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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1894-01-01 · 12.1894 · page 28

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
12.1894
Date
1894-01-01
Page
– (sequence 28)
Language
German
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_ 27 — giebts noch genug; wenn Euch mit solchem Gezüchte gedient ist — so ist leicht Rath zu schaffen. Greifet nur zu! nur lasset mir meinen redlich treuen Zunz in Ruhe, und spottet nicht eines Mannes, dem sich keiu jüd. Gelehrter in Deutschland vergleichen darf, und der, hätte er dem goldenen Kalb oder dem Moloch dienen wollen — längst ohne sein Vaterland zu verlassen in glänzenden Umständen leben könnte. Es ist mir wirklich unbegreiflich, wie man bei einem so geringen Gehalt von F. 700 — den hier der unterste Cohimis beziehet — solche Forderung machen kann. Zwar lebe ich der Hoffnung, dass der Staat hierin hülfreichen. Beistand leisten, und die fixe Besoldung eines Rabb. wenigstens auf 1000 bis 1200 F. bestimmen werde. Im Königr. Würtemberg, wo nur etwa 4000 Juden wohnen, giebt der Staat F. 2000 für den jüd. Kultus, und noch neulich bewilligton die Stände des Kurfürstenth. Hessen F. 6000 um die Emanzipation der Juden zu vollenden. Und das Grossherzogth. Hessen sollte für die Bildung seiner 23 000 Juden gar nichts thun wollen? — Das steht von dessen mit Recht geprieseneu humanen Regierung nicht zu befürchten. Da in dem Schreiben des jüd. Vorstands an H. Dr. Z. von Gehalt und Einkünften durchaus nichts erwähnt ist-, so fragt mich dieser über die Beschaffenheit dieses nicht unwichtigen Punktes. „Die Natur der Casualien — sagt er — ist mir unbekannt" etc. etc. (Hier folgt ein Auszug Ihres Briefes, bis Handelscommis). In der That sind auch mir die auf F. 400 angeschlagenen Casualien nicht recht einleuchtend. Die Copulationen können doch die Hälfte nicht einbringen, und fürs Examen der Schlächter und Lehrer wird ein Rabbiner, wie er seyn soll, nichts abfordern, noch annehmen. — Dessen ist nur ein habsüchtiger Pharisäer fähig, und kann solcherlei dem rechtlichen ehrliebenden Manne nicht zugeniuthet werden. Möchten Ew. meine Freiheit gütigst verzeihen, und die Gesinnungen der aufrichtigsten Hochachtung und Ergebenheit genehmigen, womit geziemend verharre etc. etc. Berlin, den 6. November 1833. Herrn B. Dondorf1) in Frankfurt a. M. Zwar ist es mir nicht so recht klar, warum Sie sich mit einer Anfrage über den Herrn Dr. Zunz gerade an mich wenden, desson Wirken von dem jenes Mannes so entfernt liegt; indess habe ich mich, da di in Rede stehende Angelegenheit mir immer ehrwürdig und wichtig bleibt, der Beantwortung Ihrer gefälligen Anfrage, so weit mir solche möglich ist, keineswegs entziehen wollen. Ich sage: so weit mir solche möglich ist, weil ich den Herrn Dr. Zunz in der That nur wenig kenne, und also nur das weiss, was, wie ich aus Ihrem Schreiben ersehe, auch dort offenkundig ist, dass Herr Z. nemlich ein gründlicher Gelehrter im Allgemeinen und ganz besonders in seinem Fache sey, also keineswegs Einer von den vielen als Religionslehrer aufstehenden Israeliten, welche sich hier nnd da einiges oberflächliche Wissen angeeignet haben, und damit in weitläuftigen Schriften und Reden prunken. Ferner ist mir noch erinnerlich, dass man zu der Zeit, als Herr Z. noch iu der sogenannten Beer'schen Synagoge predigte, seine Reden als vorzugsweise kräftig, ergreifend und erbauend rühmte. Selbst habe ich ihn jedoch niemals gehört. In Ansehung aber der übrigen von Ihnen aufgestellten Fragepunkte bedurfte es von meiner Seite einer behutsamen Erkundigung bey mehreren Sachkennern und unpartheyischen Bekannten des Herrn Z., um Ihnen die hier erfolgende Auskunft geben zu können; daher solche auch erst etwas später erfolgt. Ueber die Reinheit der Sitten und des Wandels des Herrn Z. vereinen sich alle Stimmen zum Lobe: er ist ein liebevoller Gatte und Verwandter und ein freundlicher Rathgeber für alle, die sich an ihn wenden. Selbst unwandelbar stetig in Befolgung einer reinen Sittenlehre und dessen, was die mosaische Religion in ihrer ursprünglichen Reinheit zur Pflicht macht, ist er vielleicht, wenigstens nach der Behauptung Einiger, zu eifrig in seinen Forderungen an andere, so dass er nirgends Folgewidriges oder Laues dulden will. Solchergestalt hat er früher sein Predigeramt bei der obgenannten Beer'schen Synagoge nach einer öffentlichen scharfen Rüge der Inconsequenz und Schlaffheit der meisten Mitglieder in Rücksicht auf die Vorschriften der Religion niedergelegt, und hat seitdem manches einträgliche Geschäft aufgegeben, sobald er etwas seinen Grundsätzen widersprechendes dabey thun oder auch nur zulassen sollte. So steht dieser Mann in ehrenwerther U eberein Stimmung mit sich selbst und geachtet aber auch, wie mir versichert wird und sich leicht denken lässt, in fast ärmlichen Umständen da. Dieses ist es, was ich Ihnen über den fraglichen Gegenstand nach meiner innersten Ucberzeugung sagen kann, und nachdem ich Ihnen noch die Versicherung gegeben, dass es mich freue, Sie in einer Ihren Wünschen angemessenen Lage zu wissen, verharre ich ergebenst Dr. Rintel. J) Lithograph. Er hat auch von Rubo ein Empfehlungsschreiben erbeten und erhalten. Rubo hat übrigens auf Aufforderung des Dannstädter Vorstandes an diesen direkt geschrieben. Beide Briefe R u b o s befinden sich bei den Akten in Darmstadt. 4'

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