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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1919-01-01 · 1919 · page 21

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
1919
Date
1919-01-01
Page
– (sequence 21)
Language
German
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IRI
…/2273546-2273619--1951-2275743
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Schutz und staatlichen Zwang gegründet. Zwei Gebiete standen hei einander, das geistliche der Kirche, das weltliche des Staates. Den möglichen Zwie_spalt, der damit gegeben war, diesen Dualismus hatte der Katholizismus zu überwinden gesucht, indem er alles der Kirche übergab; Luther wollte ihn lösen, indem er alles dem Staate überantwortete. Während der Katholizismus, vermöge seiner alten, getestigten kirchlichen Organisation, und ebenso dann auch der < 1alvinismus, vermöge seines Aushaues der freien Gemeinde, den Staat haben enthehren können, vermochte das Luthertum nicht, ohne ihn zu existieren sichtbare Kirche und Staat fallen hier ineinander. Heider Autorität, das staatliche Schwert und der geistliche Stab, ruhen in der gleichen Hand; die eine Obrigkeit hat die ganze Gewalt, und ihre Bedeutung liegt in der Gewalt. Die Gewalt wird ein gern gebrauchter Begriff der lutherischen Theologie. Dieser Auflassung entspricht es, wenn auch die bestehende Ordnung mit ihrem Oben und Unten hier für ein Heilsnotwendiges erklärt wird. Der irdische Arbeitskreis, der einem gesetzt ist, wird für Luther zur himmlischen Schickung, der sich der Mensch demütig und gehorsam zu ergeben hat. Der Beruf erscheint als die teste Schranke, an der nicht gerüttelt werden darf, weil Gott sie aufgerichtet hat. Für das soziale Vorwärtsstreben fehlen hier Sinn und Teilnahme, Der Begriff der gottgewollten Abhängigkeit, der von Gott geheiligten über- und untergeordneten Stände ist ein echt, lutherischer. Nirgends ist darum auch der Begriff des Unterlans so starr und hart, so fatalistisch aufgestellt worden wie hier. Für Luther erschöpft sich fast der. Inhalt des Staate« in der Obrigkeit und im Untertan, im Regieren und Kegiortwerdou; das Staatsgeiuhl, das dem Volke bleibt, ist das rein passive des Unterworfenseins. Dazu kommt, dass für Luther das Seligwerden durch den Glauben allein, das sola lide, das Entscheidende seines religiösen Erlebnisses und seines theologischen Denkens ist. Der Glaube, den die Gnade gibt, bedeutet so sehr alles, dass für das selbständige sittliche Tun, für das freie Handeln daneben kaum etwas übrig bleibt; für die Pflicht der Gestaltung der Welt ist kein eigener Platz. Das Moralische wird, um ihm seine Stelle zu geben, in das Gebiet des Bürgerlichen gewiesen: es wird der Obrigkeit-übertragen. Der Landesherr wird, wie Melanchthon es formuliert, cusjLos utriusque tabulae, der Hüter der beiden Tafeln des Gesetzes. Er hat für die Erfüllung der Moral zu

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