Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 22.1904
- Date
- 1904-01-01
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
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iö — Aber Thora bedeutet Lehre, in unserem Falle ebenso wie Nomos „Religion" im weitesten Sinne der Offenbarung, oder es bezeichnet die heilige Schrift, Pentateuch, Propheten undHagiographen als Quelle für die Lehren der Offenbarung1). Diese Erkenntnis hätte den protestantischen Theologen, wo nicht aus dem Wesen der Sache, so doch aus dem Sprachgebrauch des Neuen Testaments sich erschliessen können, wo wiederholt Citate aus Psalmen und Propheten, also nicht Stellen aus dem „Gesetz", als ivra v6[x,m stehend angeführt werden, wo Ueberlieferungen in Glaubenslehren als dem Gesetz entnommen bezeichnet werden2). Auch in Worten Jesu gebraucht das Matthäus-Evangelium wiederholt vofiog in einem Sinne, der sicli lediglich auf das nicht Gesetzliche in der Religion beziehen kann (22, 34; 23, 23). Paulus leitet aus dem „Gesetz" den höchsten Ruhm Israels ab, „ein Führer der Blinden zu sein, Lehrer der Unmündigen, Licht in der Finsternis der übrigen Welt, das ihn befähigt, seine eigene Gerechtigkeit und damit Anspruch auf Leben und Heil zu erlangen" (Rom. 2,17 ff.).3) Aber alle diese unzweideutigen Belege aus christlichen Quellen bleiben unberücksichtigt, weil es der herrschenden Theologie bequem ist, mit dem Worte Gesetz4) zu operieren und *) Vgl. hierzu den lehrreichen Aufsatz „The law" von S. Schechter in Jewish Quarterly Review VIII, lff., 36Sff. 2) Eom. 3, 19. I. Kor. 14, 21. Vgl. Ev. Job. 12, 34 weis ^xoiW^ev ix tov vo/uov ort 6 %Qtai6s fj£w sie töv alcüva. — Auch Phüo's Hauptwerk Nvfuav IsQfuv aXXriyoQta. bezieht sich auf die Genesis, also gerade auf den erzählenden Teil der Thora. 8) Pfleiderer, Das Urchristentum I2, 216. 4) Die stete Uebertragung von Thora vo/xog durch „Gesetz" versperrt den Gelehrten vielfach das richtige Verständnis. So übersetzt Gunkel IV Est. 4, 23: „das Gesetz unserer Väter ist vernichtet" und bemerkt dazu „ein uns befremdender Ausdruck, da wir Gottes Gesetz erwarten; das Gesetz war aber damals zugleich Volkssitte, Gal. 1,14" (Kautzsch II, 356 o). Im hebr. Original stand hier u»nia« min, das bedeutet die Lehre unserer Väter, und nicht ist daran befremdend (vgl. Prov. 1, 8). — Bei Schürer n, 424 ist als ausschliesslicher Gegenstand des Unterrichts für die Kinder das Gesetz genannt. Kinder, die „vom ersten Bewusstsein an" (Jos. Ap. n, 18) Jura studieren, welch ein Widersinn! Natürlich handelt es sich um Unterricht in Bibel und Religion, wie ihn auch heute ABC-Schützen erhalten. Angesichts solcher Beispiele von verkehrter Verwendung des Wortes Gesetz, die sich ohne Mühe vermehren lassen, ist die Klage über die „ertötende Geistlosigkeit des Gesetzeswesens" ganz berechtigt.