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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1900-01-01 · 18.1900 · page 64

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
18.1900
Date
1900-01-01
Page
– (sequence 64)
Language
German
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IRI
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— 65 — Antwort: Wenn ihr damit meint, dass das Gute durch das Gebot als gut, das. Böse durch das Verbot als böse bezeichnet wird, und dass sio durch Gebot und Verbot olfenkundig werden, wie dies in Betreff der Religionsgesetze gelehrt wird, so ist das eine richtige Meinung. Dies ist aber noch kein Beweis für eure Ansicht, dass von Seiten Gottes nichts böse sein kann, und dass wir das Böse nur durch die Religionsgesetze erkennen. Und deshalb kann dies nicht eure Meinung sein, wohl aber meint ihr, dass das Gute im Gebot Gottes, und das Böse in seinem Verbot begründet ist, so dass Gebot und Verbot es sind, welche dem Guten und Bösen den Charakter verleihen. Das ist aber falsch aus mehreren Gründen. Den ersten der von Jeschu'a angeführten Gründe kann ich nur dem Inhalte nach wiedergeben, weil eine wörtliche Uebcrsetzung wegen der scholastischen Form den Sinn nur dunkel ahnen lassen würde. Jeschu'a meint, und ebenso wohl auch alle anderen späteren Mu'taziliten, dass wir aus der Thatsache, dass es ein Böses gebe, schliessen, dass Gott es nicht thue, hieraus aber, dass Gott den Liigner, d. h. den falschen Propheten nicht als wahrhaftig erscheinen lasse. Ebenso schliessen wir aus der Existenz des Bösen auf die Notwendigkeit einer göttlichen Offenbarung, durch die es verboten wird, baraus folgt, dass wenn wir annehmen, dass wir vom Bösen keine Kenntniss besitzen, auch von einem Glauben an den Propheten nicht die Rede sein könne, so dass wir also zur Erkcnntniss des Bösen überhaupt nicht gelangen könnten. Der zweite Grund, der gegen die Autoritätsgläubigen angeführt wird, ist der, dass aus ihrer Annahme folgen würde, dass die Undankbarkeit, wenn sie befohlen würde, gut wäre, der Dienst (Gottes) böse, wenn er verboten würde'. Die Erkenntniss aber, dass die Undankbarkeit schlecht sei, ist eine nothwendige1). Drittens wäre es nach der Ansicht, dass das Wesen des Gebotes und Verbotes den Charakter des Guten und Bösen verleihen, l) Bl. 69 b. hm .« nw» cm a»n enno nncra Hh yhv wn o wn jeinm was aien tfuva jnpa njnn ^9 wp ch niuyn yn. Mufct 74 a. - > * * Jodüi Oyo 0! v^>J ^?u5 J~*JJ a^ <s */* gJt NxgJ l^U*% HjjM y*) U**5». 5 rw7

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