Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 22.1904
- Date
- 1904-01-01
- Page
- – (sequence 29)
- Language
- German
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— 22 — häufigsten gegen sie erhoben: ja, er ist entscheidend für das allgemeine Urteil über sie. Verschuldet hat diese Verkennung die missbräuchliche Anwendung des Begriffs „Gesetz", in den der gesamte Inhalt des Judentums eingezwängt wird. So wird denn die Religion als ein Joch dargestellt, das auf dem alltäglichen Leben des Volkes wuchtete und lastete1). Das gesamte religiöse Leben soll nach Schürer2) in nichts anderem bestehen, als in der strikten Befolgung eines das bürgerliche und soziale ebensogut wie das individuelle Leben in allen seinen Beziehungen regelnden Gesetzes. Dadurch aber wird das gesamte religiöse und sittliche Leben in die Sphäre des Rechts herabgezogen3). Weiter werden wir belehrt, dass die Verbindung von Religion und Recht im Gesetz die Religion bis ins Innere vergiftet hat, da das Recht der Religion den Stempel der Aeusserlichkeit, des erzwungenen Handelns, der vereinzelnden und systematisierenden Kasuistik aufdrückt, da es ferner wesentlich negativen Charakters ist, die verschiedenen Teile der gespaltenen sittlichen Aufgabe alle als gleichwertig auffasst und die ganze Religion zu einem ewigen Process zwischen Gott und den Gläubigen werden lässt4). Wir müssen bei diesem Punkte, der in allen Darstellungen des Judentums zur Zeit Jesu wiederkehrt, länger verweilen und prüfen, welches geschichtliche Bild die Quellen von den Anschauungen der Pharisäer bieten. Wir wollen nach einander die Fragen nach der Last des Gesetzes, nach den Beziehungen zwischen Gesinnung und Handlung und nach dem Verhältnis der ethischen Vorschriften zum Gesetz erörtern. 1. Die „Last des Gesetzes". Nie und nimmer wurde die Erfüllung der religiösen Gebote im Judentum als Last empfunden. „Gegenstand des Lobgesanges sind mir deine Gesetze", singt der Psalmist (119, 54,) und Sirach, der am Eingang der spezifisch pharisäischen Periode lebte, rühmt vom Gesetz5): „Der Gedanke an es ist süsser als Bousset 107. *) Geschichte H, 467. *) So gesperrt gedruckt bei Schürer das. <) VgL Bousset 104f., Schürer 468, s) Sir. 24,19 ff.