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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1904-01-01 · 22.1904 · page 46

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
22.1904
Date
1904-01-01
Page
– (sequence 46)
Language
German
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IRI
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— 39 — in den Synagogen Anspruch erhoben (23, 6). An diesem Punkte können wir nun die Strafrede des Evangeliums kontrollieren und feststellen, dass nach allen sonstigen Berichten über die Synagogen gerade das Gegenteil sich als wahr erweist. Das sollte der Geschichtsforschung ein wichtiger Fingerzeig sein für den Grad der Glaub Würdigkeit, die wir der Polemik des Evangeliums beimessen dürfen1). Aus ihrem Wissen und ihrer Belehrung machten die Schriftgelehrten keineswegs ein Gewerbe, sondern sie boten sie in der selbstlosesten Weise jedermann unentgeltlich dar. „Wer sich der Krone bedient, kommt um", lehrte Hillel in seiner Bildersprache, sein Zeitgenosse Zadok erläuterte diesen Spruch: „Mache die Thora nicht zu einer Krone, um dich damit gross zu machen, noch zu einem Spaten, um damit zu graben2)". Die Scheu, von der Gelehrsamkeit irgend welchen Nutzen zu ziehen, ging bei Tarphon so weit, dass er einmal nur in äusserster Not seinen Namen nannte, um sich vor Schlägen zu retten, dann aber es sein Leben lang bereute und ausrief: Wehe mir, dass ich mich der Krone der Lehre bedient habe3). Eine solche Zurückhaltung ist natürlich übertrieben und als heroisch zu bezeichnen, aber auch diese völlige Entäusserung jedes Gefühls des Ehrgeizes und des Stolzes hat den Schriftgelehrten den Vorwurf des Hochmuts nicht erspart4). — Wenn du viel Thora gelernt hast, rechne es Anstatt diesen Tatbestand anzuerkennen, verallgemeinert Schürer die Worte der Evangelien: ,,Ueberhaupt machten die Rabbinen überall auf den ersten Rang Anspruch" (II, 317 ff.). "Wo Beweise fehlen, da stellt das "Wort „überhaupt" zur rechten Zeit sich ein. Bei Gastmählern sass man nach dem Alter cf. b. Baba batra 120 a. 2) Abot IV, 5 vgl. Bacher I, 49. 8) jer. Schebiit IV (35 b) Bacher I, 351. 4) Bousset 142. Daselbst 147 ist ebenso wie bei Schürer II, 319 die Tatsache, dass die Schriftgelehrten unentgeltlich als Lehrer wirkten, bestritten. Schürer bringt Beweise nur aus dem Neuen Testament, aber was von den Christen gilt, muss darum noch nicht bei Juden üblich gewesen sein. Bousset zitiert mit Gelehrsamkeit, die von Weber erborgt ist, einige Stellen aus der Midraschliteratur, wo den Lehrern ihre Versäumnis bezahlt wird. Dort handelt es sich aber um nnsiDi dwö d. h. um berufsmässige Kleinkinderlehrer (vgl. Levy Nhbr. Wtbch.s.v. rt^O III, 288 a) oder um angestellte Beamte des Tempels zu Jerusalem. Sifre Deut. 48 (84 a) wird aus dem Vergleich der Thora mit dem Wasser (vgl. Jes. 55, 1.2) geschlossen, dass sie unentgeltlich gewährt werden muss, wie das Wasser umsonst aus der Quelle fliesst.

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