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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1894-01-01 · 12.1894 · page 25

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
12.1894
Date
1894-01-01
Page
– (sequence 25)
Language
German
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IRI
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— 24 — Zustandes der Israeliten im Grossherzogthum Hessen hervorgerufen, oder wenigstens begründet werden soll. Gewissheit vermögen wir Ihnen in dieser Beziehung erst in einiger Zeit zu geben. Die Gründe hiervon werden Sie begreifen; sie sind keine anderen, als der uns belebende, innigste Wunsch, nur das zu thun, was die Aufhülfe der von uns repräsentirten Gemeinden am meisten fördern kann. — Von Ihrem jüngsten literarischen Werke „Ueber gottesdienstliche Vorträge" haben wir Kenntniss genommen. Ihre darin ausgesprochenen Grundsätze sind ganz diejenigen, zu welchen auch wir uns bekennen, und in deren Realisirung in Ernst und Liebe wir das Heil Israels erblicken Für jetzt erlauben wir uns, einige Fragen an sie zu richten, um deren Beantwortung wir Sie ergebenst ersuchen. 1. Besitzen Sie die Ordination oder die sogenannte Morenu, und wollen Sie sich dieselbe im verneinenden Falle ertheilen lassen? Aus Ihrem obgenannten Werke gehet zwar für uns zur Genüge hervor, dass Sie alle diejenigen Kenntnisse besitzen, welche zum ersten Ordinationsgrade befähigen; allein wir können von dem Besitze desselben dennoch nicht Umgang nehmen, da wir den Orthodoxen, oder besser den am Alten Hängenden, deren es noch viele giebt, um so weniger einen Anstoss geben wollen, als wir wissen, wie schwer auf diese Klasse zu wirken ist und wie sehr sie das Gute zu paraljisiren sucht, das zu Ihrem Heil geschaffen werden soll, auch wir es selbst im Interesse des Predigers liegend betrachten, wenn er eine Form nicht unberücksichtigt lässt, die seine Autorität bei schwachen Gemüthern fördert. 2. Würden Sie sich, wenn die Grosshl Staatsregierung Sie zum Oberrabbiner mit dem Vorbehalte bestätigte, dass Sie sich vorher hier präsentiren und einige Probepredigten ablegten, dieser Bedingung unterziehen? Es versteht sich hierbei von selbst, dass wir in diesem Falle angemessene Vergütung Ihrer Reisekosten übernähmen. Die Obliegenheiten des Oberrabbiners anlangend, so bestehen solche hauptsächlich darin? dass er auf alle Weise für die religiösen Bedürfnisse der hiesigen und der ihm untergebenen Landgemeinden tliätig sey, Prediger, Lehrer und Schulen beaufsichtige und überwache, und vorkommende Ritual- und Ceremonialfragen beantworte; auch wird derselbe, wenn durch Grosshl. Staatsregierung ein israelitisches Consistorium ins Leben gerufen werden sollte, eine Hoffnung, der wir uns mit Grund überlassen dürfen, zu demselben (?) und wahrscheinlich die Prasideutenstelle einnehmen müssen. Die speciellen Theile seines Wirkungskreises ergeben sich später aus den örtlichen Verhältnissen. Wir sehen Hirer baldgefälligen Antwort entgegen und haben die Ehre iu vollständigster Hochachtung zu sein. Darmstadt, den iJ. October 1833. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde und der Lauüjudenschaft. S. Lindheim Dr. Linz. Pfungst. L A. Wolff. An den israelitischen Vorstand in Darmstadt. 15. Oct. 33. Wohlgeborene, Hochzuehrende Herren! Ew geehrtes Schreiben vom 9. dieses Monats habe ich mit Vergnügen gelesen, da ich aus demselben Ihren für mich schmeichelhaften Wunsch zu erkennen glaube, mich zu der erledigten Stelle eines Oberrabbiners und Predigers berufen zu können. Auch erzeigen Sie mir die Ehre, mich in Folge meines neuesten Werkes, dessen Grundsätzen Sie beipflichten, des ersten.Grades rabbinischer Ordination für würdig zu erachten. Dieses von der Empfehlung trefflicher Manner unterstützte Zutrauen, für dessen Beweis ich mich Ihnen, Hochgeehrte Herren, verpflichtet fühle, sollte, glaube ich, hinreichen, falls kein Würdigerer mich verdrängt, Ihre Wahl zu bestimmen, ohne dass es meinerseits einer vorherigen Reise bedürfte, um mich zuvor sehen und hören zu lassen. Eine solche Probereise ist bei der weiten Entfernung und bei meinen anderweitigen Beschäftigungen untunlich und eine Kosten-Erstattung würde mir ein Unrecht gegen Ihre Gemeinde-Kasse erscheinen, zumal da ich zwei Jahre hierselbst gepredigt, auf Verlangen die Einweihungsrede des Leipziger Tempels gehalten habe und ein Theil meiner Predigten im Druck erschienen ist. Allein auch hiervon abgesehen, so stehen, — wie auch Dir Schreiben richtig bemerkt — die jetzigen Erfordernisse eines Oberrabbiners höher, als dass ein bloss Aeusserliches den Ausschlag geben dürfte; und grade bei sogenannten Probepredigten pflegt irgend ein Nebentalent statt des Gedankens der Maassstab des Wohlgefallens zu sein. Demnach glaube ich, bei Ihrer Einsicht weiterer Auseinandersetzungen überhoben zu sein, wenn ich das in Hirer zweiten Frage an mich gestellte Zumuthen ablehnen muss. Was nun aber Ihre erste Frage anbelangt, so halte ich zwar den auf einem unbegründeten Herkommen beruhenden Titel lynö f&r etwas Unwesentliches und für mich überflüssig, da Sie selber ihn mir zuerkennen — auch wirklich an manchen Orten das Recht der Ertheilung den Gemeinde-Aeltesten zusteht; dennoch werde ich, da Sie wünschen, mir jenen Ehrentitel verschaffen. Dies ist es, was ich nach wahrhafter Ueberzeugung, nicht bloss mir, sondern der Stellung überhaupt angemessen glaube, und fürchte ich nicht, dass bei einem Zutrauen, welches gegenseitig ist, Unbedeutendes störend einwirken könnte. Einer baldigen Gewissheit und Ihrer geehrten Benachrichtigung entgegensehend, verbleibe ich mit besonderer Hochachtung etc. etc.

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