahre an das Gebot des Peßachopfers zu erfüllen hat, beruht auf der Voraussetzung, daß die Gebote der Thora überhaupt erst für den Zwanzigjährigen bestimmt sind, im Gegensatz zur Tradition, die dafür das vollendete 13. Lebensjahr festsetzt91). In der Thora beginnt die Musterungspflicht mit dem 20. Lebensjahre (Ex. 30, 14, Num. 1,3; 26, 2) und dies dürfte der Grund sein, warum unser Autor das 20. Lebensjahr für die Ausübung der religiösen Pflichten festsetzt. Ferner wurden nach Esra (3, 8) Leviten nur vom 20. Jahre an als Vorsteher bei den Tempelarbeiten angestellt92). Die Testamente der zwölf Patriarchen, die, wie schon erwähnt, viele Beziehungen zu dem Jubiläenbuche aufweisen, erzählen, daß Rüben bei seiner Sünde mit der Bilha 20 Jahre alt war93), daß auch Levi bei seiner Rachenahme an Sichern ungefähr in diesem Alter -stand94), im Gegensatz zu Gen. r.95), wo angenommen wird, daß Levi zu jener Zeit erst das 13. Lebensjahr erreicht hatte. Nun wird Levi bei der Vollbringung seiner Tat Mann (Gen. 34, 25) genannt. Nach Gen. r. ist eben daraus zu folgern, daß man schon mit dem 13. Lebensjahre den Titel erhält96). Nach der Berechnung der Testamente, die sich auch aus dem Jubiläenbuch ergibt97), wurde Levi aber erst mit ungefähr 20 Jahren der Name CK Ol

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