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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1904-01-01 · 22.1904 · page 25

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
22.1904
Date
1904-01-01
Page
– (sequence 25)
Language
German
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IRI
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— 18 — ihrer Forschungsmethode ständig im Fluss; derjenige verkennt völlig ihr Wesen, der ihnen die Anerkennung der strengen Verbindlichkeit derselben zur Last legt1). Aus einem solchen Urteil spricht vielmehr das alte Vorurteil, das im Evangelium des Matthäus seine Quelle hat: „Sie (die Pharisäer) binden schwere und unerträgliche Bürden und legen sie den Menschen auf den Hals* (23,4). Von hier aus wird bis auf den heutigen Tag gegen die Pharisäer die Anklage erhoben, dass die durch die Propheten längst erschlossene Quelle der Religion und der Sittlichkeit von ihnen verschüttet und versandet wurde, dass sie das freie sittliche Leben unterbanden durch die Last und das Joch des Gesetzes. IL Die „Gesetzlichkeit" der Pharisäer. Das Wort und der Begriff „Gesetz" sind nicht auf jüdischem Boden entsprossen, sondern aus einer unglücklichen und dem Wesen der Sache keineswegs gerechten Uebertragung des hebräischen „Thora" in das griechische vo/iog entstanden. Der erste der Psalmen ruft demjenigen Heil zu, „der an der Thora des Herrn seine Lust hat und der über seine Thora sinnt Tag und Nacht", und der 119. schallt unaufhörlich wieder vom Lobgesang der Thora, die das Ergötzen des Dichters genannt wird. „Wäre nicht deine Thora mein Ergötzen, dann ginge ich unter in meinem Elend." Eine gleiche Wertschätzung für ein „Gesetz" ist weder in irgend einem Volke nachweisbar noch verständlich2). Die griechisch schreibenden Juden jedoch haben das Wort „Thora" mit yöfiog (vofioi) Gesetz wiedergegeben, womit die Griechen ihre staatlichen Verfassungen bezeichneten; sie wollten damit der heidnischen Welt den autoritativen Charakter der Thora zum Bewusstsein bringen. So liest man bei Josephus3): „Auch wenn wir des Reichtums und der Städte und der anderen Güter beraubt werden, das Gesetz bleibt uns unzerstörbar. Und kein Jude kann so weit von seinem Vaterlande weg kommen, noch wird er einen feindseligen Gebieter so sehr fürchten, dass er nicht mehr als diesen das Gesetz fürchtete." *) Schürer, H, 896; p. 333 steht das Gegenteil. 2) Vgl. Güdemann, Das Judentum etc. p. 68 ff. ») Ap. II, 38.

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