Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 22.1904
- Date
- 1904-01-01
- Page
- – (sequence 50)
- Language
- German
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— 43 - wären, dass er in seinem ganzen Leben keine Bechtfertigung für diese Strafe fände. R. Ismael antwortete: Ueberlege wohl, hast du jemand, der dich als Kichter sprechen wollte, aus Bequemlichkeit oder Eigennutz je warten lassen, dann wäre die harte Strafe genügend erklärt. Der andere gab ihm recht und starb nun leichten Herzens den Tod für seinen Glauben1). So sieht es in Wirklichkeit mit dem Hochmut und dem Dünkel der Gelehrten aus, das war die jüdische Auffassung von den Pflichten und der Verantwortlichkeit des Richters, war die Wirkung der Gesetzlichkeit, d. h. der auf Erfüllung aller Gebote gerichteten Gesinnung, der stetigen Bereitwilligkeit und des energischen Willens pflichtgemäss zu handeln und dadurch sich zu heiligen und zu versittlichen9). *) Mech. 95b, Abot di K. N. rec. B cap. 41 (67b). Die historischen Schwierigkeiten der Scene kommen in unserem Zusammenhang nicht in Frage, hier handelt es sich einzig und allein darum, wie im allgemeinen sittlichen Bewusstsein ein so geringfügiger Verstoss beurteilt wird. 2) Lazarus, Ethik § 203.