Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 1912
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 66)
- Language
- German
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- - toriums unmöglich. Aber auch in der Ferne nahm er seine Pflichten sehr ernst, er war kein bequemes Mitglied des Kuratoriums, er wünschte über alle Vorgänge unterrichtet zu werden1), er hielt mit seiner Kritik, mit seiner Mahnung nicht zurück. Er war das WacheD, das Sorgen um grosse Institute gewohnt, die Anstalt war ein Sorgenkind, sie wollte in ihrer Entwicklung nicht recht vorwärts kommen, da war es Philippson, der unaufhörlich zum Fortschritt drängte, zum weiteren Ausbau mahnte. Vor allem war es der Lehrbetrieb, dem er seine Aufmerksamkeit zuwandte. Bei den notwendig gewordenen Ergänzungen des Lehrkörpers half er mit seiner ausgebreiteten Personenkenntnis, mit seinem Urteil über wissenschaftliche Verdienste. Die Prüflings- und Studienordnung kamen unter seiner Leitung zustande; er warnte vor der Ueberschätzung des materiellen Wissens, vor Vernachlässigung der theoretischen Ausbildung, er wies, getreu seiner religiösen und wissenschaftlichen Richtung, vor allem auf die theoretischen Fächer hin: Dogmatik, Ethik, Religionsgeschichte des Judentums, vergleichende Religionskunde. „Der Lehr- und Gedankeninhalt des Judentums — natürlich auf das materielle Wissen gegründet" — so schreibt er, „hat für unsere Zeit den Hauptwert, so dass die Schüler der Anstalt gerade hierin einzuführen das grösste Bedürfnis ist." Es entging Philippson nicht, dass die Erweiterung des Lehrbetriebes, die Verstärkung der Anstaltsmittel zur Voraussetzung hatte, darum mahnte er unaufhörlich (freilich damals mit geringem Erfolge) zu reger Propaganda, zur Gewinnung der öffentlichen Meinung. Seinen Bemühungen verdankt die Anstalt das erste grössere Vermächtnis, das ihr zufiel, das gleichzeitig für die Sicherung ihrer rechtlichen Stellung entscheidend wurde2). Es ist für seine warmherzige Hilfsbereitschaft bezeichnend, wenn er mit besonderer Freude die Begründung des Stipendienfonds für die Studierenden begrüsst und für seine Verstärkung nach Kräften zu wirken verheisst. So hat er sich auch hier im hohen Alter noch als ein treuer, rühriger Sachwalter bewährt.!) Das Folgende nach den Akten des Kuratoriums. 2) Das Burchardtsche Legat 1876, in dessen Verfolg die Rechte einer juristischen Person erworben wurden.