Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 13.1895
- Date
- 1895-01-01
- Page
- – (sequence 33)
- Language
- German
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— 32 — nach unserem Urtheil gut und böse, recht und unrecht ist, ist es auch nach dem Urtheil Gottes"- lautete ein Grundsatz derselben. Auch bei al-6uwejni wird die von Josef Ibn Zaddik bekämpfte Ansicht erwähnt, und seine Darstellung von den verschiedenen Ansichten über die Leiden der Kinder und Thiere entsprechen vollkommen derjenigen Josef al-Basir's1). Wir erfahren durch ihn, dass ein hervorragender Mu'tazilit es als eine höhere Forderung der Gerechtigkeit betrachtete, dass die Kinder und Thiere für ihre Leiden entschädigt werden, als die Strafe der Ungehorsamen. Auch die Ansicht 'Abbäd al-Dejmarfs wird von ihm vorgeführt, welche ebenso, wie die übrigen im Interesse der as'aritischen Anschauungen bekämpft werden. Gegen die auch von Josef al-ßasir vertretene Anschauung der Mu'taziliten richtet sich nun die Polemik Josef b. Zaddik's. Wenn diese Anschauung richtig wäre, also widerlegt Ibn Zaddik dieselbe, so dürften wir die Thiere nicht tödten und solches würde uns nicht geboten. Denn wenn die Thiere den Tod durch ihre Sünden verdienen würden, so würde die Strafe nicht durch uns erfolgen, die viel schlechter sind als sie. Wird uns aber das Tödten der Thiere ungerechterweise geboten, so würde Gott eine Ungerechtigkeit zugeschrieben und wir begehen ein Unrecht, für das wir bestraft zu werden verdienen, das ist aber eine Blasphemie zu behaupten, dass Gott uns etwas befehle, wofür wir bestraft zu werden verdienen. Auch das kann nicht angenommen werden, dass nachdem beim Tödten der Thiere Vergeltung geübt wird, derjenige, der die Strafe vollzieht, ungestraft bleibt, denn dies würde der Annahme gleichen, dass der Mörder unbestraft bleibt, weil er Jemanden getödtet, der den Tod durch irgendwelche Sünden verdient hat. Wenn aber hierauf Jemand entgegnen würde, dass Gott das Tödten der Thiere geboten und das Tödten von Menschen verboten habe, so stehen wir wieder der Schwierigkeit gegenüber, warum dies geschehen ist, da die Thiere doch nicht sündigen. — Ibn Zaddik führt noch andere Gründe gegen die Anschauung an, welcher wir übrigens schon bei Sa'adja begegnen2). Die Ansichten welche Josef b. Zaddik im folgenden Capitei vorträgt, zeigen einen grossen Fortschritt gegenüber denen des Sa'adj'a. Am Schlüsse seiner Polemik gegen die Ansicht von der Vergeltung der Thiere wirft er den Mutakallimün vor, dass sie Gott ein sinnloses Vergehen zuschreiben, — denn es sei sinnlos Kinder und Thieren Schmerzen zu verursachen, um sie dann für die unverdienten Leiden zu entschädigen, — was aber beweist, dass sie das Wesen des Lohnes und der Strafe nicht begreifen und diese sich sinnlich vorstellen. Aus dieser Bemerkung ersehen wir, dass Josef b. Zaddik im folgenden Capitei in der Polemik gegen die sinnliche Auffassung des Lohnes und der Strafe nicht nur die vulgären Anschauungen der Juden vor Augen hat, sondern auch die Ansichten der Mutakallimün. Ibn Zaddik geht nämlich viel weiter, als Sa'adja. Während dieser nur die Unzulänglichkeit der Freuden und Leiden des diesseitigen Lebens dass sie als Lohn und Strafe betrachtet werden können, betont, und aus dieser Unzulänglichkeit auf die jenseitige Belohnung und Bestrafung schliesst, leugnet Ibn Zaddik auf das Entschiedenste, dass die Freuden und Leiden des Lebens mit der Belohnung und Bestrafung etwas zu thun hätten. Daraus folgt aber auch, dass nicht wie bei Sa'adja, Körper und Seele in gleicher Weise Irsäd, das. ^5! jJ^l l>i& CkA ^j^x* olou »JLjleJf Xj^üJI UIj ^^3jj »,J ö^-J^ CT* f^1*^ ^'-*0 i g.*d«.:fU j^fjj j^Jj Dann wird die Ansicht der ßakrija erwähnt. Das. 61a^ La U-^t;U fj> LfcJle \&°y**>» OjÄ a^ fjL^Ji 0i ^ii t^Loj . . . iÜ;X*Ji Wj XJj Jä>t LSLs. rjxUt uö^J! 0t tfJäx* J.^> rm U f^y>\ v^Ojk^lj 'S r!sJ o* <J> y^^i vjud&üi j.jÄUi \->\äxh . gJt s-\J&iS jjöjyüü! J^*J Jucsaxit TJeber u&^cs. noch Mafätih IV S. 60, wo die Ansichten des Abü-l-Kasim al-Ka*bi und des ' Abd al-Gabbär erwähnt werden. Nihäjet 113 a. -) Kaufin. Attr. S. 503. S. auch Amänät S. 173.