Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 12.1894
- Date
- 1894-01-01
- Page
- – (sequence 54)
- Language
- German
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- 53 — specielle Beantwortung der Punkte b und c meines Schreibens vom 10. vorigen Monats; ferner weiss ich nicht, ob ich die Bestätigung in B. oder in Prag abwarten, ob ich also nächsten Monat in P. eintreffen soll. Hierzu kommt, dass Herr Kuh nicht hierherreisen, folglich nicht mit mir sich über alles besprechen werde. Und so bin ich in derselben Ungewissheit wie am 19. vorigen Monats und weiss auf die Frage, ob und wann ich abreise, keine Antwort zu geben. Euer Wohlgeb. wollen mir demnach umgehend anzeigen: ob es, ungeachtet der verzögerten Bestätigung1), Wille des Vereins ist, dass ich nächsten Monat nach P. ziehe, b) ob dies von Seiten der Österreichischen Regierung gestattet wird und für mich ohne Risiko ist. c) Wird beides verneint, wann ich eintreffen muss. d) u. e) b) u. c) vom 19. Juli, f) den Punkt e aber jenes Schreibens lasse ich fallen, weil die Sache so weit gekommen, dass der Verein jedenfalls an den Vertrag gebunden bleibt. Meine Existenz hier ist in suspenso und so gut als aufgehoben. Schon sind aus diesen Zögerungen für mich Nachtheile entstanden. Demnach darf ich den Verein, dessen Organ Sie sind, wohl angehen, bald deutlich und entschieden mich aus der peinlichen Ungewissheit, in der ich nun 11 Wochen verbracht habe, zu reissen, und von welcher ich nicht wünsche, dass eine ähnliche auch nur eine Woche lang jemanden qu'ile. Mit etc. etc. An L. v. Lämcl in Prag. 28. Avig. 35. In Erwiderung Ihres vom 20. d. statte ich zuvörderst dem wohllöbl. Vereine, in dessen Auftrage Ihre Zuschrift lautet, meinen Dank für die Bestimmung ab, die er hinsichtlich meiner gefasst und fühle mich Euer Wohlgcb. dafür verpflichtet, dass Sic als dessen Organ mir solche communiciert haben. Durch die so späte Beschlussnahme bin ich indess wider meinen Willen verhindert worden, Anfang September in Prag einzutreffen, welches nunmehr erst in der Mitte jenes Monats, erfolgen wird, da ich vor dem 10. künftigen Monats Berlin nicht verlassen kann. Hoffentlich wird die Cultus-Angelegenheit darunter nicht leiden. Mit besonderer etc. An S. L. Kuh in Prag. 28. Aug. 35. Sein Schreiben athme ivehte Liebe fürs Gute; bei dem Oelde sei der Stein des Anstosses. Die guten Institutionen fallen nicht vom Himmel, und die Tüchtigen seien nicht feil, wenn man sie nur vor Hunger schütze. Dank für Besorgung der Wohnung und die beruhigenden Nachrichten. Wahrscheinlich bin ich am 16. Sept. in P. Er möge sich meiner Effekten annehmen. An L. Po Hak in Prag. 28. Aug. 35. Meine Reisevorkehrungen konnten erst am 23. d. angehen: der Fuhrmann geht den 30. d. von hier ab und ist in 14—16 Tagen in Prag. — Er soll für meine Sachen sorgen. „Ich will dem Vereine gegenüber nicht auf dem Fusse des strengen Gesetzes stehen. Billigkeit, Gefälligkeit und Beachtung der Umstände sind auch Gesetze.-4 Sie sollen mit einer Remonstration nicht auf mich warten; dem Oberjuristen gebührt die Leitung gar nicht. Biiefe nach Dresden an Dr. Beer zu adressiren. Der Fuhrmann hat eine Dcclaration, anbei eine Consignation. ') Vom Gubernium in Prag war inzwischen folgender Bescheid eingegangen: 32156 pol. Der Prager Verein zur Verbesserung des isi-aclitischen Religions-Cultus hat hierorts um Genehmigung der Anstellung des ausländischen Doktors der Philosophie Dr. Leopold Z u n z als Prediger bei dem verbesserten prager israelitischen Gottesdienste und um Enthebung dieses Pre ligers von der Oberleitung des Prager Oberjuristen gebeten, weil nicht anzunehmen sey, dass dieser Prediger bei seinen vorzüglichen Verdiensten sieh der Oberleitung eines Oberjuristen unterziehen werde. Nachdem die Abhaltung des verbesserten und geregelten israelitischen Religionskultus nur unter der Oberleitung des pragcr israelitischen Oberjuristen-Kollegiums gestattet werden kann, diese Oberaufsicht und Leitung in den gesetzlichen Vorschriften gegründet und nothwendig ist, so wird in Genvlsshcit des hohen k. k. Gub. Decrcts vom 24ten Juli 1835. Z. 34 305. der Verein des israelitischen Religionskultus unter Rückstellung der anliegenden Beilage mit seinem Ansinnen um Enthebung des anzustellenden Predigers von der Oberleitung des Oberjiuisten-Collegiums mit de n Bedeuten zurückgewiesen, dass es demselben freystehet, sein Ansuchen um Bewilligung zur Anstellung des Dr. Leopold Zunz als Prediger bei dem verbesserten israelit. Gottesdienste, wenn er sich der angeordneten gesetzlichen Oberleitung des pragcr Oberjuristen-Collegiums unterzieht, zu erneuern. Keller ™ P Vom pragcr-Magistrate den oten August S35.