Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 1909
- Date
- 1909-01-01
- Page
- – (sequence 44)
- Language
- German
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— 45 — I lösen würde. Lebendige Kraft ist es überall, was in diosem Leben waltet; die Starrheit ist ebenso falscher Schein, wie die Rückständigkeit blödes Vorurteil ist, und wie anderseits die sachliche Sprödigkeit nur der Selbstschutz des überquellenden Gemütes war. Zwei Gedanken leiteten den langjährigen Leiter dieser Anstalt. Zuerst sollte sie eine Pflanzstätte sein für die Wissenschaft des Judentums, mithin zunächst und zuvörderst für die Wissenschaft. Man hat uns den Titel einer Hochschule nicht gegönnt. Eine solche darf es für die Musik geben, als einen Zweig der Künste, nicht aber für das Judentum, die Wurzel der Religion. Dennoch haben wir den sonst üblichen Namen eines Rabbinerseminars oder eines jüdisch-thologischen Seminars für diese Hochschule nicht übernommen. Bei jeder Gelegenheit hat unser Neumann mit aller seiner Klarheit und Festigkeit sich dagegen gewehrt, dass die Aufgaben der Lehranstalt in die eines Rabbinerseminars aufgehen sollten. Die Wissenschaft in aller ihrer Freiheit, mit allen ihren Gefahren, ihren Voraussetzungen und Bedingtheiten, die Wissenschaft immerhin, sie sollte allerwege das führende Prinzip bleiben. Nicht das Judentum darf der Wissenschaft Vorschriften machen, sondern die Wissenschaft soll dem Judentum das geschichtliche Verständnis ergründen und die fernere Wirksamkeit bahnen. Da gibt es keine Einschränkung und keine Reserve aus irgendwelcher angeblichen Raison der Vorsehung; und für keinen Vorwand und für keine Bedenklichkeit in dieser Hinsicht hatte Neumann Schonung und Nachsicht. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei, das war auch der erste Grundsatz in der Lehrverfassung seines Judentums, und so strebte er, es zum Fundament der Lehranstalt festzulegen und auszubauen. Diese Grundbedingung des modernen Geistes war der Grundzug seiner gesamten Lebensführung und Lebenstätigkeit. Sie bestimmte von Anfang an seine wissenschaftliche Arbeit. Seine erste grundlegende Schrift trägt den Titel: .Die öffentliche Gesundheitspflege und das Eigentum" (1847). Aus dem Vorwort stehe hier ein Satz: „Wenn der Verfasser für die medizinische Staatinstitution im Namen'des Rechts die christliche Barmherzigkeit zurückgewiesen hat, so hat er damit durchaus nicht das Christentum bekämpfen wollen. Er konnte dies umsoweniger im Sinne haben, weil er der Ansicht ist, dass die konfessionellen