Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 1927
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
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Wesen als derselbe, der er gewesen, als der Mann der Schlichtheit und Einfachheit, fernab von allem Angenommenen und Bewirkten. Aber weit wesentlicher und bedeutungsvoller war die andere Probe, die er jetzt, in der Heimat, zu bestehen hatte; denn sie betraf sein Innerstes und Persönlichstes, den Charakter und das Gewissen des Menschen. Plätze angesehenen, gehobeneren Wirkens hätten sich ihm jetzt im Vater lande öffnen sollen. Die Tür zu ihnen wäre ihm auigetan worden, wenn er bereit gewesen wäre, das eine Zugeständnis zu machen, das Zugeständnis an das Mittelalter. Albert Mosse hat sich dem nicht unterworfen. Er blieb der freie Mann der neuen Zeit. Um der zu sein, ließ er neben sich liegen, was seine Leistung beanspruchen durfte, aber seine Treue nun zurückweisen mußte. Der Verzicht war für ihn sicherlich kein leichter; denn es handelte sich für ihn nicht um einen bloßen Ehrgeiz, den er hegte. Sein bestimmtes Bewußtsein von dem, was er war und was er konnte, durfte vielmehr hier sprechen. Er war ein echter, ein auserwählter Jurist. Und auch darin charakterisiert er ja seine Zeit. In dem Deutschland dieses Jahrhunderts ist der jüdische Jurist eine Erscheinung von eigenem Gepräge. Dieser und jener aus der jüdischen Jugend, der sich der Rechtswissenschaft zuwandte, hat wohl das getan, um damit irgendeinen Beruf zu ergreifen. Aber bei nicht wenigen, bei den besten unter ihnen war es doch ein anderes noch, und ein anderes vor allem, das sie darin bestimmte. Nicht nur ein äußerer Beruf, sondern eine innere Berufung führte sie zur Verwaltung des Rechtes hin. Die Sorge um das Recht war ihnen ein Stück ihrer Religion. Das Wort, das Ägidi am Grabe von Gabriel Rießer sprach, das Recht sei in ihm Gemüt geworden, dieses selbe darf von so manchem unter den jüdischen Juristen gesagt werden. Von Albert Mosse nicht zum wenigsten. Seine Persönlichkeit und sein Beruf lassen sich nicht voneinander trennen; ohne seinen Beruf hätte er seine Persönlichkeit nicht entfalten können, und wäre er nicht eben diese Persönlichkeit gewesen, so hätte er diesen seinen Beruf nicht gefunden. Darum war er als Jurist nie beugsam und immer wachsam. Das „juristische Gewissen der Stadt Berlin" hat ihn der Oberbürgermeister unserer Stadt genannt, der er als Mitglied ihres Magistrats diente, nachdem er, aus seinem Amte als Rat des Königsberger Oberlandesgerichts ausgeschieden, hier, wo seine Gattin in Stadt und Gemeinde die alte Heimat besaß, die Heimat des Hauses nun wiedergefunden hatte. Seine Lebensaufgabe war es ihm, für das Recht zu arbeiten. 26