Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 1910
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 48)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2273546-2273601--1524-2275307- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 49 — Der Unterschied freilich darf nicht übersehen werden. Bei Kant bleibt es im letzten Grunde die Vernunft selbst, welche das allgemeine Gesetz stets von neuem sich zu erzeugen hat, während im Judentum der Einzige Gott zu einer unnützen Maschine würde, wenn nicht das sittliche Gesetz seinen ewigen Ursprung in ihm selbst behielte. Man bestreitet hier eben, dass es einen Widerspruch geben könne zwischen Gott und der sittlichen Vernunft. Das sittliche Gesetz nmss und darf das Gesetz Gottes sein, ohne dass es darum aufhörte, das Gesetz der Vernunft zu sein. Es ist der Gegensatz zum Egoismus, zur Selbstsucht und überhaupt zum Horizont des Individuums, welchen Gott und sein Gesetz bezeichnet und begründet. Und dieser Gegensatz in der Bedeutung des Gesetzes ist wiederum dem Judentum mit Kant gemeinsam. Es ist im letzten Grunde der uralte Gedanke der Gleichheit der Menschen vor Gott, der in dem Begriffe des allgemeinen Gesetzes zum methodischen Ausdruck kommt. Es ist derselbe Grundbegriff, der die Wurzel des Grundgebots der Nächstenliebe bildet. Vielleicht ist die richtige Uebersetzung: „Liebe ihn, er ist dir gleich" ("pö3 b nanw). Es ist so rührend, das alte Wort: „dieses ist das Buch der Geschichte des Menschen" (dtn nvAin tbd nr). Es ist die Geschichte des Menseben, welche durch das Gesetz der Gleichheit der Menschen und der Nächstenliebe geschrieben wird: aller Geschichte vorgeschrieben ist, oder ihr Nachwort bildet. Der Unterschied, den wir bei aller tiefen Uebereinstimmung an der Autonomie im Begriffe des Gesetzes als der selbstgegebenen, selbstzuerzeugenden zwischen Kant und dem Judentum festzulegen hatten, führt uns jedoch wieder zu einer neuen Harmonie. Gott ist und bleibt hier der Urheber und der Bürge des Sittengesetzes. Ist er aber etwa bei Kant als solcher verschwunden? Sagt Kant etwa, was der treue Dichter im Ueberschwange seines Enthusiasmus für die Grundidee der Freiheit sagt: „Nehmt die Gottheit auf in Euern Willen, und sie steigt von ihrem Weltenthron"? Dies ist keineswegs der Fall. Gott ist bei Kant das „Oberhaupt im Reiche der Sitten"; und die Selbstgesetzgebung der menschlichen Vernunft hat keineswegs die Bedeutung oder gar die Befugnis, dieses Oberhaupt abzusetzen. Es gibt für Kant kein Reich der Sittlichkeit