Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 7.1889
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 30 (sequence 29)
- Language
- German
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— :«) — IC. S. Z. 3. 1. 28. In Bezug auf die Pflicht zur Leviratseh«' re>p. Uhaliza »los -jsa scheinen «Ii« Ansichten in der Sehuldiscussion geschwankt zu haben. S. Jebamot 22 a das. Tosaf,. und GIosm-ii des Sal. I». Äderet. Was den Apostaten betrifft, s«. hält U. die Au.-irht Paltois fest. Siehe S. Z. 1. 5<). Soweit si«> die Praxis ordnet, tritt ihr atnh Joseph h. Abitur nicht »'ntgeg«Mi. S. Nute 45». Nur Jehudai S. Z. :». 1. *>:» meint, es treffe, wenn der Uebcrtritt des Schwagers erfolgt war. bevor sein Rruilcr die Khe geschlossen hatte, nun den ersten nieltt die Pflicht der Leviratsehe. Dass diese Ansieht .lehudai angehört, bezeugt um h R. Jomtob. angeführt von Joseph Chahiba bei Alfasi zu St. In M. IL steht das Responsum <S. Z. :i. 1. XV, nach einein andern Kespons. Jehudais und gehört wohl ebenfalls diesem au. Vor dem Resp. S. Z. :i. 1. ."»2 hat M. II. ebenfalls, -.lehudai". Vgl. die (Wusse Ch. Modafs zu S. Z. .'». 1. .*»:! uinl die Bemerkung Salom. b. Aderets. mitgetheilt M;igid Misehna zu Muiuuiu, .lad, Jihum 1. (I. IT; S. Z. .*>. ').!>. Mit Ausschluss des letzten Satzes -'jr^ "'S ÜStf i>* das Uesp. wörtlich namens Altasis in einem Gutachten Salom: b. Aderets. mitgetheilt .Jos. Karo, Bet .loseph zu Titr .Tore Dea 2t;r., augeführt. — Die Fragesteller erwähnen ein älteres Uesp. der (!eonen. welehes den Versöhnungstag ins Aus« fiisste. R. hält nicht nur die von diesen bezeichnete, l'ehunir aufrecht, sondern dehnt >ie auf alle Fasttag«', an welchen die Wöchnerin nicht trinken darf. aus. Aus N'issim zu Alfassi, Sabbat Cup. 2(> geht hervor, dass auch (iconen den Ausspruch auf den it. Ab ausgedehnt haben. Als einfache Halacha' findet sich die Bestimmung mitgetheilt in Ittur. Aseret hadibrot. 2:>a. Isac ibn Giat in oin««m Respons., mitgetheilt in D. Abudraham. ed. Prag 17S4, Mila. S. 112a. Mos. Maimon in Uesp. Peer liador (!.'» ents«-heidet in gleirhem Sinne. Vjrl. Tosaf. Krubiit 40ff. IS) (i. II. .Vi:». Wie schon Harkavy das. S. :isr, bemerkt, durfte die Erklärung der Stelle B. Batra 2.*>ff. eine von den Geuu.-n reeipirte sein. Das in der Eiuh'itung des Uesp. sagt nicht bestimmt, ul» der Fragesteller schon auf diese Erklärung hinwies. l>er im Talmud als nmemonisches Zeichen beigefügt«' Satz -*2*ci ui~~2 .T'iw* j*C*2 ySz* w'"*d von U. als ein Spruch aufgefasst. dessen Inhalt auch den Brauch begründet. S. Kaschi das. r^S"P sSu*. r-'ür diese Erklärung des U. spricht der Umstand, dass der Satz an anderen Stellen seinem Inhalte nach in Beziehung zu den vorhergehenden Amoräeniiisspiiichen steht und ebenfalls mit -fjyzi angefürt wird. •Torna 21 ff,, B. Batra l-PJa. In Menachot Sdb'wird er als bekannt vorausgesetzt und einer Definition zu 0runde geh'gt. Fr mag «'iuer Boraitha, die die Tempcjgerathe behandelt, entnommen sein. Den Norden hielten alle Völker fiir die Stätte, die Gold einschloss. S. Ilerodot :5. Iii;. Der Süden, mathematisch und physisch der Mitternacht entgegengesetzt. ir:ilt als Stätte des Lichtes und wurde auch von den Persein -Stern" (aptikhura. genannt. Das Licht aber war ihnen das Symbol der sittlichen Lauterkeit und die Wirkungssphäre der himmlischen Genien. S. W. Geiger, Ostiranische Cultur S. :Hr». G. O. W. 17"». Wenn auch bei