Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 11.1893
- Date
- 1893-01-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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— 8 — geschieht, darin etwas Besonderes oder Anzufechtendes orhlirkt wird"). Es tritt uns ein Reehtsfall entgegen, der in ähnlicher Weise auch in spätem Zeiten vorkommt, dass eine alleinstehende Frau den Besitz ihres Hauses einein Fremden gegen die Verpflichtung übertragt, sie lebenslänglich zu ernähren und in dem Hause warnen zu lassen. In einem Rcsponsum wird ein Schmuckgegenstand als ein Theil des von der Khefrau mitgebrachten Gutes bezeichnet'"). Ks kommen rauhe Angriffe durch Verwundungen vor. Gemeinden und Lehrer schreiten, wie schon erwähnt, dagegen sehr strenge ein"). Doch herrscht im Allgemeinen ein gefälliger, freundlicher Sinn. Im Kreise der Familie, der Wittwe und den Verwandten gegenüber offenbart sich Milde und Treue**). Von den üblichen Wohlthaten gegen die Armen giebt uns ein Testament Nachricht'9). Die Stellung der .luden in dem Staate und in ihrem Verkehre mit den Nichtjuden scheint im Ganzen keine unfreundliche gewesen /.n sein. Allerdings kommen Störungen vor. Ausser dem Briefe an Simon b. lsae aus Mainz, in welchem der Lehrer den Wunsch ausspricht, „dass Gott in seiner Gnade in der Engt' Kanin verschatte und die Stürme von mir. von unsern Brüdern und den Söhnen unserer Gemeinde abwende, wie wir das, der göttlichen Gnade vertrauend, hoffen"wird noch erzählt, dass Nichtjnden einem Israeliten Ländereien, Felder und Gärten weggenommen haben, welche dann ein anderer Israelite auslöste. Allein es wird bei dieser Gelegenheit ausdrücklich bemerkt, dass es Versammlungen und Behörden der Nichtjnden gebe, bei denen man hätte Klage führen können51). Sonst ist der Verkehr mit den Nichtjnden friedlich, und — wenn nicht von wirklichen Dieben und Kalibern die Rede ist, — voll Vertrauen"). Ausser den Responsen, welche sich auf das Civil- und Strafrecht beziehen, lesen wir noch Briefe, welche Fragen des Eherechtes betreffen.'"1) Mehrfach wird von der lleilighaltung des Sabbaths gesprochen. Auch die Gesetze für Festtage und über verbotene und erlaubte Speisen bilden das Thema von Briefschaften."*1) Einmal wird von dem Gebete, einmal von der Kalenderordnung gesprochen.'*') Ans diesen, das Rituale betreffenden Gutachten wird herauszuheben sein, dass es damals schon üblich war. am Sahhath besondere Loblieder zum Ruhme Gottes anzustimmen, dass der Gebrauch der Hülsenfrüchte am Passah gestattet wurde, dass es in einer Gemeinde Brauch war, sofort nach der gesetzlichen Schlachtung des Thieres mit einem Instrumente den Kopf desselben vom Rumpfe zu trennen. Mit dem Sabbath nahm man es sehr genau. Käse, der nicht unter Autsicht von Juden bereitet wurde, genoss man nicht. Die Esterrolle pflegte man auch, wohl wenn man am 14. Adar verhindert war, wie in alten Zeiten, an den dem Feste vorausgehenden Tagen öffentlich zu lesen.'-5) Besonders heiucrkcnswcrth sind die drei Schreiben gegen die Karäer, welche an Männer dieser Sekte als Antwortschreiben auf ihre Aufstellungen ausgegeben zu sein scheinen. Zwei derselben betreffen den Sabbath. an welchem die Karäer das Brennen auch eiues am Abend vorher angesteckten Lichtes und das Heraustreten aus dem Hause untersagen', das dritte betrifft das Alterthum der üblichen Jahres- und Monatskalenderrechnuiig (resp. Schaltmonde und Schaltjahre).'') Genau wissen wir nicht, in welcher Weise der Meister von diesen Einwürfen der Karäer Kenntniss erlangte und wann er es unternahm, sie zu widerlegen. Er ist nach Saadias der erste, der sich mit den Kantern beschäftigt. Die Beweise, die er erbringt, sind aus der einfachen Deutung der Schrift geholt, und es ist eigenthümlich, wie er nach Art eines Midrasch das Wort „Gott segriete den Sahhath1* erklärt: „Womit segnete er ihn?* sagt er. „Das kann man aus der Erzählung von Hiob erkennen. Dieser verwünschte seinen Geburtstag. Fluchend rief er Finsternis» auf ihn herab. Daraus ist zu schlicssen, dass Segen in Helle und in Licht besteht.14M) Oh Meschullam auch andere Sätze, welche die Karäer gegen die Rabbaniten aufstellten, bekämpfte, ist unbekannt. In allen diesen Briefen giebt sich der Respondent schlicht und einfach, ernst um! bestimmt. Obwohl er sittlich strenge, urtheilt, spricht er immer in milder Form. „Warum, schreibt er, sollte ein Mann gegen seinen Nächsten, der im Xaehharhause »Uesen Neubau ausführt, Einsprache erheben? Er hat nicht das Recht dazu.4459; Respondent giebt keine Aufträge. Kr leitet seine Antworten mit den vorsichtigen, auch in späteren geonäisehen Schriften vorkommenden Worten ein „Wenn es sieh also verhält, wie mitgetheilt wurde."*9} Muss er über einen Fall, der ihm vorgelegt wurde, ein zweitesmal schreiben, da ihm neue Momente der fraglichen Angelegenheit bekannt