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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1894-01-01 · 12.1894 · page 40

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
12.1894
Date
1894-01-01
Page
– (sequence 40)
Language
German
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IRI
…/2273546-2273569--0415-2274182
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— 39 — ein Fieber aufs Bett geworfen und bis jetzt darin festgehalten hätte. Mein erstes Geschäft ausser dem Bette ist dieser Brief, den ich freilich invita niinerva schreibe. Der Tempel zu Präg ist eine Privat anstatt, aber mit Genehmigung der Regierung, in so fern sie der hiesigen Einrichtung sich ansehliesst, errichtet. Die Sicherheit einer öffentlichen Anstellung hätte die Ihrige nicht, indessen ist der Bestand des Tempels als solcher, wenn er einmal steht, von keiner Seite gefährdet. Unter dem Dutzend öffentlicher Synagogen, die es in Prag giebt, wird sich auch die in Frage stehende als eine öffentliche erhalten können, und da ihr die reichsten und angesehensten Gemeindeglieder angehÖhren, selbst mit einigem Eclat bestehen können. Uebrigens werden Sie die Vorsicht eines förmlichen Contractes nicht ausser Acht lassen, da wohl weniger Ihre Anstellung, als die Bedingungen derselben in der Zeit gefährdet werden könnten. Ueber die dortigen Gemeindeverhältnisse ein anderes Mal ein Mehreres. Heute nur eine Bemerkung. Die Appellanten (Q*ri) in Prag, höre ich, sollen sich ausbedungen haben, dass der Prediger keine Trauungen vornehmen dürfe, sondern sich wie ehedem in Berlin und jetzt noch in Pesth, mit einer bei der Trauung abzuhaltenden Rede zu begnügen habe. Das würde Ihre Stellung und die Sache im Allgemeinen mehr als Sie denken blosstellen und eine Suprematie der Q*y~\ voraussetzen, die Sie schon um der inneren kirchlichen Angelegenheiten willen nicht anerkennen dürfen. Ich, der ich PTag genau kenne, würde mir vor Allem cüe kirchliche Autorität in Sachen des Cultus, femer die ungehinderte Ausübung der praktischen Seelsorge, wie sie auch in den Statuten vorgeschrieben ist, bez. Einsegnungen, Trauungen und Leichenbestattungen — in so fern es Mitglieder Ihrer Synagoge betrifft — ausbedingen. Sie dürfen sich nur auf meine Stellung berufen. Man hat mir gesagt, dass Ihnen 1000 Ii. Gehalt, freie Wohnung und an Emolumenten beiläufig 600 fl. cm. zugesagt wären. Wenn das so ist — der mir es sagte, gehört zu den Angesehensten Prags, ist mir aber nicht verlässlich genug — so können Sie dabei in Prag, wo man billig lebt, und da Sie keine Familie haben, sehr gut bestehen. Ich kann nicht mehr fort und muss schliessen. Wollen Sie ein Mehreres wissen, so fragen Sie. Zu dem glücklichen Erfolg Ihrer Vorträge über Psalmen gratuliere ich von Herzen..... Genug, ich kann nicht niehr. Ihr Freund und Verehrer Mannheimer.1) Prag, am 31. Jänner 1835.2) Eu. Wohlgeboren! Aus Ihren beiden werthen Zuschriften ersehe ich mit Vergnügen, dass Sie die Predigerstelle bei unserem Verein anzunehmen nicht abgeneigt wären. Nur wünschen Sie zu wissen, a) wie die Einrichtung des Synagogenritus sich gestaltet, und unter wessen Sanction. b) Ihre Stellung zu demselben, sowie Ihre Pflichten, und Ihre vorgesetzte geistliche Behörde, c) Mit wem Sie zu contrahiren haben. Ich gebe mir die Ehre diese Punkte in folgendem zu beantworten und zwar: ad a) Unser neu zu regulirender Cultus wird vor der Hand sich ganz nach jenem, der in Wien eingeführt ist, richten, d. h. die hebräischen Gebete bleiben die alten. Nur wird der grösste Theil des "ninö ausgemerzt, ein Sängerchor und deutsche Predigt eingeführt. Doch kommen auch einige deutsche Gesänge hinzu. Unser Grundsatz ist, der Cultus ist perfectibel, und nichts darf zum stehenden jnJÖ werden, sondern alles bleibt der Verbesserung offen. Uebrigens wird alles durch den Verein selbst mit Berathung des Predigers sanetionirt. ad b) Die Stellung 'des Predigers zum Vereine gleicht jeder Stellung des Predigers zur Gemeinde.» Seine Pflichten bestehen in abzuhaltenden Predigten an Sabbat- und Festtagen, Trauungen, Einsegnung der Wöchnerinnen etc. Dieses alles muss erst eingeführt werden. Einer geistlichen Behörde unterstehet der Prediger nicht, wohl aber muss ihn die Klugheit leiten. ad c) WTird mit dem Prediger von Seiten des Vereins contrahirt und von der städtischen Behörde bestätiget. Am 12. Februar, als am Geburtstage unseres Kaisers, geschiehet die Uebergabe des Locals, nämlich die sogenannte Altschule durch den Magistrat an den Verein, wo dann zum Umbau und andern materialen Einrichtungen geschritten wird, dessen gänzl. Herstellung wahrscheinlich vor August 1. J. nicht beendigt sein wird. Indess ist es nothwendig, dass der Prediger um drei Monathe früher hier sey, um mit seiner Berathung den Cultus zu reguliren. Bei dieser Gelegenheit bin ich so frey, ein Dupplikat der Ihnen durch H. D. Jost eingeschickten Schrift zu Ihrer Beurtheilung beizulegen. Da ich mehrerer Gründe halber wünsche, dass meine Uebersetzung des :"ö im Auslande gedruckt werde, so bitte ich mir einen Buchhändler in Berlin anzurathen, ') Auf diesem Briefe befindet sich von Z.' Hand der Vermerk: rerhalten 8. Febr. 1835, beantw. 9. Febr.~ 2) Diesen Brief hat L. Geiger a. a. 0. S. 241 bereits veröffentlicht: wegen des notwendigen Zusammenhanges kommt er hier noch einmal zum Abdruck.

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