Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 47.1930
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 31)
- Language
- German
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12. Und sein Schlachten soll nicht stattfinden zu jeder Zeit des Lichts, sondern nur in der Grenzzeit des Abends ... 19. Und in der Zeit, wenn das Haus im Namen Gottes im Lande ihres Erbteils gebaut ist, sollen sie dorthin gehen und das Passah schlachten am Abend, wenn die Sonne untergeht81) am dritten Teile des Tages." Danach darf das Peßachopfer erst am dritten Teil des Tages, also erst von 2 Uhr an, dargebracht werden. Dieser Zeitpunkt ist weder mit der Halacha noch mit den Erklärungen der Sektierer in Einklang zu bringen. Verfasser scheint auch in Vers 12 gegen eine frühere Ansetzung des Schlachtens polemisieren zu wollen. Wie in der Zeit des Schlachtens, so unterscheidet sich Verfasser von der Halacha auch im Ansatz der Zeit, innerhalb deren das Peßachlamm gegessen werden mußte. „Und man soll es essen in der Abendzeit bis zum dritten Teile der Nacht", heißt es in Vers 12 „Und was von all seinem Fleische vom dritten Teile der Nacht an und weiterhin übrigbleibt, das soll man mit Feuer verbrennen". Wie beim Tag „der dritte Teil des Tages" das letzte Drittel bezeichnet, so ist unter dem „dritten Teil der Nacht" das letzte Drittel zu verstehen, es ist also zu essen bis zwei Uhr82). Die Einteilung der Nacht in drei Teile wird von den Rabbinen in der Halacha nicht verwertet83). Bezüglich des Peßachopfers streiten die Rabbanan und R. Eliezer, wie lange es nach der Thora gegessen werden durfte. Nach ersteren durfte es bis zur Morgendämmerung, nach letzterem mußte es bis Mitternacht verzehrt werden84). Alle Tannaiten waren sich aber darüber einig, daß es infolge einer rabbinischen Verordnung bis Mitternacht verbraucht werden mußte85). So wird es auch von Pseudo-Jonatan zu Ex. 12, 8 bestimmt und von Josephus indirekt bezeugt86). Die Frage Mitternacht oder Morgendämmerung beschäftigte auch die Karäer und rief unter ihnen eine Meinungsverschiedenheit hervor87). Die Ansicht unseres Verfassers steht vereinzelt da. Wenn unser Autor nun in bezug auf die Zeitansetzung kein« Gesinnungsgenossen fand, so hat er in bezug auf seine Bestimmung des Ortes, wo nämlich das Peßachlamm zu verzehren ist, die Karäer auf seiner Seite. Er lehrt: „16. Und es ist nicht erlaubt, es außerhalb des Heiligtums Gottes zu essen, sondern nur im Angesichte des Heiligtums Gottes, und die gesamte Gemeinde Israel soll es zu seiner Zeit halten. 17. Und jedermann, der an seinem Tage kommt, soll es im Heiligtum eures Gottes vor dem Herrn essen, vom 20. Jahre an und aufwärts; denn so ist es 3 13