Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 16.1898
- Date
- 1898-01-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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bi jöo p ix*o umb vrm amp rraVn •wp njawi p-.o ijn *wy wj pico (.nvn n'sn^i^ynn Vorwort Kap. XI §§ 1—6. Die religiöse Vorschrift verlangt, dass der Monat mit der Nacht beginne, in welcher der Neumond zum ersten Mal nach seiner Wiedergeburt am abendlichen Himmel des heiligen Landes erglänzt, die Festtage aber, welche doch au ein bestimmtes Monatsdatum gebunden und somit vom Lauf des Mondes abhängig sind, gleichwohl zu gewissen Jahreszeiten gefeiert werden, deren Wechsel wiederum durch die scheinbare Bewegung der Sonne herbeigeführt wird. Diesen Grundsätzen gemäss wurde der Kalender von Monat zu Monat und von Jahr zu Jahr durch eine zu diesem Zweck ernannte hohe Gerichtsbehörde festgesetzt, welcher demnach die Aufgabe zufiel, jene beiden Forderungen, so gut es eben ging, in Einklang zu bringen. Die Lösung dieses Problems setzt gediegene Kenntnisse in der Himmelskunde und in der höhereu Rechenkunst voraus, wie sie auch in unserem fortgeschrittenen, auf seine Errungenschaften so stolzen Zeitalter selbst in der Gelehrtenwelt nur selten angetroffen werden, die aber den Mitgliedern jenes Gerichtshofes sehr geläufig sein mussten, wenn sie anders ihrem Amte gerecht werden wollten. Vor ihnen erschienen die Zeugen zum Verhör, die. die kleine schmale Sichel des neuen, schwach nur leuchtenden Mondes gesehen zu haben glaubten, sehr leicht indessen von einem schimmernden Wölkchen getäuscht sein konnten, die Richter durften zur Vernehmung keine Sachverständigen zuziehen, um die Bekundungen auf ihre Richtigkeit zu prüfen, sie mussten vielmehr selbst Fachmänner sein, genau vertraut nicht allein mit der Bahn der Sonne und des Mondes wie mit den" Gesetzen, nach denen diese Himmelskörper sich bewegen, sondern auch mit der Lage des Aequators zur Ekliptik und zum Horizonte, sowie mit der jeweiligen Neigung dieser beiden . Kreise zu einander (vgl. S. 4—6). Vor allem aber mussten sie, um selbst Kugeldreiecke berechnen zu können, durch ein umfassendes mathematisches Wissen sich auszeichnen. Zwar sollte, wie der Verfasser an anderer Stelle sagt (Hil. Syuhedrin H 1), jeder Gelehrte, der ein Richteramt in Israel bekleidete, auch auf der Höhe der allgemeinen Bildung stehen und insbesondere über ein gewisses Maass astronomischer und mathematischer Kenntnisse verfugen; die Mitglieder dieses Gerichtshofes mussten aber in souveräner Weise diese Wissenschaft beherrschen, die man als eine Geheimlehre überlieferte, in welche nicht einmal die „Berufenen" alle eingeweiht wurden, jene Elite der Geistesaristokratie, die — mit der Wurde eines Rabbi geschmückt — durch diesen nicht leicht zu erlaugenden Ehrennamen, mit welchem zugleich die Befähigung sowohl als die ßefugniss zur Ausübung aller richterlichen Funktionen zuerkannt wurde, der grössten Auszeichnung gewürdigt worden und im Volke das höchste--Ansehen genoss. - Nur'-den Auserlesensten unter ihnen erschlossen sich die Pforten dieser Wissenschaft, welche später, als