derartigen von einem Ehepaare vorgenommenen Verkäufen mich Ketubot l»."ia nS"" "U'^m ]2 ~pS nüthig ist, so gilt «lies nur für den Fall, wenn der Gatte, sein Gut an fremde Personen veränssort und die Gattin mitfertigt. Wenn aber, wie hier, der Vater und die Mutter den Töchtern ein Geschenk verschreiben, ist nach lt. das Motiv *S>2S T'Ü'S; nr. rn: überhaupt ausgeschlossen. S. 2:5. Eine Verzichtleistung Rachels auf ihre Ansprüche in Bezug auf dieses den Töchtern Lea"s durch Schenkung zugewiesene Grundstück würde nur dann recht>werthig gewesen sein, wenn Rachel ihre Verzichtleistung der von Jakob vollzogenen Schenkung hätte vorangehen lassen. — R. führt die Stelle B. Batra 4!>a au ^£2 w,-srt {- rpS uSz %Zp U*"- m"*" '; ^rSS {C-'pW- Allerdings liegt hier der Fall ebenso, da das in Frage stehende Ackerstück in der Tauschurkunde der Rachel förmlich zugeschrieben war. demnach zu den ^»•'•gehörte. Allein nüthig ist dieser Umstand nicht. Nach den meisten Krklärern ist das fr'jc dahin aufzufassen, dass der Satz m:' '; h'CZ *rp- ."Ü'^n rpSl "*m U'*S."t ]w "p*? auch von diesen der Frau besonders zugewiesenen Objecten gilt. (Wollte man annehmen, dass die vorausgegangene Einwilligung der Frau nur nüthig sei, wenn der Gatte eines der der Gattin hypothekarisch zugewiesenen Grundstücke (ni«» ';) veräu>sert. weil sonst die (iattin nachträglich nur initgefertigt haben köi\nte. um dem Gatten eine Freude zu .machen, ihre Verzichtleistung daher keine ernste war. hingegen eine Mitfertiguug der Frau, wenn der Gatte andere Güter veräussert, auch dann gilt, wenn diese Mitfertiguug nachträglich vorgenommen wird, weil ja «ler Frau nur eine ferne Möglichkeit eines (odtendmachens ihrer Rechte auf ein solches f Udert vor den Geist tritt, daher sie äiich durch di«' nachträgliche Mitfertiguug auf ihre Ansprücke vollkommen verziohh't. so stünde die.vr Auffassung «las talmudische CTr: Ü'"- entgegen. S. Joseph Chabiba zu Alfassi). Vgl. Ras« hi Ketubot Sla und!».Va. wo «ler Satz ebenfalls angeführt erscheint. R. führt ihn aber in 2;» nicht au. Vgl. Nachmanides (Wossen B. Batra z. St. T«»safot das. u. S. Saldi, Ilatrumot »». 1. — Der Circulus besteht, nach R.. wenn fiir Lea's Ansprüche s.mst im Nachl-.vsse keine Deckung ist. Kann sie diese jedoch anderweitig timh-n. so darf sie auf das Object keinen Anspruch machen, welches Uacluil aus dem Besitz der Töchter zieht. So ist au«h wohl Mis«hna Ketubot 10. <; r?S*S"T fTfiftt aufzufassen, wt'iin sich sonst kviue freien Güter tinilen. die als Zahlung geboten werden kömiteii. R. führt als Beweis pV.n "iZ U"tt' C%.p^2 cnsy-Ca C'":;-*: ppc: pS an. wvlch«-r Satz Ketubot das. in die b«-züglich der Misch na L «\ gepflogene Verhandlung eingestellt ist und «Törtert wird. Vgl. Uaschi int Talmud zu ~2%F2 "tl'iC pCS*V 2rr» -Ilaschi zur Mischua ist unbestimmt. S. Tosaf das.!».*» S>*2 — Gerecht ist es, dass die Töchter, wenn sich in ihrer Schenkungsurkunde die Ilaftungsklauscl befindet und ihnen das Grundstück durch Rachel entrissen winL Erstattung aus andereir Gütern erhalten, falls sich solche »ach Auszahlung d«-r Ketubot an bettle Frauen noch in der Mass«; der Verlassenschaft finden. Jakob war d«-r «Mgcntlich« Donator, und nur. um den Akt ihrerseits sicher zu machen, fertigte auch Lex (Vgl. jedoch .n;r3 .1^2 cy .fTpS» pb WZ?). K. ttdirt aus. dass in dem Falle, wenn nach Auszahlung der Ketubot an die zwei Frauen, wobei die Aushebung des in R«h1«« stehenden