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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1930-01-01 · 47.1930 · page 30

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
47.1930
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 30)
Language
German
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IRI
…/2273546-2273639--2292-2276094
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39 am Sabbat verbotenen Arbeiten71), mit Ausnahme des „Bepackens" eines Tieres, wo aber auch der Text an sich unsicher ist. Das betreffende äthiopische Zeitwort läßt diese Übersetzung zu. Danach wäre unsere Vorschrift mit dem Verbot (Neh. 13, 15), auf die Esel zu laden, identisch. Allerdings gehört nach der Halacha das „Aufladen" nicht zu den 39 Hauptarbeiten und kann daher nicht mit dem Tode bestraft werden. Das betreffende Zeitwort kann aber auch „reiten" bedeuten und so wird es auch von anderen72) übersetzt. Das Reiten auf einem Tier ist jedoch nach der Halacha nur rabbinisch verboten73). Mit unserem Verfasser stimmen auch die Karäer überein74), die das Reiten am Sabbat für biblisch verboten erklären. Im Talmud75) wird erzählt, daß zur Zeit des Abfalls von der jüdischen Religion die Gesetze des Sabbat so streng gehandhabt wurden, daß auch das Reiten am Sabbat mit dem Tode bestraft wurde. Unmittelbar vor dem Sabbat wird in Kap. 49 das Peßachfest behandelt. Das Peßachopfer soll nach der Thora (Ex. 12, 6) „zwischen den Abenden" geschlachtet werden. Die Tradition versteht darunter die Zeit nach der sechsten Tagesstunde (nach 12 Uhr), in der „die Sonne sich zum Untergange neigt"76). Für das zweite tägliche Tamidopfer ist aber dieselbe Zeit vorgeschrieben (Ex. 29, 39). In der Praxis wurde am 14. Nisan so verfahren, daß das Tamidopfer zuerst um i/a2 Uhr und darauf das Peßachopfer ungefähr um 3 Uhr geschlachtet wurde. Fiel aber der 14. Nisan auf einen Sabbat, so wurde das Tamidopfer schon um y2l Uhr und das Peßachlamm etwa um 2 Uhr geschlachtet77). Theoretisch bedeutet also nach der Tradition der Ausdruck „zwischen den Abenden" den „Nachmittag", von der siebenten Tagesstunde an. Damit stimmt auch Philo78) überein. Josephus79) berichtet, daß die Peßachopfer von der neunten bis zur elften Stunde dargebracht wurden. Wenn er darunter das Ende der neunten Stunde verstand, so stimmt seine Angabe mit der Praxis, wie sie in der Mischna dargestellt wird, überein. Die Samaritaner und Karäer80) wiederum erklären die Redeweise „zwischen den Abenden" als die Zeit nach Sonnenuntergang. Unser Verfasser teilt den Tag in drei Teile und schreibt: „10. Die Kinder Israel sollen kommen und das Passah halten zu seiner Zeit am 14. des ersten Monats, zwischen den Abenden, vom dritten Teil des Tages bis zum dritten Teil der Nacht; denn zwei Teile des Tages sind dem Lichte gegeben und der dritte dem Abend. 11. Dies ist es, das dir Gott geboten hat, du sollest es halten „zwischen Abend". i2

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