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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1894-01-01 · 12.1894 · page 8

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
12.1894
Date
1894-01-01
Page
– (sequence 8)
Language
German
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IRI
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— 7 — Dies zur Entschuldigung, dass ich, ein Unbekannter, mir die Freiheit nehme, Sie mit meinen Briefen zu behelligen. Erlauben Sie mir daher Einiges über einen solchen Lehrer überhaupt vorauszuschicken. Ein Religionslehrer hat zuvörderst Pflichten gegen Gott und sich. Thätig für die Veredelung der Menschen, muss er Opfer bringen, sich Genüsse versagen können, von lebendiger Ueberzeugung einer gerechten Vorsehung durchdrungen, und das wirkliche Beispiel seiner Lehren sein. Er muss Ruf und Kenntnisse besitzen1). Dann hat er Pflichten gegen seine Gemeinde, die er wohlwollend belehren, wenn es Noth thut kühn vertheidigen, — in keiner gerechten Sache verlassen darf. Niemandem soll er mit unzeitigen Reformen Argerniss geben — aber stets geneigt seyn, das Wahre und Gute immer weiter vorwärts zu bringen. Nur ein festes Ziel, das er unablässig verfolgt, kann ihn auf der rechten Bahn halten, von welcher jüd. und christl. Gegner ihn werden abzubringen suchen. Endlich ist er auch Jugendlehrer und Erzieher; er soll die Liebe der Kinder und ihre Ehrfurcht gewinnen — nicht Zwiespalt, sondern das göttliche Gesetz in ihre Herzen pflanzen. Nicht den Kopf, sondern das Gemüth hat er zu bearbeiten, nicht Religionsstunden, sondern Religionsjahre zu geben. Unser aller Bestreben sei es, dem entworfenen Bilde immer ähnlicher zu werden. Aber in der Wahl eines Lehrers der Moral mit solchem Wirkungskreise kann eine Gemeinde nicht streng genug seyn, und darum habe ich eine Skizze entworfen, die mehr als flüchtiges Wohlgefallen bewirken soll. Wer aber der Gemeinde seine Kräfte widmet, darf wiederum von ihr Anerkennung und hauptsächlich Freiheit fordern. Ueber ihn darf ausser der Regierung nur die Gemeinde — nie eine gesonderte jüdische Behörde verfügen. Sein Amt verlangt eine geachtete Stellung in der bürgerlichen Gesellschaft, die denjenigen Einfluss mit sich führe, dessen er bedarf. So wenig von seiner Seite das Bestehende eigenmächtig angegriffen werden darf, wenn es ihm nicht feindlich sich gegenüberstellt, ebenso wenig dürfen Glieder seiner Gemeinde ihm die Ausübung seines Amtes erschweren, oder — was überhaupt Verderb aller Schulanstalten ist — die Kinder gegen die Lehrer einzunehmen suchen. Mit einem Worte, beide Seiten bemühen sich, gegenseitig die Pflichterfüllung sich leicht zu machen. Da ich nun von dem Wunsche beseelt bin, fürs Allgemeine zu wirken, so gestehe ich, dass Herrn Lindaus ehrenvoller Antrag mir sehr angenehm und schmeichelhaft ist — und ich bin bereit, hierin alle meine schwachen Kräfte der jüdischen Gemeinde in Königsberg zu widmen, wofern ihre Wahl auf mich fällt. Darüber bitte ich Sie also um Antwort, indem ich nochmals Ihre Nachsicht in Anspruch nehme mit meinem vielleicht zu lang gerathenen Schreiben. Mit aller gebührenden Hochachtung etc. Schlug ihm aber diese Hoffnung fehl, so erfüllte sich ihm eine andere. Durch die Verwendung seines Gönners S.B,. Gumpertz wurde ihm von der Verwaltung der jüdischen Gemeinde, die Erlaubnis erteilt, in dem zur Gemeinde -Synagoge erhobenen Beer'sehen Tempel*) neben J. L. Auerbach zu predigen. Sonnabend, den 20. Mai 1820, am zweiten Tage des Schabuothfestes, hielt er in der Gemeinde-Sjuagoge seine erste Predigt3). "Welchen Ueberschwung der Gefühle dieses Ereignis in ihm weckte, zeigt folgende Notiz seines Tagebuches zu diesem Datum: „Seit Israel sind 8 Epochen, jede zu 450 Jahren, also in Allem 3600 Jahre verflossen, bezeichnet durch Debora, Elischa, Nehemia, die Mischna, die Gemara, Saadia, die Jahre 1370 und 1820." Und doch war er noch gar nicht angestellt und erhielt für seine Predigten vorläufig auch keinerlei Bezahlung, aber er traute sich offenbar die Kraft zu, die Gemeinde durch seine Predigten für sich zu gewinnen und in kurzer Zeit eine feste Anstellung zu erzielen. So machte er denn von der Erlaubnis zu predigen fleissigen Gebrauch, er predigte alle vierzehn Tage, mitunter noch häufiger, und er unterbrach die regelmässige Aufeinanderfolge seiner Predigten nur durch die Reise nach Leipzig, wo er sich während der Messzeit vom 27. September bis zum 7. Ootober aufhielt, um in der dortigen Filiale des Hamburger Tempels zu predigen. Allein trotzdem er in der angegebenen "Weise bereits über ein Jahr in der Gemeinde- *) Dieser Satz ist zwischeneingeschrieben. 2) Dieser Tempel bestand nicht neben dem Jacobson'schen Tempel, wie L. Geiger, Geschichte der Juden in Berlin, IL, S. 219, anzunehmen scheint, sondern löste diesen bereits 1815 ab, weil „der Jacobson'sche Tempel nicht mehr geräumig genug war, um die Zahl der Anwesenden zu fassen". Sulamith, IV., 2. S. 70. 3) Diese Predigt skizzirt Z. in seinem Tagebuche also: -Das Thema von der Bannherzigkeit besprach den Text Habac. 3, 2. "in rj-Q. Da Gott barmherzig ist gegen a) ein verderbtes Volk, b) gegen Sünder, c) gegen Leidende durch a) Propheten, b) Gewissen, c) Religion: so sollen auch wir Barmherzigkeit üben gegen Unglückliche und Fehlende."

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