Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 4.1886
- Date
- 1886-01-01
- Page
- Seite 29 (sequence 28)
- Language
- German
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— 29 — Kebutot 104 b, Synhedrin 24b. So fragt auch Raba (1er Sohn Rabba's bei R. Josef an. Sabbat 123 a, Jabamot 76 a", Mescharsehia aus Tussnai legt die Frage R. Pappa vor Jabamot 21b. Hier wird die Erledigung mit J?ei&' eingesetzt, sonst gewöhnlieh mit in1? rhff oder ixh 5J) Die tanaiti.sche Schule, welche das Verbot, Gesetze niederzuschreiben, aus der Schrift deducirt, spricht nur von Halachot. Temura 14 b mrbn 2DV2 HDN pNl zno TiHN nbü bxyKW^ N3n, nur solche nennt auch die Fastenrolle 4 "©Da ft%zhn p2ni2 }W "pTP . . n\2bn )bx DrPS2 nöHB\ Dass man in den Tagen des Amoräers S. b. Lakisch das Verbot noch nachdrücklicher zu begründen suchte und, da es jetzt schon eine andere Form des Gesetzes als die halaehischc gab, auch weiter ausdehnte, beweist, dass man damals in manchen Kreisen öfter, der alten Methode, entgegen, Gesetzlich- Wissenschaftliches niederschrieb. Dass ursprünglich das.Verbot den Halachot galt, beweist das Wort R. Jochanans das. .TTOVl *piBC mzbn 2ni2H . S. J. Bröl!, Einl. in d. Misch. 2.85 und oben* Note 22. X. Krochmal, M. X. Hasman 13 wies schon nach, wie kurz die alten Halachot waren, die Rabbi der Misch na einverleibte. Brüll 2.5 bemerkt', dass Rabbi es vermieden zu haben scheint, sinatische Sätze aufzunehmen. Wir möchten weiter gehen und glauben, dass er auch alte rabbinische Halachot nicht so glattweg in die Mischnapetzte. Solche werden grösstenteils durch Beispiele illustrirt, durch eine Bemerkung erweitert, es wird zu ihrer Begründung ein Schriftvers angeführt, ein Factum erzahlt oder ihnen ein ahnlicher Fall an die Seite gesetzt. Die Einführung solcher Erweiterungen geschieht durch rmro c^ern nrrw *6x .. bbzn m .. icjob* j«:e .. nwyo . m pjnj.. 12 «sra mvft ^sn pifc' . . . ~2P2 . HC 'jOEI . . pi . . und ähnliche Formeln. Dass Rabbi selten decidirt, sondern die verschiedenen Meinungen der Lehrer nebeneinander stellt, dient vielleicht nebenbei auch diesem .Zwecke. Die Zusätze und die] Verhandlungen zwischen den Lehrern verdrängen fast die Decision. Selbst Masichtot, in welchen die Halachot alt sind, sind in dieser Weise redigirt. Vgl. Tamid bapm vy Bmso sin vbw obtvü din* d 0:2: vb cm:^ pssn ihni cm: -in«; 5.0 ne-ca-D r\rm omn *;i . Wann abv Vqbq . . ro vn nnaniz"; Midot 2.5 pzmyc vn* xbif ^2. 3.i btinsm 'wta* kbj p&2. 3.s nvi nwyo pns "»212 -nj&N'-i -idn. 4.2 BniED Nir« vbjn D^iye D"!N C:2: ^Dn:tf (dieselbe Glosse Tamid 3.7); 4.5 OnW W N^tS' 4.7 'in newi? ncni. 5.4 rwcwü nrvn no yu-di? 2py^ p -w^x 'i hdn .. biüD 12 «so:i*/ jhdi Bekanntlich hat Rabbi auch fortlaufenden Erklärungen zu Schriftstellen in der Mischna Raum gegeben. S. M. Sota 5.1-2 und Frankel Hodeg. S. 6. S. Schcrirabrief. 5"/) Bis auf M. Maimon weist die rabbinische Wissenschaft kein Werk auf, welches Gcsctzesnorrcen in streng legislatorischer Kürze auspricht Die Halachotgedolot, sogar die Halachotpesukot, wenn auch diese in geringerem Masse, sind mit Talmudstellen und Rcsponsen versetzt. Den ersteren zunächst stehen die Halachasammlungen europäischer Rabbincn wie Isac ibu Giat, Ab. b. Isac in Narbonne, Alfassi. Gerschom und Raschi. Xachdem die Mischne-Tora Maimon's Anfechtung fand (vgl. A. b. Dav. zur Einleitung TOS*? IST» Dnincn bj "pl 2W Mfl *>2\ lenkte die halachisrhe Literatur wieder in die alten Bahnen ein. bS) Vgl. Jerusch. Schebiit 1.2 W "ny^JO . . ^2 pr& "O bxiDt*/"). Schon Elia aus Fulda bemerkt C"W2 TOTTI KSDn pi rbwtn "V2 p\Xl pD"p >:n b2. Ebenso Frankel Einl. in d. Jerusch S. 9 b. Da die Schulverhandlungen zum grossen Thcile die Form von Fragen und Antworten trugen, behielt die Redaetion des Jerusch. diesen Ausdruck auch für die einfache Erklärung. S. J. Jcbamot 2. 6 121 bd> Kin 1221 ^2 p2K'-l. Das :n2 :n . . HOS r>D!?n2 p^xil?' in Jer. Pea l.i, Tosift. Megilla 3 und B. Rosch Haschana 7a ist eben so zu erklären und als einfaches „studiren" zu nehmen. B. Pesaehim 6a hat schon erweitert pttnm p^W, S. T. Or. Chajim 429. Wir beschränken uns darauf, auf einige dieser Rechtslehrer hinzuweisen. Digest. L. XIII. Tit. V.26: Scaevola L. I. Respondit secundum ea. quae praeponerentur; T. VIL34. Marcellus respondit" secundum ea, quae proposita essent. Mit ähnlichen Ausdrücken beginnen auch die Geonen ihre' Responsen; die Bestimmtheit, Kürze und Präeision der älteren Geonen erinnert ebenfalls an die röm. Rcchtslehrer. Vgl. Dig L III. Tit. III. Paul. L. III. und Resp. Modestinii, Pomponii epist. S. Homelü palengensia. •"'9 Zu vergleichen wären Athanasii Qucstiones diversae; Augustini Über de octo Duicit. quest., August, de div. quest. ad SimpL, Theodor, quest. Dass bei der Beliebtheit, welcher diese Literatur