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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1894-01-01 · 12.1894 · page 63

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
12.1894
Date
1894-01-01
Page
– (sequence 63)
Language
German
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IRI
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- 62 - Organisation derselben Verstellen; es standen dem hauptsächlich zwei Hindernisse im. Wege: einmal die Bestimmungen der Vermächtnisse, auf denen die Thalmud-Thora-Stiftung beruhte, sodann aber auch die Scheu vor dem grösseren Kostenaufwand einer wohleingerichteten Anstalt. Erst die Zuschrift der städtischen Schuldeputation vom 15. Oktober 1836, worin dem Vorstande aufgegeben wurde, das Seminar zu reorganisieren und einen „tüchtigen Regens an die Spitze des Instituts" zu stellen, veranlasste die Verwaltung zur ernsteren Prüfung der Angelegenheit. Der von dem Vorstande des Gremeinde-Schulwesens eingeforderte Bericht lautete zwar trostlos genug: Das bestehende Seminar-—so heisst es darin — verdiene gar nicht diese Bezeichnung, ja nicht einmal als' Grundlage für eine Reorganisation sei es zu gebrauchen, aber — so fügen die Berichterstatter hinzu — „die jüdische Gemeinde zu Berlin ist unseres unmassgeblicheh Erachtens durch nichts verpflichtet, eine Anstalt von so grosser Bedeutung für die Juden Deutschlands oder Preussens und von so grossem Kostenaufwand, als dafür erforderlich wäre, zu errichten." Glücklicher "Weise teilten aber nicht einmal alle Mitglieder des Schulvorstandes, geschweige des Gemeindevorstandes, der doch schon damals seine Aufgaben von höheren Gesichtspunkten aus betrachtete, diese Ansicht. Und als daher das Provinzial-Schul-Collegium am 6. Januar 1837 durch Vermittelung des Magistrats sein „Missfallen" darüber zu erkennen gab, dass der Gemeindevorstand der Aufforderung desselben vom 18. November 1836, über Lehrplan, Lehrkräfte und Frequenz des Seminars zu berichten, nicht nachgekommen, „sondern diese durch die Bezugnahme auf eine beabsichtigte Reorganisation der gedachten Anstalt zu umgehen gesucht" habe, erstattete der Vorstand den verlangten Bericht, worin er wohl zugab, dass die Anstalt den Namen eines Seminars nicht verdiene, worin er aber auch die Hoffnung aussprach, dass die Hindernisse, welche bisher einer zeitgemässen Ausgestaltung derselben im "Wege standen, „etwa binnen Jahresfrist gehoben" sein werden. Jetzt freilich widerstrebte auch der Schulvorstand nicht länger und indem er die Gründe der Verwaltung „für das Fortbestehen des Seminars ehren zu müssen" erklärte, stellte er am 31. März den Antrag, das bisherige Seminar aufzuheben und vorläufig im Anschluss an die Gemehide-Kjiabenschule eine Seminarklasse in zeitgemässer Weise einzurichten und der Leitung des Herrn Dr. Zunz zu unterstellen, „über dessen allseitige Qualifikation zu diesem Berufe kaum ein Zweifel sein möchte." Der Vorstand erklärte sich am 31. Mai mit diesem Anträge einverstanden und delegierte aus seiner Mitte den Vorsteher Lehmann zur genauem Beratung der Angelegenheit mit dem Schulvorstande. Am 5. Juli lag das Ergebnis der Beratung dem Gemeindevorstande bereits vor, wonach das Seminar schon am 1. Januar 1838 eröffnet werden könne. Dieser Termin war nun freilich bei den obwaltenden Umständen viel zu kurz bemessen. Einmal waren es die jetzt erst beginnenden Unterhandlungen mit Z„ die sich sehr in die Länge zogen, nicht so sein* wegen der Gehaltsfrage, als vielmehr wegen seiner Weigerung, dem Schulvorstande als den Verwaltern der ehemaligen Thahnud- Thoraüber die Weise und das Zeitausmass des biblisch-thalmudischen Unterrichts das Aufsichtsrecht einzuräumen, sowie die Verpflichtung zu einer „äusserlich religiösen" Lebensführung als besondern Punkt in seinen Kontrakt aufzunehmen. Die Gehaltfrage war zwarim Januar 1838 gelöst1), und Z. konnte doch schon am 12. Februar vom Gemeindevorstande als Director des neuen Seminars den Schulbehörden präsentiert werden; dagegen war die andere Frage noch im November 1838 nicht geregelt. Aber die Verzögerung lag auch an der königlichen Schulbehörde, welche von Z. forderte, dass er sich vor seiner Anstellung einer Prüfung pro rectoratu unterziehen müsse. Da nun hinwiederum von Seite der Aeltesten bei der Behörde darauf angetragen wurde, Z. von dieser Prüfung zu entbinden, ') Es wurden ihm jährlich 500 Thlr. als Gehalt und 120 Thlr. (Z. hatte 200 Thlr, gefordert) als Wohnungsgeld bewilligt.

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