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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1886-01-01 · 4.1886 · p. Seite 6

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
4.1886
Date
1886-01-01
Page
Seite 6 (sequence 5)
Language
German
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man in diesem Brauche bald ein Erzeugniss des entwickelten religiösen Geistes erblicken, wie er aus dem Abschlüsse der biblischen Bücher, aus den Fortschritten der Gesetzesforschung, aus dem Kampfe der Parteien, aus dem engen Zusammenstehen der Unglücklichen und Verfolgten hervorgehen musste, denen jeder andere Verkehr als der persönliche unsicher und gefahrvoll erschien. - Station als das Fünfbuch in volksthümliche Züge umschrieben und textlich festgestellt war, trat ihm das Volk mit der grössten Hochachtung und Ehrfurcht entgegen. Das göttliche Buch schien aber jedes zweite schriftliche Dokument, das ebenfalls Gesetze umfasste, abzuweisen. Es sollte eben keine andere Schrift dem Urworte an die Seite gestellt werden. Als der Kanon sich dem Abschlüsse nahte, die Schriften der Propheten und die Hagiographen unter das Volk kamen, konnte man bemerken, dass diese weder neue Anordnungen enthielten, noch, bis auf sehr wenige Ausführungen, welchen den Sabbat und die Priester betrafen, die Spuren einer Ergänzung uncl Erweiterung der alten Lehre aufwiesen, obwohl gewisse Erklärungen der Gesetze im Laufe der Zeit eine Fixirung erhalten und sich im wirklichen Volks- und Glaubensleben eingebürgert hatten. Dieser Umstand mochte dazu beitragen, die Meinung zu festigen, dass jedes Niederschreiben einer gesetzlichen Bestimmung neben dem alten Gottesworte unstatthaft und ausgeschlossen sei. — Inzwischen war die Schriftforschung zur Blüte gekommen. In dem mündlichen Worte strömte eine frische erquickende Fluth der Gedanken, ein rauschender Quell des Geistes, der sich ergoss und wieder füllte, um neue segnende Gewässer zu spenden. Es meinten die Lehrer jener Geschlechter, das lebendige Spiel des mündliehen Gedankenaustausches sollte in dieser natürlichen, werkenden und stärkenden Weise den kommenden Geschlechtern übergeben werden, mit dem Worte sollte die Lehre von Mann zu Mann, von Schule zu Schule ziehen. Diese Methode gefiel besonders, weil durch ihre Anwendung jede Trockenheit der Forschung, welche dem lebhaften Stamme nicht recht angemessen war, ferne blieb, weil durch sie die Fessel des Lautzeichens und des Buchstabens, welche den Geist und sein freies Walten einengt, für alle Zeiten abgewiesen schien. Auch mochten die Schriftkundigen und Schriftforscher bald eingesehen haben, wie vielseitig selbst das Wort Gottes aufgefasst, erklärt und bestimmt werden kann. Sie verwarfen den in Buchstaben gebannten, um so weniger nach der wahren Intention zu begrenzenden Satz und Hessen nur den frischen Ausspruch, den klaren und sicheren Ausdruck des Gedankens zu. Dieses fluthende Leben der freien Forschung fand einen Gegensatz in dem starren Geiste der saddueäischen Secte, weiche das Wort nach seinen Buchstaben festhielt. Die Sadducäer, erzählt die Fastenrolle, besassen eine Schrift, die eine Aufzeichnung deV Strafen für die Verschiedenen Verbrechen enthielt. Die Pharisäer Hessen diese schriftlichen Register nicht gelten. Es sei alles, meinten sie, aus dem Grundgesetze zu erweisen. Den Tag ihres Sieges feierten sie als einen Festtag. Man sieht, wie sich der Usus, keine Gesetzesbestimmung niederzuschreiben, zu einem mächtigen Streitpunkte der Parteien zugespitzt hat.2s) Vielleicht gewann das Verbot auch dadurch an Schärfe, dass es, wenn auch nicht direkt, doch dem Geiste nach dem inzwischen bei den ägyptischen Juden aufgekommenen allegorischen und mystischen Schriftthume, und den Aufzeichnungen, deren sich die Essäer bedienten,24) entgegentrat. — Genug, es wurden die Ergebnisse der Verhandlungen und der Gesetzesforschung nur mündlich festgehalten und nicht dem Pergamente anvertraut. Diese Gepflogenheit, nichts, was die Gesetze betraf, niederzuschreiben, musste sich bald auch auf briefliche Mittheilungen ausdehnen, umsomehr, als es zur Zeit des Unglücks und der Edikte gefährlich war, den Schrift-

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